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12.09.2022

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 12. September 2022

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Folgende Punkte wurden im Bürgersaal vom Gemeinderat behandelt:

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erfüllung der Aufgaben eines Gemeindeverwaltungsverbandes - Anpassung der Kostenregelung zum 01.01.2023 in Folge der Umsetzung des § 2 Umsatzsteuergesetzes

Der stv. Bürgermeister Aichinger berichtete, nach dem zum 01.01.2016 in Kraft getretenen Paragraf 2 b Umsatzsteuergesetz werden ab dem 01.01.2023 auf öffentlich-rechtlicher Grundlage erbrachte Leistungen der Umsatzsteuerpflicht unterworfen. Davon betroffen seien auch gegenseitige Leistungen, welche beispielsweise die Stadtverwaltung Göppingen im Rahmen der seit 1977 bestehenden Vereinbarung, hauptsächlich in den Bereichen Haushalts-, Abgaben, Kassen und Rechnungsgeschäfte für die Gemeinde Schlat erbringe. Außerdem gehe es um Dienstleistungen, welche die Gemeinde vom Rechenzentrum Komm.ONE in Stuttgart in Anspruch nehme. Grundsätzlich unterliegen zukünftig Leistungen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage nur dann nicht der Umsatzbesteuerung, wenn sie im Rahmen der öffentlichen Gewalt ausgeübt werden und zu keinen größeren Wettbewerbsverzerrungen führen, weil ein Privater die Leistung nicht zu einem günstigeren Preis für die Gemeinde oder für die Bürgerschaft hätte erledigen können.

Frau Schleicher-Frey von der Stadtkämmerei Göppingen erklärte, das Thema Umsatzsteuer wurde im Gemeinderat erstmals im Jahre 2018 behandelt. Bis zum 01.01.2021 konnte Schlat eine Übergangsregel nutzen. Durch die Corona-Pandemie wurde ein weiterer Aufschub zur Umsetzung von Paragraf 2 b Umsatzsteuergesetz bis spätestens 01.01.2023 gewährt. Bisher war die Gemeinde nur beim Betrieb gewerblicher Art Wasserversorgung, also beim Wasserverkauf aus den eigenen Quellen und bei bestimmten Teilleistungen, beispielsweise im Bereich der Ratschreiberei nur sehr eingeschränkt umsatzsteuerpflichtig. Der neue Paragraf 2 b Umsatzsteuergesetz führe zu einer weitreichenden Ausweitung der Unternehmereigenschaft der juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Das habe zur Folge, dass die Gemeinde, egal, ob sie eine privatrechtliche oder eine hoheitliche Aufgabe ausübe, zukünftig grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig sei. Der Paragraf 2 b Umsatzsteuergesetz regle davon wenige Ausnahmen. Sie habe mittlerweile alle Leistungen, die in der Gemeinde oder für die Gemeinde von außen erbracht werden, auf den Prüfstand gestellt und diese daraufhin geprüft, ob ein Ausnahmetatbestand von der Umsatzsteuerpflicht vorliegt. Nach übereinstimmender Rechtsauffassung der Vertragspartner unterliegen die Leistungen, welche die Stadt Göppingen für die Gemeinde Schlat erbringt, nicht der Umsatzsteuer. Dies habe sie schriftlich dokumentiert. Sollte dies durch zukünftige Rechtsprechung doch irgendwann der Fall sein, hätte dies zur Folge, dass für die Leistungen der Stadt Göppingen für die Gemeinde Schlat jährlich ein Mehraufwand von etwa 26.000 Euro an Umsatzsteuer anfallen würde und die Gemeinde jährlich zusätzlich etwa 6.000 Euro Umsatzsteuer an das Rechenzentrum Komm.ONE abführen müsste. Eventuell bestehe dann aber für die Gemeinde Schlat die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs gegenüber dem Finanzamt. Für diesen Fall sollte die Gemeinde Schlat die Vereinbarung mit der Stadt Göppingen von 1977 dahingehend ändern, dass sich das vereinbarte Entgelt für die Leistungen ab diesem Zeitpunkt um die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer erhöhen soll. Die Teilleistungen an den Betrieb gewerblicher Art Wasserversorgung Schlat werden zukünftig auf jeden Fall der Umsatzsteuer unterliegen.

Der Gemeinderat sprach sich einstimmig für die Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Schlat und der Stadt Göppingen aus und nahm den zwischen der Stadt Göppingen und der Gemeinde Schlat ausgearbeiteten Aufgabenkatalog zur Kenntnis.


Bauantrag auf Neubau eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohneinheiten und Tiefgarage, Flurstück 72 - Erneute Beschlussfassung

Der stv. Bürgermeister erläuterte, der Gemeinderat hatte sein kommunales Einvernehmen zur geänderten Ausführung der Tiefgaragenzufahrt in der Gemeinderatssitzung am 12.03.2022 wegen erheblichen straßenverkehrsrechtlichen Bedenken versagt. Der nun vorliegenden Stellungnahme des Straßenverkehrsamts war zu entnehmen, dass durch die geänderte Ausführung der Tiefgaragenausfahrt die Sichtbeziehung nach links für eine verkehrssichere Ausfahrt in die Reichenbacher Straße entscheidend sei. Es sei darauf zu achten, dass diese Sichtbeziehung nach links zukünftig nicht zusätzlich eingeschränkt wird. Dabei sei auf die Sitzposition des Fahrzeugführers Bezug zu nehmen. Bei Berücksichtigung dieser Empfehlung bestehen seitens des Straßenverkehrsamts keine Bedenken zur geänderten Ausführung der Tiefgaragenzufahrt für den bereits genehmigten Neubau. Das Vorhaben sei bauplanungsrechtlich zulässig. Aufgrund des vorliegenden Prüfungsergebnisses der zuständigen Fachbehörde, erteilte der Gemeinderat einstimmig sein kommunales Einvernehmen zur geänderten Ausführung der Tiefgaragenzufahrt.

Bekanntgaben und Verschiedenes

  • Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine - Sachstand
    Herr Aichinger berichtete, aktuell wurden der Gemeinde zwei ukrainische Familien mit insgesamt 12 Personen zugewiesen. Für beide Familien seien private Unterkünfte in der Gemeinde vorhanden. Insgesamt werden es voraussichtlich 20 bis 25 Ukrainerinnen und Ukrainer sein, für die eine Unterkunft gefunden werden müsse. Dafür brauche er weitere Wohnungsangebote.

  • Aufhebung der Sperrung des Panoramawegs - Sachstand
    Der stv. Bürgermeister Aichinger gab bekannt, der Panoramaweg am Wasserberg bleibe weiterhin wegen Steinschlaggefahr gesperrt, auch wenn die Sperrtafeln immer wieder von Unbefugten zur Seite gestellt werden.
    Der zweite stv. Bürgermeister Reich berichtete vom letzten Ortstermin. An der Talseite des Waldwegs seien durch die Verbreiterung dieses Wegs jetzt massive Felsablagerungen vorhanden, die wegen der steilen Böschung unkontrollierbar ins Tal abgehen. Die Steinschlaggefahr werde durch Regenfälle und Frosteinwirkung steigen. Der Unmut der Wanderer über die Sperrung des Panoramawegs sei verständlich. Die Gemeinde als Grundstückseigentümerin und Verantwortliche für die Verkehrssicherung muss jedoch die Entscheidung des Landratsamts abwarten, welche sich, bedingt durch die Urlaubszeit, verzögert habe. Die Baumaßnahme stelle einen unzulässigen Eingriff in das Wasserschutzgebiet und in ein FFH-Gebiet dar. Beim letzten Ortstermin habe der Schwäbische Albverein als Auftraggeber der Wegebaumaßnahme dargelegt, wie die Bedenken der Gemeinde hinsichtlich des bestehen Gefahrenpotentials für Fußgänger, ausgeräumt werden können und wie der Gemeinde bei der Unterhaltung des verbreiterten Wegs dauerhaft keine außerordentlichen Aufwendungen entstehen werden. Für diesen erneuten Eingriff müsse nun ein Antrag beim Landratsamt gestellt werden. Man befinde sich auf einem guten Weg und er hoffe, dass die Maßnahme im Oktober abgeschlossen werden könne.
    Herr Aichinger ergänzte, von Seiten der Forstverwaltung gebe es gute Ideen und Konzepte, mit relativ kostengünstigen Maßnahmen die Böschung zu stabilisieren, die Steinschlag zu stoppen und den Waldweg wieder auf ein erträgliches Maß zurückzubauen. Sobald das Umweltschutzamt grünes Licht gebe, werde die Gemeinde den Panoramaweg wieder freigegeben.

  • Hinweis auf Verleihung der Eduard-Lucas-Medaille 2022
    Herr Aichinger wies auf das Landwirtschaftliche Hauptfest auf dem Gelände des Cannstatter Wasens in Stuttgart hin. Am Freitag, 30.09.2022 werde dort um 13 Uhr in Halle 1 von Minister Peter Hauk die Eduard-Lucas-Medaille verliehen. Diese Medaille werde jedes Jahr an Leute verliehen, die sich um den Obstbau verdient gemacht haben. Die Gemeinde Schlat sei durch den örtlichen Verein zur Erhaltung und Förderung alter Obstsorten mit dabei.
    Der zweite stv. Bürgermeister Reich wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass am Vorabend des 30.09.2022 auf dem Landwirtschaftlichen Hauptfest ein Imagefilm für nachhaltige Waldbewirtschaftung in Zeiten des Klimawandels gezeigt werde, der im Schlater Wald auf Gemarkung Süßen gedreht wurde und an dessen Produktion er beteiligt war.

  • Neuer ambulanter DRK-Pflegedienst in Süßen
    Der Vorsitzende gab gekannt, am 01.09.2022 wurde in der Bühlstraße 24 in Süßen ein neuer ambulanter Pflegedienst vom Deutschen Roten Kreuz eingerichtet, www.pflege-vom-drk.de .

  • Bebauungsplan „Süßener Wiesen II“ und Ausbau Verlängerung Weilerbachweg - Fertigstellung der Erschließungsanlagen
    Der stv. Bürgermeister Aichinger berichtete, die Erschließung des Neubaugebiets „Süßener Wiesen II“ und der Ausbau Verlängerung Weilerbachweg sei erst dann abgeschlossen, wenn die Straßenlampen stehen würden und ein Abnahmetermin mit der ausführenden Baufirma vereinbart wurde. Außerdem werde eine kleine Verkehrsschau mit dem Straßenverkehrsamt stattfinden, bei der die Fahrbahnmarkierungen, die Geschwindigkeitsbegrenzung und die Beschilderung festgelegt werde. Auch ein neues Ortsschild werde im Bereich hinter dem Kreisverkehr gesetzt. In einem weiteren Schritt werden die Straßennebenflächen und Mulden begrünt. Dazu werde eine Ausschreibung vorbereitet. Es sei eine feierliche Eröffnung geplant. Bis dahin bleibe die Verlängerung des Weilerbachwegs für den öffentlichen Straßenverkehr gesperrt.



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Jeden ersten Dienstag im Monat hat die Gemeindeverwaltung nachmittags von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet

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