Skip to main content
12.06.2023

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 12. Juni 2023

[In der Blog-Übersicht wird hier ein Weiterlesen-Link angezeigt]

Folgende Punkte wurden im Bürgersaal vom Gemeinderat behandelt:

Unterbringung von Geflüchteten in der Anschlussunterbringung - Sachstand und weiteres Vorgehen

Bürgermeisterin Gansloser erläuterte, Geflüchtete, die über sechs Monate in einer Gemeinschaftsunterbringung (GU) des Landkreises gelebt haben, haben den Rechtsanspruch auf eine Unterkunft in der Anschlussunterbringung (AU). Für diese Anschlussunterbringungen sind die Kommunen zuständig. Demnach sind die Kommunen verpflichtet, ausreichend Plätze in der Anschlussunterbringung vorzuweisen. Die Gemeinde Schlat muss Stand 30.04.2023 in der Anschlussunterbringung 33 Geflüchtete aufnehmen. Aufgrund des hohen Defizits war sie ins Landratsamt eingeladen, um dort über mögliche Lösungswege zu verhandeln. In diesem Gespräch wurde sehr deutlich mitgeteilt, dass die Gemeinde den Abbau des Defizits schnellstmöglich herbeiführen müsse. Es müsse ein realisierbarer Lösungsvorschlag mit mehreren Ebenen vorgelegt werden, der die Aufnahme aller 33 zugeteilten Geflüchteten in absehbarer Zeit beinhaltet. Hierbei bestehe kein Handhabungsspielraum, da auch das Landratsamt weitere Geflüchtete erhält, die wiederum Plätze in der GU benötigen. Derzeit sei die Quote der sogenannten Fehlbeleger (Personen, die in der GU länger als sechs Monate sind, weil die Kommunen nicht aufnehmen können) derart hoch, dass das Landratsamt sich gezwungen sieht, sich weitere Möglichkeiten der Zuweisung vorzubehalten. Daher muss die Gemeinde Schlat über die Schaffung von Wohnraum für die Anschlussunterbringung zwingend Lösungsvorschläge hervorbringen und Entscheidungen zur Umsetzung herbeiführen. Dafür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die die Gemeinde ausschöpfen könne. Zunächst wird ein Aufruf im Mitteilungsblatt gestartet, der Gemeinde leerstehende Häuser und leerstehende Wohnungen zur Miete anzubieten. Zudem soll darüber aufgeklärt werden, wie die Vermietung an die Gemeinde durchgeführt werde, um Hürden und Vorurteile abzubauen. Auch könnte über die Pacht von ungenutzten Grundstücken nachgedacht werden. Ebenfalls wäre es denkbar, durch modularen Wohnbau auf gemeindeeigenen Grundstücken das Aufnahmedefizit auszugleichen. Im nächsten Schritt muss der Gemeinderat eine richtungsweisende Entscheidung treffen, wie das Aufnahmedefizit ausgeglichen werden kann und die Gemeinde ihrer Pflicht nachkommt, die Geflüchteten in der Gemeinde aufzunehmen. Bürgermeisterin Gansloser schlug vor, die Grundstücke, die sich im Gemeindeeigentum befinden, auf deren Bebauung durch modulare Wohnhäuser in angemessener Größenordnung zu untersuchen. Hierfür könnte im Sinne der Transparenz und der möglichen Nachnutzung ein Kriterienkatalog seitens des Gemeinderats vorgeschlagen werden, der für die Auswahl der Grundstücke als Basis dienen soll.

Nach ausführlicher Aussprache stimmte der Gemeinderat einstimmig folgendem weiteren Vorgehen zu: ergänzend zu den bereits im Mitteilungsblatt veröffentlichten Aufrufen sollen Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen von bebauten Grundstücken mit leerstehenden Wohnungen sowie von unbebauten bereits erschlossenen Grundstücken von Bürgermeisterin Gansloser angeschrieben werden, soweit noch nicht geschehen. Weiter sollen alle kommunalen Liegenschaften auf ihre Eignung zur Unterbringung von Geflüchteten und auf ihre Bebaubarkeit mit modularen Wohnhäusern sowie auf ihre Möglichkeiten zur Nachnutzung hin untersucht werden. Die Machbarkeit zur Bebauung kommunaler Grundstücke in den beiden Neubaugebieten, in den Wintergärten und den Gemeindeländern sowie weiterer privater Grundstücken, die der Gemeinde bis zur nächsten Gemeinderatssitzung angebotenen werden, soll untersucht werden. Außerdem sollen die jeweiligen finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde geprüft werden. Es sollen Aussagen zum zeitlichen Horizont bis zur Erschließung von Grundstücken und bis zur Herbeiführung der Bebauung getroffen werden. Für die nächste Gemeinderatssitzung soll die Verwaltung einen Kriterienkatalog erarbeiten und veröffentlichen, nach dem kommunale und private Liegenschaften verglichen und ausgewählt werden sollen. In Abhängigkeit der Anzahl der aufzunehmenden Geflüchteten soll der Bedarf an Grundstücken und die dafür benötigte Anzahl an modularen Wohnbauten ermittelt werden. Bei zu geringer Resonanz auf die allgemeinen Aufrufe im Mitteilungsblatt und die persönlichen Briefe ist eine zeitnahe Informationsveranstaltung in der Turnhalle geplant, zu der auch Vertreterinnen und Vertreter des Landratsamts zur Beantwortung von Fragen aus der Bevölkerung eingeladen werden sollen. Zudem soll hier das Vorgehen der Ämter erklärt und transparent dargelegt werden, um Vorurteile auszuräumen.


Baugebiet „Süßener Wiesen II“ - zweite Vergaberunde der Bauplätze für Einfamilienhäuser

Bürgermeisterin Karin Gansloser erläuterte, dass in den Richtlinien der Gemeinde Schlat zur Vergabe von kommunalen Doppel-/ Einzelhausgrundstücken nach sozialen und ortsbezogenen Kriterien (Bauplatzvergaberichtlinie Doppelhausgrundstücke/Einzelhausgrundstücke) festgelegt wurde vom Gemeinderat am 12.12.2022, welche Verfahrensschritte die Bewerbenden im Bauplatzvergabeverfahren durchlaufen müssen. Darin ist unter Punkt 5. Zuteilungsphase in Absatz 5.3 die endgültige Zuteilung geregelt. Demnach muss der Gemeinderat über die endgültige Bauplatzzuteilung in öffentlicher Sitzung entscheiden. Die Gemeindeverwaltung hat im Zusammenwirken mit dem Gemeinderat das bisherige Vergabeverfahren durchgeführt. Für die Vergabe wurden Auswahlkriterien festgelegt. Die Grundstücke wurden den Bewerbenden nach den erhaltenen Punkten zugeordnet. Die Positionen eins bis sechs haben bereits in der ersten Vergaberunde den Zuschlag erhalten. Da an Position sechs drei Bewerbende mit derselben Punktzahl zu finden waren, wurde durch Losentscheid der sechste Platz festgelegt. Nach Zuteilung haben zwei der sechs Anwärter deren Bewerbung zurückgezogen und den Bauplatz freigegeben. Dadurch bestand die Möglichkeit für die Plätze fünf und sechs, in deren Prioritätenliste jeweils aufzuschließen. Die beiden verbliebenen Bauplätze wurden in einer zweiten Vergaberunde zwei weiteren Bewerbenden angeboten. Auch diese beiden Bauplätze können nun vom Gremium endgültig zugeteilt werden. Punkt 5. Absatz 5.3 Satz 2 der Verordnung besagt, dass aus Gründen des Datenschutzes die Beschlussfassung ohne Namensnennung der Bewerbenden erfolgt. Daher wurden an dieser Stelle keine weiteren Unterlagen ausgegeben. Lediglich die Bauplatzbezeichnung und die erzielten Gesamtpunkte werden in einer Übersicht veröffentlicht. Im Anschluss an die Sitzung werden die Bewerbenden, denen ein Bauplatz endgültig zugeteilt werden konnte, schriftlich über die Zuteilungsentscheidung des Gemeinderats informiert. Im nächsten Schritt wird der Kaufvertragsabschluss und ein Notartermin vorbereitet.

Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Fragerunde einstimmig, die beiden verbliebenen Bauplätze für Einzelhausgrundstücke Nr. 03 und Nr. 05 im Baugebiet „Süßener Wiesen II“, den beiden in der Rangliste nachrückenden Bewerbenden mit jeweils gleicher Punktzahl in dieser zweiten Vergaberunde endgültig zuzuteilen.


Baugebiete „Reichenbacher Straße“ und „Süßener Wiesen II“ - weiteres Vorgehen bei der Bauplatzvermarktung mit Baupilot

Bürgermeisterin Gansloser erklärte, das Baugebiet in der Reichenbacher Straße wurde im Hinblick auf die im Bebauungsplan festgesetzten Möglichkeiten und die vorgesehene Einzelhausbebauung im Baugebiet „Süßener Wiesen II“ als Doppelhausgebiet ausgeschrieben. Auf das Angebot, im Baugebiet Reichenbacher Straße, Doppelhäuser zu errichten, waren kaum Rückmeldungen und keine Bewerbungen zu verzeichnen. Nun stelle sich die Frage, wie im Hinblick auf die Bauplätze im Baugebiet Reichenbacher Straße weiter vorgegangen wird. Hierfür seien drei Möglichkeiten vorhanden. Zum einen bestehe die Möglichkeit, diese weiterhin für die Doppelhausbebauung vorzusehen, jedoch zur Einzelvergabe zuzulassen. Damit haben potentielle Bewerbende die Möglichkeit, sich auch einzeln zu bewerben, ohne eine zweite Bauherrschaft vorweisen zu müssen. Auch sei es denkbar, die Bauplätze zunächst ruhen zu lassen und zu einem späteren Zeitpunkt erneut in die Ausschreibung zu gehen. Die dritte Variante, die bereits durch Festsetzung im Bebauungsplan vorgesehen war, sei die Ausschreibung für Einzelhausbebauung.

Für das Baugebiet „Reichenbacher Straße“ wurde einstimmig beschlossen, bis zur nächsten Gemeinderatssitzung den Beschluss zur Ausschreibung der drei Bauplätze über Baupilot vorzubereiten und die weitere Vermarktung vorerst nicht ruhen zu lassen. Außerdem solle parallel eine pauschale Interessenabfrage bei den Interessentinnen und Interessenten gemacht werden, unter anderem mit der Fragestellung, ob Doppel- oder Einzelhäuser geplant seien. Auf Grundlage des Ergebnisses der Interessenabfrage soll ein Beschluss gefasst werden, in welcher Weise die weitere Ausschreibung und Vermarktung der drei Bauplätze erfolgen soll.

Im Baugebiet „Süßener Wiesen II“ sind die Bauplätze aus der ersten Tranche in zwei Vergaberunden zugeteilt worden. Die endgültigen Zuteilungen aus der Vergaberunde 1. wurden bereits in der Sitzung am 04.05.2023 vorgenommen. Die endgültige Zuteilung aus Vergaberunde 2., in der zwei Bauplätze erneut vergeben wurden, erfolgte in heutiger Sitzung, weil zwei der sechs Bewerbenden, denen in Vergaberunde 1. ein Bauplatz zugeteilt wurde, deren Bewerbung zurückgezogen hatten. Somit sind zwei weitere Bewerbende aus dem Ranking zum Zuge gekommen. Derzeit werden die Notarverträge für die Bauplätze aus der ersten Vergaberunde erstellt.

Für das Baugebiet „Süßener Wiesen II“ wurde einstimmig beschlossen, bis zur nächsten Gemeinderatssitzung ebenfalls den Beschluss zur Ausschreibung der acht verbleibenden Bauplätze über Baupilot im Rahmen der zweiten Tranche vorzubereiten und die weitere Vermarktung nicht ruhen zu lassen. Außerdem solle parallel eine pauschale Interessenabfrage bei den Interessentinnen und Interessenten gemacht werden. Auf Grundlage des Ergebnisses der Interessenabfrage soll ein Beschluss gefasst werden, in welcher Weise die weitere Ausschreibung und Vermarktung der acht Bauplätze über Baupilot erfolgen soll.


Konzeptvergabe „Süßener Wiesen II“ - Sachstand und weiterer Zeitplan

Bürgermeisterin Gansloser teilte mit, die Ausschreibung der Konzeptvergabe zum Bau von Mehrfamilienhäusern im Baugebiet „Süßener Wiesen II“ am Ortseingang aus Richtung Süßen über das Mitteilungsblatt musste wegen eines Veröffentlichungsfehlers des Nussbaum-Verlags wiederholt werden. Investoren-Architekten-Gespanne können sich dennoch bis einschließlich 30. Juni 2023 bei der Gemeinde bewerben. Digitale Bewerbungsunterlagen können auf www.schlat.de unter der Rubrik Öffentliche Bekanntmachungen heruntergeladen werden. Die bis dahin eingegangenen Bewerbungen können möglicherweise bereits in der Julisitzung behandelt werden.


Bebauungsplan „Nordspange / Weilerbachweg“ - Kostenzusammenstellung der Grünflächenplanung - Beauftragung der Vorbereitung der Ausschreibung

Bürgermeisterin Gansloser erläuterte, im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Nordspange / Weilerbachweg“ sind im Umweltbericht vom Juni 2007 des Ingenieurbüros Blaser noch nicht umgesetzte Ausgleichsmaßnahmen festgestellt worden. Das Büro mquadrat habe die Umsetzbarkeit der offenen Ausgleichsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit dem Umweltschutzamt beim Landratsamt in den letzten Monaten geprüft und habe Ausgleichsmaßnahmen in Form von Baumpflanzungen entlang der Verlängerung Weilerbachweg, die Einsaat bienenfreundlicher Blumenwiesen, den Rückbau von Verdolungen, die Pflanzung von Gehölzen und die naturnahe Umgestaltung eines offenen Grabens zum Wiesenbach als umsetzbar ermittelt. Die damit verbundenen Projektkosten belaufen sich voraussichtlich auf unter 25.000 Euro brutto. Die Begrünung um das Retentionsbecken und der dem Retentionsbecken vorgelagerte Wiesenbach im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Süßener Wiesen II“ werden als Ausgleichsmaßnahmen dem förderfähigen Straßenbauprojekt „Ausbau Verlängerung Weilerbachweg“ zugeordnet. Die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen soll aufgrund der Vegetation im Herbst 2023 stattfinden, weshalb nun die Ausschreibung durchgeführt werden soll. Ursprünglich war in der Planung aus 2007 vorgesehen, dass der Wiesenbach in Gänze offengelegt und renaturiert werden soll. Davon sind Planer und Gemeindeverwaltung abgerückt. Zudem sollen naturnahe Sitzmöbel entlang des Weilerbachwegs entstehen.

Der Gemeinderat beauftragte nach kurzer Fragerunde einstimmig das Büro mquadrat Bad Boll mit der Vorbereitung der Ausschreibung zur Grünflächenplanung für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Nordspange / Weilerbachweg“. Ergänzend solle nachgefragt werden, ob auch günstigeres Saatgut und kleinere und damit günstigere Bäume unter Berücksichtigung der notwendigen Sichtbeziehungen für den Straßenverkehr verwendet werden können. Außerdem sollen keinesfalls Steinobstbäume entlang der Verlängerung Weilerbachweg gepflanzt werden.


Bebauungsplan „Süßener Wiesen II“ - Kostenzusammenstellung der Grünflächenplanung - Beauftragung der Vorbereitung der Ausschreibung

Bürgermeisterin Gansloser berichtete, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Süßener Wiesen II“ auf Grundlage des Umweltberichts vom 18.02.2019 des Ingenieurbüros mquadrat Ausgleichsmaßnahmen in Form von Baumbeeten mit Baum- und Staudenpflanzungen vorgesehen sind. Im Zuge der Erschließungsmaßnahmen wurde bereits Baumsubstrat eingebaut, ein Wurzelschutz hergestellt und Oberboden aufgebracht. Dies betrifft einen Teil der Verlängerung Weilerbachweg, den Robinienweg, den westlichen Teil der Eichenstraße und den Erlenweg. Die damit verbundenen Projektkosten belaufen sich voraussichtlich auf etwas mehr als 30.000 Euro brutto. Aus diesem Grund kam aus der Mitte des Gemeinderats der Vorschlag, die Baumauswahl, die Staudenauswahl und die Saatgutauswahl so zu treffen, dass Kosten eingespart werden können. Die Begrünung um das Retentionsbecken und der dem Retentionsbecken vorgelagerte Wiesenbach im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Süßener Wiesen II“ werden als Ausgleichsmaßnahmen dem förderfähigen Straßenbauprojekt „Ausbau Verlängerung Weilerbachweg“ zugeordnet.

Der Gemeinderat beauftragte nach kurzer Fragerunde einstimmig das Büro mquadrat Bad Boll mit der Vorbereitung der Ausschreibung zur Grünflächenplanung für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Süßener Wiesen II“. Die Bäume entlang des Weilerbachwegs sollen zur Vermeidung von Baumschäden erst nach erfolgtem Bau der Mehrfamilienhäuser der Konzeptvergabe und des Doppelhauses gepflanzt werden.


Bestellung der Bürgermeisterin Karin Gansloser zur Standesbeamtin

Bürgermeisterin Karin Gansloser stellte fest, da die beiden stellvertretenden Bürgermeister nicht an der heutigen Gemeinderatssitzung teilnehmen konnten, werde die Behandlung dieses Tagesordnungspunkts auf die Julisitzung verschoben.


Verschiebung des Sitzungstermins der Julisitzung

Die Bürgermeisterin gab bekannt, die ursprünglich für den 24. Juli geplante Gemeinderatssitzung werde um eine Woche auf den 17. Juli vorverlegt. Hintergrund sei, dass in dieser Sitzung unter anderem über baurechtliche Themen beraten werden solle und die daran Beteiligten terminlich keine andere Möglichkeit zur Sitzungsteilnahme haben.


Bekanntgaben und Verschiedenes

  • Geh- und Radweg zwischen dem Erlenweg und dem Feldweg Süßener Straße
    Die Bürgermeisterin gab bekannt, die Gemeinde habe bereits jetzt einen neuen Fußweg zwischen dem Robinienweg/Erlenweg und dem Feldweg Süßener Straße herrichten lassen, da ein angrenzendes privates Grundstück immer wieder betreten und befahren wurde, was zu Schäden an diesem Grundstück geführt habe. Ursprünglich war der Ausbau dieses Wegs erst im Zusammenhang mit der späteren Bebauung des angrenzenden Bauplatzes vorgesehen. Da es sich dabei um einen Fußweg handle, wie im Bebauungsplan „Süßener Wiesen II“ dargestellt, sei dieser für ein Befahren mit Kraftfahrzeugen nicht ausgelegt. Dennoch wurde der Weg als Ausweichstrecke und Verbindung zwischen dem Neubaugebiet und der Süßener Straße eingerichtet. Aus diesem Grund wurde vom Forstservice Matthias Mühlhäuser zuletzt ein großer Stein platziert, der ein Befahren mit Kraftfahrzeugen zukünftig verhindern soll.

  • Pressetermin des Wärmekonvois Eschenbach-Heiningen-Schlat
    Bürgermeisterin Gansloser berichtete, dass der Pressetermin des Wärmekonvois Eschenbach-Heiningen-Schlat stattgefunden habe, dem die Gemeinde Schlat mit Gemeinderatsbeschluss vom 13. März 2023 beigetreten sei. Ein Bericht hierüber könne zu gegebener Zeit der lokalen Presse entnommen werden.

  • Aufstellung eines Löwenbänkles entlang des Löwenpfads
    Die Vorsitzende gab bekannt, dass im Bereich unterhalb des Panoramawegs zum Wasserberghaus in der Nähe des Viehhauses Haldenberg die Aufstellung eines Löwenbänkles geplant sei. Nachdem der Panoramaweg wieder geöffnet sei, biete sich die Aufstellung des Bänkles entlang dieses Löwenpfads an. Nähere Informationen zum genauen Standort und zu den voraussichtlichen Kosten können erst nach einem Ortstermin in der Julisitzung gegeben werden.

  • Schlater Festtage - Helferaufruf und Anpassung der Umzugsstrecke
    Bürgermeisterin Gansloser teilte mit, die Festgemeinschaft suche noch weitere Helferinnen und Helfer für die Schlater Festtage, die im Zeitraum vom 14. Juli bis 16. Juli stattfinden werden. Besonders für die Essensschicht und für den Abbau fehle noch Personal. Interessierte können sich beim Turnverein, beim Musikverein oder bei der Gemeindeverwaltung melden sowie digital auf der Seite des TV Schlat sich für eine Schicht eintragen.

  • Die Umzugsstrecke für den Festumzug am 15. Juli werde dieses Jahr geändert. Neuer Aufstellungsort sei in der Bachstraße. Um 13.30 Uhr werde sich der Festumzug in Richtung Reichenbacher Straße und Hauptstraße in Bewegung setzen, in die Turnhallenstraße einbiegen und über die Uhlandstraße und die Schillerstraße direkt vor dem Festzelt enden. Nähere Informationen dazu werden im Mitteilungsblatt und auf der Gemeindehomepage veröffentlicht.

  • Deutsche Glasfaser - Informationsveranstaltung in der Turnhalle
    Bürgermeisterin Gansloser gab bekannt, am Dienstag, 13. Juni werde um 19 Uhr die Informationsveranstaltung der Deutsche Glasfaser in der Turnhalle stattfinden. Dazu lade sie die örtliche Bevölkerung herzlich ein und hoffe auf zahlreiches Erscheinen. Alle wichtigen Akteure der Deutsche Glasfaser werden vor Ort sein, informieren und Fragen beantworten. Auch im Internet könne man sich über den aktuellen Verfahrensstand zum Glasfaserausbau in der Gemeinde informieren, Beratungstermine vereinbaren und Tarife online buchen: www.deutsche-glasfaser.de/netzausbau/gebiete/schlat/

  • Stellungnahmen der Zuhörer
    Ein Zuhörer teilte zum Tagesordnungspunkt Unterbringung von Geflüchteten in der Anschlussunterbringung mit, es sei eine Herausforderung für jede Kommune, dass die Anschlussunterbringung von Geflüchteten auf Akzeptanz in der örtlichen Bevölkerung stoße. Deshalb halte er eine öffentliche Informationsveranstaltung für sehr wichtig. Er sei der tiefen Überzeugung, dass die Resonanz in der Gemeinde auf die Wohnungsgesuche danach nicht mehr so gering sein werde. Wenn Ängste genommen werden, könne deutlich mehr Wohnraum generiert werden. Das bisherige Vorgehen von Bürgermeisterin Gansloser in dieser Angelegenheit lobte er.
    Auch wurde von einigen Bürgerinnen und Bürgern auf das Grundstück der Gemeinde im Baugebiet Wintergärten und die 2016 dort vorgesehene Containeranlage mit bis zu 30 Geflüchteten eingegangen.
    Bürgermeisterin Gansloser antwortete, sie freue sich, dass heute so viele Zuhörerinnen und Zuhörer zu diesem Thema in die Sitzung gekommen seien. Dieses habe sie wegen seiner Bedeutung bewusst ganz oben auf die Tagesordnung gesetzt. Die Gemeinde müsse dem Landratsamt jetzt so bald wie möglich einen Fahrplan zur Anschlussunterbringung Geflüchteter vorlegen. Sie gehe davon aus, dass nach dem Beschluss dieses Fahrplans in der Julisitzung der Hauptteil der Geflüchteten bereits im Herbst aufgenommen werden müsse. Eine Rückfallebene gebe es leider nicht, auch nicht, falls die Zahl der Geflüchteten weiter steigen sollte. Die Bereitstellung privater Liegenschaften ergebe eine gleichmäßigere Verteilung und damit eine bessere Integrationsmöglichkeit der Geflüchteten in der Gemeinde. Je mehr modulare Wohnbauten die Gemeinde erstellen müsse, desto weniger stehen ihr finanzielle Mittel für andere Pflichtaufgaben zur Verfügung. Ein Zuhörer habe eben sehr schön gesagt, dass Geflüchtete unterschiedlicher Nationalitäten mit ganz unterschiedlichen Ansichten im besten Fall räumlich getrennt voneinander in keinen zu großen Personeneinheiten auf den ganzen Ort verteilt integriert werden müssen. Heute wurde bereits beschlossen, dass es keine große Containeranlage auf einem gemeindeeigenen Grundstück geben werde. Das sei der erste Schritt zur gelingenden Integration. Ein weiterer Faktor sei der Zusammenhalt in der Kommune. Eine solche Mammutaufgabe könne nur mit dem Zusammenhalt einer gesamten Gemeinde erfolgreich gelöst werden. Sie wolle daher transparente Entscheidungen und die Bevölkerung bei allen weiteren Planungsschritten mitnehmen. Dazu könne die von der Zuhörerschaft angesprochene Informationsveranstaltung ein weiterer wichtiger Schritt sein.
    Bei allen Fragen zum Thema Anschlussunterbringung können sich Bürgerinnen und Bürger auch gerne auf dem Rathaus melden. Ein direkter Austausch in Einzelgesprächen mit ihr und dem Gemeinderat sei immer möglich.


Kontakt

Gemeinde Schlat

Hauptstraße 2
73114 Schlat

07161 9873970
info@schlat.de 

Öffnungszeiten des Rathauses

Montagnur nach Terminvergabe
Dienstag14:00 bis 18:30 Uhr
Mittwoch10:00 bis 13:30 Uhr
Donnerstag07:30 bis 12:00 Uhr
Freitag geschlossen

Telefonische Erreichbarkeit

Montag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Mittwoch08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag07:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag geschlossen

Jeden ersten Dienstag im Monat hat die Gemeindeverwaltung nachmittags von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet

Nach oben