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07.01.2025

Aufstellung und öffentliche Auslegung der Einbeziehungssatzung „Flurstück 75“

[In der Blog-Übersicht wird hier ein Weiterlesen-Link angezeigt]

Der Gemeinderat der Gemeinde Schlat hat am 09.12.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, auf Grundlage von § 34 Baugesetzbuch (BauGB) eine Einbeziehungssatzung für Teilflächen des Flurstücks 75 aufzustellen.

Gleichzeitig hat der Gemeinderat beschlossen, den Satzungsentwurf, die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie die Begründung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V. mit § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 i.V. mit § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Für den räumlichen Geltungsbereich des Satzungsgebietes ist der Lageplan der Einbeziehungssatzung vom Büro mquadrat vom 09.12.2024 maßgebend.

Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:


Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Der Entwurf der Einbeziehungssatzung „Flurstück 75“, die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie die Begründung werden vom 

07.01.2025 bis einschließlich 07.02.2025 (Veröffentlichungsfrist)

im Internet veröffentlicht.
Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die Unterlagen zusätzlich im Rathaus der Gemeinde Schlat, Hauptstraße 2, 73114 Schlat zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.

In dem oben genannten Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit - insbesondere auch Kinder und Jugendliche - über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Stellungnahmen abgeben.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch an info@schlat.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Gemeinde Schlat, Hauptstraße 2, 73114 Schlat gesendet werden. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers bzw. der Verfasserin enthalten.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können vom 07.01.2025  bis einschließlich 07.02.2025 heruntergeladen werden:
Satzungstext (pdf; 112 kB)
Zeichnerischer Teil zur Einbeziehungssatzung (pdf; 464 kB)
Begründung zur Einbeziehungssatzung (pdf; 338 kB)
Artenschutz-Voruntersuchung (pdf; 2,1 MB)


Die Daten stehen zusätzlich unter http://www.m-quadrat.cc/downloads.php zum Download bereit.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben können.

Schlat, den 13.12.2024

Unterschrift Karin Gansloser                                                                  

Karin Gansloser

Bürgermeisterin

Kontakt

Gemeinde Schlat

Hauptstraße 2
73114 Schlat

07161 9873970
info@schlat.de 

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