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17.10.2022

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 17. Oktober 2022

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Folgende Punkte wurden im Bürgersaal vom Gemeinderat behandelt:

RÜB IV Weilerbach - Modernisierung der Messtechnik - Submissionsergebnisse und Vergabevorschlag

Der stellvertretende Bürgermeister Konrad Aichinger erinnerte, der Gemeinderat habe in seiner Sitzung am 11.07.2022 auf Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung des Ingenieurbüros VTG Straub vom 29.04.2022 mit einem Anteil der Gemeinde Schlat in Höhe von brutto 232.310,25 Euro an den gesamten Projektkosten zur notwendigen Modernisierung der Messtechnik am RÜB IV Weilerbach einen Baubeschluss zum Neubau der Schachtabdeckungen und zur Erneuerung der Regel-, Mess- und Steuertechnik gefasst. Außerdem habe der Gemeinderat die SEG mit der Ausschreibung der dazu notwendigen Tiefbau- und Elektroarbeiten und mit der Erstellung eines Vergabevorschlags beauftragt.

Ingenieur Georg Gänzle von der Stadtentwässerungsgesellschaft Göppingen (SEG) erläuterte, inzwischen liege das geprüfte Ergebnis der Ausschreibung vor. Danach belaufen sich die Gesamtkosten für die Tiefbauarbeiten auf brutto 252.576,54 Euro. Die Gesamtkosten für die abwassertechnische Ausrüstung betragen brutto 44.821,90 Euro. Die Gesamtkosten der Elektroarbeiten belaufen sich auf brutto 79.057,10 Euro. Günstigster Bieter ist die Firma Stoll aus Eschach. Für die Aufteilung der Kosten im Gewerk Elektrotechnik ist folgender Kostenteiler festgelegt: Schlat : SEG = 64 : 36. Die Kosten aus dem Gewerk Tiefbau können ortsweise genau zugeordnet und somit genau abgerechnet werden. Der Anteil der Gemeinde Schlat an den gesamten Projektkosten sei mit brutto 216.681,82 Euro somit 15.628,43 Euro günstiger, als dem Gemeinderat in der Sitzung am 11.07.2022 vorgestellt.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe der Tiefbauarbeiten an die Georg Moll Tief- + Straßenbau GmbH + Co KG auf Grundlage des vom Ingenieurbüro VTG Straub geprüften Angebots zum Einheitspreis von brutto 252.576,54 Euro. Der Kostenanteil der Gemeinde Schlat an diesen Gesamtkosten beträgt 109.136,41 Euro. Weiter beschloss der Gemeinderat die Vergabe der abwassertechnischen Ausrüstung an die Scharr TEC GmbH & Co. KG aus Stuttgart auf Grundlage des vom Ingenieurbüro VTG Straub geprüften Angebots zum Einheitspreis von brutto 44.821,90 Euro. Der Kostenanteil der Gemeinde Schlat an diesen Gesamtkosten beträgt 28.686,02 Euro. Schließlich beschloss der Gemeinderat die Vergabe der Elektroarbeiten an die Firma Stoll aus Eschach auf Grundlage des vom Ingenieurbüro Geiger geprüften Angebots in Höhe von brutto 79.057,10 Euro. Der Kostenanteil der Gemeinde Schlat an diesen Gesamtkosten beträgt 50.596,54 Euro.

Friedhof - Gestaltung eines weiteren Urnenfeldes - Beauftragung zur Durchführung der Planungsleistungen

Der stellvertretende Bürgermeister Aichinger teilte mit, um der Nachfrage nach modernen Begräbnisformen auf dem Friedhof gerecht zu werden, habe die Gemeinde im Jahr 2015 den Bau einer Urnengemeinschaftsgrabanlage beschlossen. Die Erweiterung dieser Anlage westlich der Leichenhalle um 23 Grabstellen wurde wegen starker Nachfrage im Mai 2019 beschlossen. Diese zusätzlich geschaffenen Kapazitäten seien mittlerweile wieder fast erschöpft. Da der Standort westlich der Leichenhalle keine Erweiterungsmöglichkeiten für die Anlage biete, wurde an zentraler Stelle und in direkter Nähe zur Leichenhalle ein neuer freiwerdender Standort östlich der Leichenhalle als Planungsbereich in die weiteren Überlegungen zur Erweiterung der Urnengemeinschaftsgrabanlage einbezogen. Für diesen neuen Standort habe sich Landschaftsarchitekt Ulrich Manz vom Ingenieurbüro manzplan aus Waiblingen gemeinsam mit ihm vor Ort Gedanken zur möglichen Gestaltung eines weiteren Urnenfeldes

gemacht. Wichtig sei der Gemeindeverwaltung, dass das neue Urnenfeld ein einheitliches optisches Bild abgebe, auch wenn dieses im Moment noch nicht im vollen Umfang erweitert werden solle. Die bauliche Umsetzung des weiteren Urnenfeldes solle sich sukzessive am Bedarf und an der Haushaltslage der Gemeinde orientieren. Ingenieur Manz habe sein Honorarangebot vorgelegt. Für die Planungsleistungen der Freianlagen bei voraussichtlich circa 50.000 Euro Planungskosten, habe er nach HOAI ein Honorar von 15.680,50 Euro brutto ermittelt. Eine verbindliche Honorarberechnung könne erst nach Abstimmung des genauen Planungsumfangs mit dem Gemeinderat erfolgen. Die Verwaltung schlug vor, das Büro manzplan aus Waiblingen mit der Durchführung der Planungsleistungen LP 1 bis LP 3 mit einem Honorarumfang von zunächst 29 Prozent des Gesamthonorars zur Gestaltung eines weiteren Urnenfeldes östlich der Leichenhalle als Erweiterung der bestehenden Urnengemeinschaftsgrabanlage westlich der Leichenhalle zu beauftragen. Diesem Beschlussantrag stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.

Leitlinie zur Vergabe kommunaler Baugrundstücke - Fortschreibung der Vergabekriterien vom 24.09.2021 und Zustimmung zu den Anlagen

Der stellvertretende Bürgermeister erläuterte, die aktuelle Situation am Wohnungsmarkt mache es notwendig, die Leitlinie vom 24.09.2021 zur Vermarktung der kommunalen Baugrundstücke in den Baugebieten „Reichenbacher Straße“ und „Süßener Wiesen II“ über www.baupilot.com in einigen Punkten zu konkretisieren und zu präzisieren, um im weiteren Verfahren eine transparente, nachvollziehbare und diskriminierungsfreie Bauplatzvergabe erzielen und eine widerspruchsfreie Datenverarbeitung über www.baupilot.com sicherstellen zu können. Dazu wurde die bisherige Leitlinie fortgeschrieben und es wurden neue Richtlinien erstellt. Zur Durchführung eines einheitlichen Bewerbungsverfahrens wurden weitere Formulare entwickelt, beispielsweise Formulare für eine Finanzierungsbestätigung, zum Arbeitsplatz und zur ehrenamtlichen Tätigkeit. Dies werde den Bewerberinnen und Bewerbern den Bewerbungsvorgang erleichtern und sicherstellen, dass jede Bewerbung vollständig und rechtzeitig eingereicht werde. Auch die Auswertung der eingegangenen Bewerbungen werde dadurch erleichtert und beschleunigt. In den Präambeln der beiden neuen Richtlinien zur Vergabe von Doppel- und Einzelhäusern werde dargestellt, welche Zielgruppen gute Chancen auf einen Bauplatz haben. Schließlich seien Hinweise zum Ablauf des weiteren Bewerbungsverfahrens enthalten, die das gesamte Verfahren transparenter machen.

Der Gemeinderat stimmte den Richtlinien und Formularen für die Vergabe von kommunalen Baugrundstücken in der Fassung vom 17.10.2022 einstimmig zu.

Baugebiete „Reichenbacher Straße“ und „Süßener Wiesen II“ - Ausschreibung der Bauplätze für Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften

Herr Aichinger berichtete, auf dem Internetportal www.baupilot.com haben sich bereits Bewerberinnen und Bewerber als Bauplatzinteressenten für die beiden in der Gemeinde Schlat aktuell ausgewiesenen Neubaugebiete „Reichenbacher Straße“ und „Süßener Wiesen II“ registriert. Die Verwaltung schlage vor, um den in der Präambel der Bauplatzvergaberichtlinie dargestellten Ziele gerecht zu werden vor, die Bauplätze in der Reichenbacher Straße und in den Süßener Wiesen II in Chargen auszuschreiben, da in beiden Baugebieten sowohl die Möglichkeit zum Bau von Einzel- als auch von Doppelhäusern bestehe.

Die drei zur Verfügung stehenden Bauplätze Reichenbacher Straße 41, 43 und 45 im Baugebiet „Reichenbacher Straße“ sollen zunächst Bewerberinnen und Bewerbern über www.baupilot.com angeboten werden, welche Interesse am Bau eines Doppelhauses oder einer Doppelhaushälfte haben. Sollten anschließend noch Bauplätze übrig sein, sollen diese unmittelbar im Weiteren in einem separaten Bewerbungsverfahren den Interessentinnen und Interessenten von Einzelhäusern angeboten werden. Im Baugebiet „Süßener Wiesen II“ biete

die Gemeinde Schlat Bauwilligen insgesamt vier Bauplätze an, die mit Einzelhäusern bebaut werden dürfen. Es handele sich dabei um die Bauplätze Robinienweg 6, 8, 10 und 12.

Der Gemeinderat stimmte der geplanten Vergabe der Bauplätze in Chargen zu. Abweichend wurde beschlossen, in der ersten Charge zusätzlich zu den drei Bauplätzen für Doppelhäuser in der Reichenbacher Straße den Bauplatz Robinienweg 14 für die Bebauung mit einem Doppelhaus anzubieten. Bei den Bauplätzen für Einzelhäuser sollen zusätzlich zu den vier vorgeschlagenen Bauplätzen auch die beiden Bauplätze Robinienweg 2 und 4 mit einer ausschließlichen Bebauungsmöglichkeit für Einzelhäuser in der ersten Charge angeboten werden. Damit werden in der ersten Charge fünfzig Prozent der zur Verfügung stehenden Bauplätze angeboten. Für die geplante zweite Charge solle geprüft werden, ob die Bauplatzvergabe ausschließlich an Bewerber/innen erfolgen könne, die bei den sozialen Kriterien und Ortsbezugskriterien in der Auswahlmatrix eine noch festzulegende Mindest-punktzahl erreichen.

Bekanntgaben und Verschiedenes

  • Radwegekonzeption im Landkreis
    Der stellvertretende Bürgermeister Aichinger wies auf Beteiligungsmöglichkeit der Bürgerschaft am Radverkehrskonzept für den Landkreis hin. Auf der Homepage www.wegedetektiv.de/landkreis goeppingen, bestehe im Zeitraum vom 12.10.2022 bis 12.11.2022 die Möglichkeit, dem Amt für Mobilität und Infrastruktur beim Landratsamt Vorschläge zum Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur zu machen. Damit soll im Rahmen des fahrradfreundlichen Landkreises ein gutes und sicheres Radwegenetz entwickelt werden.

  • Sperrung des Panoramawegs
    Der stellvertretende Bürgermeister berichtet, er könne nachvollziehen, dass die Sperrung des Panoramawegs am Haldenberg aus Sicherheitsgründen in der Bevölkerung auf Unverständnis gestoßen sei. Die Absperrungen wurden jedoch aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Spaziergänger und Wanderer vor im Moment noch nicht kontrollierbarem Steinschlag aufgestellt. Es sei deshalb nicht in Ordnung und unverantwortlich, die Sperrtafeln eigenmächtig zu entfernen und bei Durchfahrten auf eigene Gefahr nicht wieder an ihren Platz zurückzustellen.

  • Rückblick auf das 1. Dîner en blanc auf dem Dorfplatz
    Der stellvertretende Bürgermeister Aichinger berichtete, von den am 25. September auf dem Dorfplatz Anwesenden habe er durchweg positive Rückmeldung zu dieser Gemeindeveranstaltung erhalten. Er dankte der Freiwilligen Feuerwehr für ihr Angebot, bei schlechtem Wetter ins Feuerwehrmagazin auszuweichen. Wetterbedingt war dies aber gar nicht notwendig. Er habe wahrgenommen, dass die Neugierde im Umfeld der Veranstaltung groß war und wurde bestärkt, diese Veranstaltung zu wiederholen, denn sie bietet Platz für nette Gespräche in ungezwungenem Rahmen.


Kontakt

Gemeinde Schlat

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73114 Schlat

07161 9873970
info@schlat.de 

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Dienstag14:00 bis 18:30 Uhr
Mittwoch10:00 bis 13:30 Uhr
Donnerstag07:30 bis 12:00 Uhr
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Donnerstag07:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag geschlossen

Jeden ersten Dienstag im Monat hat die Gemeindeverwaltung nachmittags von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet

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