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28.02.2025

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 17. Februar 2025

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Bericht zur Gemeinderatssitzung am 17.02.2025
Folgenden Punkte wurden im Bürgersaal vom Gemeinderat behandelt.


Haushaltsplanung 2025 - Erlass der Haushaltssatzung 

Bürgermeisterin Gansloser stieg in den Tagesordnungspunkt 1 ein. Am 20. Januar wurde mit dem Gemeinderat ausführlich das Investitionsprogramm 2025 besprochen. Änderungsanträge wurden in diesem Zusammenhang nicht gestellt. Sie übergab das Wort an Frau Schleicher-Frey von der Stadtkämmerei Göppingen. 

Frau Schleicher-Frey berichtete, die Ergebnisse der Haushaltseckdaten seien im gesamten Finanzplanungszeitraum bis einschließlich 2028 negativ prognostiziert. Der Haushalt 2025 sei jedoch trotz wirtschaftlicher Schieflage genehmigungsfähig, da genügend Rücklagen zum Ausgleich negativer Ergebnisse vorhanden seien. In der Folge negativer Ergebnisse können die Abschreibungen nicht mehr erwirtschaftet werden. Die Gemeinde müsse ihr Vermögen einsetzen, um den laufenden Aufwand decken zu können. Daraus erwachsen strukturelle Liquiditätsprobleme. Die laufende Verwaltung müsse über Kassenkredite finanziert werden und die Tilgung für Investitionskredite könne nicht mehr erwirtschaftet werden. Die Planung stelle sich aktuell so dar, dass die Gemeinde dauerhaft über Ihre Verhältnisse lebe. Dadurch sei die dauerhafte Leistungsfähigkeit gefährdet, was ein strukturelles Problem darstellen werde. Im Ergebnis können die Pflichtaufgaben nicht mehr erfüllt werden, was zu einem Investitions- und Unterhaltungsstau führen werde. Als Fazit sei daraus zu ziehen, dass man sich ehrlich gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sowie sich selbst machen müsse, es können nicht alle Aufgaben finanziert werden. Selbst wenn Geld unbegrenzt vorhanden wäre, fehle Personal. Jetzt bedürfe es eines klaren und nachhaltigen Aufgabenportfolios und eine damit verbundene Priorisierung anstehender Aufgaben. Ziel, Umfang und Tiefe der Aufgaben müssen mit den finanziellen und personellen Mittel in Einklang gebracht werden. Ursächlich für die aktuelle Finanzlage der Gemeinde seien Aufgabenzuwächse durch gesamtstaatliche Leistungs-versprechen, denen die Gegenfinanzierung durch Land und Bund fehle.

Bürgermeisterin Gansloser ergänzte, normalerweise stelle das Konnexitätsprinzip sicher, dass keine kostenintensiven Aufgaben von Bund und Land auf die kommunale Ebene übertragen werden dürfen, ohne dass die Kommunen für diese Mehrbelastung vom Bund oder Land einen entsprechenden finanziellen Ausgleich erhalten. Es gelte: Wer bestellt, der bezahlt. Im Endeffekt werde dieser Grundsatz bereits seit einigen Jahren nicht mehr ausreichend gedeckt. Sie bedankte sich nochmals bei Frau Schleicher-Frey für die Zusammenarbeit und das gute Miteinander bei der zeitintensiven Erstellung des Haushaltsplans 2025.

Der Gemeinderat stimmte ohne weitere Fragen einstimmig der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025 einschließlich Stellenplan und Finanzplanung 2026-2028 zu.

 

Annahme von Spenden für das Jahr 2024

Bürgermeisterin Gansloser rief den Tagesordnungspunkt 2 auf und sagte aus, die Gemeinde Schlat habe im Jahr 2024 Spenden im Wert von insgesamt 2.378,60 Euro eingenommen. Dieser Betrag setze sich aus Geldspenden von Privatpersonen, aus Zuwendungen der Kreisparkasse Göppingen und der Volksbank Göppingen, aus dem Erlös des Konzerts „Fracklos“ und aus einem Geldbetrag vom Elternbeirat der Grundschule zusammen. Ein Bürger spendete seine Wahlhelferentschädigung an das Kinderhaus Sonnenschein. Wichtig sei die Angabe der Spenderinnen und Spender, an welche Einrichtung der Gemeinde oder welchen Spendenzweck die Zuspende gerichtet ist. Werde beispielsweise für ein gemeindliches Projekt gespendet, werde das Geld so lange verwahrt, bis das Projekt stattfinde. Handle es sich dagegen um eine allgemeine Zweckbestimmung, werde die Spende buchhalterisch gegen die entsprechende Haushaltsstelle gebucht. Allen Spenderinnen und Spendern dankte sie ganz herzlich.

Der Gemeinderat nahm alle Spenden einstimmig an und stimmte der Weitergabe der Spenden entsprechend ihrer Zweckbestimmung zu.

 

Bauplatzvergabe mit Baupilot

  1. Leitlinie zur Vergabe kommunaler Baugrundstücke
     Fortschreibung der Vergabekriterien vom 17.10.2022
  1. Verabschiedung des fortgeschriebenen Richtlinienkatalogs und der fortgeschriebenen Kriterientabelle
  1. Ausschreibung von Bauplätzen für Einzel- und Doppelhäuser zur Vergabe an Bauplatzinteressenten zur Bebauung mit Einfamilienhäusern 
     (3. Ausschreibungsrunde)

Bürgermeisterin Gansloser rief den Tagesordnungspunkt 3 auf und stellte den Sachverhalt dar. Der Gemeinderat habe in seiner Sitzung am 13. Januar die Ausschreibung weiterer Bauplätze im Baugebiet „Süßener Wiesen II“ sowie im Baugebiet Reichenbacher Straße beschlossen. 

Derzeit sei die Gemeindeverwaltung in Kontakt mit dem Anbieter Baupilot, um die nächste Ausschreibungsrunde durchzuführen. Der Gemeinderat habe in seiner vergangenen Sitzung bereits beschlossen, alle sieben noch verfügbaren Bauplätze zu veräußern und diese zur Einfamilien-hausbebauung auszuschreiben. Daher werden lediglich der Richtlinienkatalog und die Kriterientabelle für Einzelhausbebauung angepasst. Die Anpassung der Kriterientabelle und des Richtlinienkatalogs seien redaktioneller Art. Zudem wurden durch die Sammlung von Erfahrungswerten aus den vergangenen Ausschreibungen kleine inhaltliche Anpassungen vorgenommen, um in der Auslegung der Vergabekriterien und deren eingereichter Nachweise eine einheitliche Linie vorzugeben. Nachdem der Richtlinienkatalog und die Kriterientabelle in deren überarbeiteter Versionen veröffentlicht wurden, könne folgende Zeitplanung vorgesehen werden:

 

  • 17.02.2025 Beschluss in der Sitzung des Gemeinderats
  • 21.02.2025 Veröffentlichung der neuen Ausschreibung in Vollverteilung im Mitteilungsblatt
  • 03.03.2025 Vermarktungsstart über Baupilot und Start der Bewerbungsphase 
  • 14.04.2025 Ablauf der Bewerbungsfrist und Beginn der Einreichungsfrist
  • 28.04.2025 Ablauf der Einreichungsfrist, Beginn der Auswertung und Start des Vergabe-prozesses
  • bis circa 18.05.2025 vorläufige Bauplatzzuteilung 
  • bis circa 31.05.2025 Prioritätenabgabe durch die Bauplatzinteressenten
  • bis Mitte Juni Erklärung der Kaufabsicht
  • bis Ende Juli Notartermine unter Einhaltung der zwei-Wochen-Frist möglich

 

Die Zeitplanung sei ambitioniert. Kurzfristige Ausfälle seien nicht eingeplant. Es sei dennoch das Ziel der Verwaltung, den Bauplatzvergabeprozess möglichst schnell zum Abschluss zu bringen. 

Der Gemeinderat beschloss nach ausführlicher Fragerunde einstimmig, die noch verbleibenden sieben Bauplätze im Baugebiet „Süßener Wiesen II“ und „Reichenbacher Straße“ den Bauplatz-interessenten über www.baupilot.com anzubieten. Die Ausschreibung und Festlegung aller Einzelheiten zur Fristsetzung soll der Verwaltung übertragen werden. Die Zeitplanung der Verwaltung wurde angenommen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Anwendung der „Bauplatzvergaberichtlinie Einzelhausgrundstücke“ aus der Gemeinderatsitzung vom 12.12.2022 in aktualisierter Fassung vom 05.02.2025 sowie die Anwendung der aktualisierten Kriterientabelle mit Stand 05.02.2025.

 

Änderung des Flächennutzungsplans 2010 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Göppingen-Schlat-Wäschenbeuren-Wangen im Bereich Jebenhausen Südwest in Göppingen-Jebenhausen im Parallelverfahren - Aufstellungsbeschluss - Beschluss des Vorentwurfs - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden

Die Bürgermeisterin stieg in den Tagesordnungspunkt 4 ein und erteilte Herrn Wolff das Wort.

Herr Wolff erklärte, die geplante Änderung des Flächennutzungsplans in Jebenhausen solle im Bereich der ehemals genutzten Sonderbauflächen für Brunnenbetrieb stattfinden, die seit mehreren Jahren untergenutzt sei. Der Verkauf der Flächen des ehemaligen „Aqua-Römer-Areals“ stelle ein Potenzial zur Unternehmensansiedlung und der Sicherung einer zusammenhängenden Gewerbefläche in Jebenhausen dar. Ziel der Flächennutzungs-planänderung sei es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen entsprechenden Bebauungsplan zu schaffen. Aktuell stelle der Flächennutzungsplan im betreffenden Bereich Sonderbauflächen für einen Brunnenbetrieb, Potenziale für Sonderbauflächen zur ursprünglich geplanten Erweiterung des Brunnenbetriebs sowie im Norden des Planbereichs Flächen für die Landwirtschaft dar. Künftig solle das Plangebiet als Gewerbefläche, Wohnbaufläche und gemischte Baufläche dargestellt werden. Die außerhalb des Plangebiets zum Bebauungsplan liegenden geplanten Sonderbauflächen „Brunnenbetrieb“ sollen im Norden und Osten dem Bestand angepasst werden und erhalten die Kennzeichnung Flächen für die Landwirtschaft. Im Süden solle langfristig die Möglichkeit bestehen bleiben, diese Flächen gewerblich zu entwickeln. Hier solle die Änderung der Kennzeichnung in geplante gewerbliche Bauflächen erfolgen. 

Aus dem Gemeinderat kam der Hinweis, dass bestehende Baumbestände durch die geplante Änderung des Flächennutzungsplans großflächig gefährdet sein könnten. 

Der Gemeinderat nahm die geplante Änderung des Flächennutzungsplans zur Kenntnis. 

 

Änderung der Backhausordnung der Gemeinde Schlat vom 04.03.2022

Bürgermeisterin Gansloser erläuterte zum Tagesordnungspunkt 5, die bisherige Backhaus-ordnung aus dem Jahre 2002, zuletzt geändert im Jahre 2004, sei mittlerweile veraltet. Bestimmte Sachverhalte seien nicht darin geregelt, die sich durch die Backhausnutzung der vergangenen Jahre ergeben haben. Deshalb fand am 4. Februar eine Besprechung mit der Interessengemeinschaft (IG) Backhaus statt. Das Gesprächsergebnis wurde in eine Neufassung der Backhausordnung vom 05.02.2025 eingearbeitet. Die Benutzungsgebühren sollen an die gestiegenen Energiekosten angepasst werden. Die Nutzung des Backhauses sei für die Nutzung im Eigenverbrauch, für Vereine oder für die gemeinnützige Nutzung weiterhin kostenlos. Für Schlater Vereine, kirchliche Organisationen, die Gemeinde und deren Einrichtungen sowie die IG Backhaus solle das Hitzegeld zukünftig weiterhin 5 Euro und die Nutzung der Teigmaschine 3 Euro pro Benutzung betragen. Gewerbliche Nutzer oder Auswärtige sollen ein Nutzungsentgelt von 15 Euro pro Tag für die Backhausnutzung und zusätzlich ein Hitzegeld von 10 Euro und 3 Euro für die Teigmaschine bezahlen.   

Der Gemeinderat beschloss ohne weitere Fragen einstimmig die Backhausordnung in der Fassung vom 05.02.2025, die zum 01.03.2025 in Kraft treten soll. Die bisher geltende Backhausordnung soll mit Ablauf des 28.02.2025 aufgehoben werden.

 

Bekanntgaben und Verschiedenes

  1. Einführung einer Bürgerstiftung im Jubiläumsjahr  

Bürgermeisterin Gansloser gab zum Tagesordnungspunkt 6 bekannt, der Gemeindeverwaltung liege ein Antrag eines Bürgers vor, im Jubiläumsjahr eine Bürgerstiftung gründen zu wollen. Dieser Antrag wurde erstmals nichtöffentlich mit einem Vortrag der Kreissparkasse zum Thema am 13.01.2025 beraten. Auch wurden in der Zwischenzeit Gespräche mit anderen Gemeinden geführt, in denen bereits eine Bürger- oder Gemeindestiftung eingerichtet wurde. Zunächst müsse auch innerhalb dieser beiden Stiftungsarten unterschieden werden. Eine Bürgerstiftung werde aus der Bürgerschaft getragen und sollte ohne die Unterstützung der Gemeindeverwaltung auskommen. Eine Gemeindestiftung hingegen könne aus Bürgerinnen und Bürgern sowie Teilen des Gemeinderats oder der Verwaltung bestehen. Sie werde von der gesamten Gemeinde getragen und könne daher auch die Unterstützung der Gemeinde-verwaltung oder des Gemeinderats erhalten. Die Stiftungszwecke können durch die Statuten festgelegt werden. 

Ziel sollte es sein, einen möglichst weiten Stiftungszweck zu fassen, um möglichst alle Projekte, die Unterstützung in der Zukunft benötigen könnten, an den Erlösen einer Stiftung teilhaben zu lassen. Das Kapital, das gestiftet werde, verbleibe dauerhaft in der Stiftung. Lediglich die Zinserträge werden ausgeschüttet. Daher sei es auch notwendig, ein vergleichsweise hohes Startkapital einzusetzen, um einer Stiftung die notwendigen Grundlagen zu bieten. 

Die Kreissparkasse würde ab einem Startkapital von 27.050 € eine Kommune in die Stiftergemeinschaft aufnehmen. Dieses Startkapital bestehe aus 25.000 € für das Grundkapital der Stiftung und 2.050 € einmaliger Einrichtungsgebühr. Bei der Kreissparkasse könne in einer Stiftergemeinschaft sowohl eine Bürger- als auch eine Gemeindestiftung gebildet werden. Die grundlegenden rechtlichen Aufgaben, die in einer Gemeinde mit der Gründung einer Stiftung verbunden sind, übernehme die Kreissparkasse. Auch der Rechenschaftsbericht und die Finanzplanung müsse nicht die Stiftung übernehmen. 

Ein Gespräch mit Vertretern der Stiftung Aktive Bürgerschaft konnte ebenfalls stattfinden. Die Stiftung Aktive Bürgerschaft nenne sich selbst das Kompetenzzentrum für Bürgerengagement der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Eine Zusammen-arbeit in diesem Bereich könne nur stattfinden, wenn eine Bürgerstiftung eingerichtet werde. Bei einer Gemeindestiftung sei die Unterstützung der Genossenschaftsbanken und der Stiftung Aktive Bürgerschaft ausgeschlossen. Nach Auffassung des Regierungspräsidiums Freiburg dürfe eine Stiftung erst ab einem Kapital von 200.000 € gegründet werden, da erst dann eine Ausschüttung sinnvoll sei. Der Vertreter der Stiftung Aktive Bürgerschaft gehe daher davon aus, dass diese Vorgaben auch in unserem Regierungsbezirk gelten. Nach mehrmaliger Nachfrage bei der Volksbank ging letztlich am Freitag vor der Sitzung eine Rückmeldung eines Mitarbeitenden der Volksbank Göppingen ein, der erste Rahmendaten abgefragt habe. Er teilte zudem mit, dass die Volksbank Göppingen in dieser Sache mit der DZ Privatbank in Stuttgart zusammenarbeite, die sich um die Stiftungen annehmen würden. Letztlich sei jedoch die Volksbank Göppingen für die Geldanlage zuständig und Ansprechpartner für die Kommune. Ein Gespräch mit dem Verantwortlichen der DZ Privatbank stehe noch aus. 

Der Vertreter der Stiftung Aktive Bürgerschaft sei skeptisch, ob die personellen Kapazitäten in einer Gemeinde mit 1.700 Einwohnern vorhanden seien, eine Bürgerstiftung zu gründen. Er habe bereits mittelgroße Städte gesehen, welche kaum Personen finden, die ein Amt in einer Stiftung übernehmen werden. Er riet der Gemeinde, sich folgende Fragen zu stellen: 

  • Was brauchen wir? 
  • Wie viel Ertrag muss für unsere Vorhaben erwirtschaftet werden? 
  • Was bleibt bei unserem Startkapital letztlich hängen? 

Zu guter Letzt riet er, genau hinzuschauen und auf Grundlage der oben genannten Fragen eine Entscheidung zu treffen, welche aus Sicht der Kommune die richtige sei.  

Aus Sicht der Verwaltung komme lediglich der Daseinscharakter und ein erstes Startkapital durch Sammlung im Jubiläumsjahr in Betracht. Mittel der Gemeinde in einer solchen Höhe können nicht beigesteuert werden. Die Sammlung einer Summe von 200.000 € werde daher wahrscheinlich nicht möglich sein. Es werde auf die Zielsetzung ankommen. 

Die Bürgermeisterin bezeichnete die Stiftungsgründung prinzipiell als eine gute Idee, eine Möglichkeit für die Gemeinde, langfristig etwas für Projekte in der Gemeinde beizusteuern. Das sei das richtige Zeichen im Jubiläumsjahr, ein Zeichen für weitere 750 gute Jahre in Schlat. Fraglich sei jedoch, wie stark der Zuspruch aus der Gemeinde ausfallen werde. Es gelte die weitere Vorgehensweise zu klären und zu entscheiden, welche kommenden Schritte seitens der Verwaltung gegangen werden sollen.

Der Gemeinderat stimmte nach kurzer Frage- und Diskussionsrunde einstimmig zu, das Startkapital von 27.050 Euro im Jubiläumsjahr 2025 zu sammeln, eine Gemeindestiftung zu gründen und der Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse beizutreten. Die Gemeindeverwaltung wurde mit dem weiteren Vorgehen beauftragt. Der Stiftungsrat soll zu über 50 % aus Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde bestehen, die nicht im Gemeinderat sind.


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