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04.04.2025

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 17. März 2025

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Bericht zur Gemeinderatssitzung am 17.03.2025
Folgenden Punkte wurden im Bürgersaal vom Gemeinderat behandelt.

Bauhof - Anschaffung eines Kommunalschleppers - Angebotsvergleich und Vergabe

Bürgermeisterin Gansloser begrüßte die anwesenden Gremienmitglieder, die Presse und interessierten Zuhörer. Sie stellte die frist- und formgerechte Einladung zur Sitzung fest und stieg in den Tagesordnungspunkt 1 ein. Der Gemeinderat habe die Vorberatung zur Neuausrichtung des Bauhofes und das Thema Feldwegeinstandhaltung / Feldwegeinstandsetzung einem kleinen Gremium übertragen, das sich aus Gemeinderäten, Bauhofleiter Scholz und Bürgermeisterin Gansloser zusammensetzt. Die Arbeitsgruppe Bauhof (AG) sollte in Vorleistung gehen und gemeinsam eine Strategie für die Neuausrichtung des Bauhofes erarbeiten, um im Gemeinderat schneller voran zu kommen. Teil des Gremiums seien Hermann und Johannes Mühlhäuser sowie Jakob und Markus Seyfang. 

In den ersten Gesprächen wurden diverse generelle Themen im Bauhof angesprochen und abgeklärt. So konnte eine größere Hallenfläche hinzugepachtet und einige Anschaffungen durchgesprochen werden. Auch wurden letztlich ein gemeinsamer Pausenraum und eine Umkleide eingerichtet.

Bei der Ausstattung durch Fahrzeuge habe die Verwaltung gemeinsam mit Bauhofleiter Scholz im vergangenen Jahr bereits einige Bauhöfe besichtigt und eine Zusammenstellung der Fahrzeuge in vergleichbaren Bauhöfen erstellt. In diesem Zusammenhang wurde klar, dass bei einem Bauhof in der Größe der Gemeinde Schlat, der aktuelle Fuhrpark nicht ausreichend und nicht optimal ist. Letztlich kam der Wunsch auf, einen Schlepper zu erwerben. Einzig der Erwerb eines Schleppers mit Frontlader erleichtert die Tätigkeit im Bauhof jedoch nicht. Daher musste der gesamte Fuhrpark im Bauhof begutachtet werden.

Verwaltung und Bauhof schlagen daher vor, den Mitsubishi-Fuso-LKW mit 7,5 t zu verkaufen und im Gegenzug einen kleinen Fuso mit Anhänger zu erwerben, der auch von Personen mit PKW-Führerschein gefahren werden und dennoch Transportarbeiten durchführen kann. Auch wäre es möglich, mit diesem Fahrzeug aufgrund einer höheren Anhängelast mehr Arbeiten auszuführen, als dies mit dem vorhandenen VW-Transporter T6 mit Pritsche möglich ist. Die Ladefläche eines solchen Fahrzeugs sei größer als die des T6 und könnte auch größere Paletten, einen Minibagger oder OSB-Platten transportieren, ohne einen LKW- oder Traktor-Führerschein zu benötigen. Der Tausch solle eins zu eins durchgeführt werden, um Geld zu sparen. Ein gebrauchter 3,5t-Fuso für den bisherigen 7,5t-Fuso, ohne Zuzahlung. Eine erste Anfrage zum Kauf des 7,5t-Fusos habe die Gemeinde ebenfalls erhalten. 

Die Anhänger, die im Gemeindebauhof bislang verwendet werden, dürfen in der bisherigen Form nicht mehr genutzt werden. Ladungssicherung ist mit den beiden Anhängern durch fehlende Zurrösen nicht möglich. Daher soll für den T6 und den Fuso ein kleiner Autoanhänger inklusive Rampen erworben werden. 

Zusätzlich solle nach dem Dafürhalten der AG ein Schlepper erworben werden. Das Preis-Leistungsverhältnis der angebotenen Fahrzeuge sei recht konträr. John Deere, Steyer, Fendt und Lindner rufen nahezu gleiche Preise auf. Bei Fendt (Anbieter BayWa) könne der größte Komfort mit der größten Maschine erwartet werden, mit der auch mögliche künftige Aufgaben gut bewerkstelligt werden können und damit Zukunftssicherheit bestehe. 

Die vergebenen Mulcharbeiten und der Winterdienst könnten der Gemeinde jährlich gekündigt werden. Nach Gesprächen mit den beiden Dienstleistern über die zukünftige Zusammenarbeit sei die Auf- beziehungsweise Rückgabe der Arbeiten absehbar. Daher müsse eine langfristige Alternative her und der Kauf eines Schleppers oder alternativ einem Allzweckfahrzeug und einem Radlader sei unumgänglich. 

In der letzten Besprechung wurde die Entscheidung getroffen, dem Gemeinderat die Empfehlung auszusprechen, einen Fendt zu erwerben. Bauhofleiter Scholz habe daraufhin alle Angebote aktualisieren lassen und einen Termin mit dem Fendt-Anbieter vereinbart. Bei Fendt könne der Schlepper 314 Vario Gen4 zu einem Neupreis von 176.715 € erworben werden. Das Vorführfahrzeug werde mit etwa 50 bis 100 Betriebsstunden an die Gemeinde Schlat freigegeben und würde für 149.940 € angeboten werden. Die Preise seien bis 31.03.2025 aktuell. Danach werde der Hersteller Fendt sechs Prozent auf die Schlepper aufschlagen. Eine Standard-Schaufel und eine Standard-Palettengabel seien zu Brutto-Preisen von jeweils 892,50 € erhältlich. 

Die Winterdienstausrüstung wurde ebenfalls in verschiedenen Ausführungen angeboten. Ein gebrauchter Hydrac-Schneepflug LB-III-300CGT Cityline aus dem Baujahr 2010, der sehr gut erhalten sei, werde der Gemeinde für 4.500 € zur Verfügung gestellt. Neu koste dasselbe Schneeschild 22.015 €. Ein gebrauchter Kugelmann Vario-Schneepflug VPS280/99 als Mietrückläufer belaufe sich auf 21.182 € und das gleiche Gerät als Neugerät auf 25.585 €. 

Ein Dreipunktstreuer inklusive Steuerung mit k-tronic (Überwachung und Nachweis der Streumenge, der Streuzeit, …) Arbeitsscheinwerfer, Streuerjustage und Erstmontage mit einem Fassungsvolumen von 1,55 Kubikmeter koste die Gemeinde Schlat 27.608 € neu. dieser Streuer werde seitens des Anbieters empfohlen. Der Bauhof und die Verwaltung halten hingegen einen Streuer mit 1,1 Kubikmetern aufgrund Erfahrungswerten für ausreichend. Ein solches Gerät würde inklusive k-tronic-Steuerung, Arbeitsscheinwerfer, Streuerjustage und Erstmontage 23.443 € neu kosten. Ein Mietrückläufer mit 1,1 Kubikmeter Fassungsvolumen und oben genannten Teilen koste die Gemeinde 19.278 €. 

Ein Auslegemäher MFK 500 werde inklusive Kleinteile und Anbau für 67.711 € angeboten. 

Ein Belastungsgewicht für den Heckanbau liege bei 4.760 €. 

An den Erwerb des Schleppers beziehungsweise Erhalt des LKWs seien auch die weiteren Schritte in der Weiterbildung (Führerscheine) der Bauhofmitarbeitenden geknüpft. Letztlich sei es dringend ratsam, einen weiteren Mitarbeitenden mit LKW-Führerschein vorzuhalten. Derzeit habe lediglich Bauhofleiter Scholz diesen. 

In den vergangenen Monaten haben die Mitglieder der Arbeitsgruppe Bauhof und in Teilen Gemeinderäte verschiedene Schlepper begutachtet und deren Vor- und Nachteile gegeneinander aufgewogen. Auch unterschiedliche Größen wurden begutachtet. So wäre es ebenfalls denkbar, einen Schlepper der kleineren Baureihe (211er Fendt) zu erwerben. Diese werden derzeit für etwa 120.000 € als Vorführfahrzeug angeboten. In Einzelfällen und Auktionen werden teilweise deutlich günstigere Preise erzielt. Allerdings bestehe dabei auch die Möglichkeit, dass die Gemeinde auch in einem Jahr noch keine Erfolge (Kauf) vorweisen könne.

Eine ideale Nutzung des Schleppers setze Anbaugeräte voraus, die gemeinsam mit dem Schlepper erworben werden. Alleine die Nutzung des Schleppers habe in den vergangenen zwölf Monaten lediglich fünfzig Arbeitsstunden durch Nutzung des Frontladers eingebracht. Weitere vierzig Arbeitsstunden fanden mit Seilwinde statt. Diese Zahlen zeigen auf, dass ohne die notwendigen Anbaugeräte, die Auslastung des Schleppers kaum möglich sei und dadurch keine Wirtschaftlichkeit vorgewiesen werden könne. 

Bauhofleiter Scholz würde die Anschaffung eines Anhängers noch schieben, abhängig von der derzeitigen Personalsituation im Bauhof. Das Angebot für den Fendt-Schlepper bestehe bereits seit November 2024. Hier sei eine schnelle Entscheidung erforderlich, da der Preis ab April um sechs Prozent steigen werde oder dieses Vorführfahrzeug bereits anderweitig verkauft sei. Die alten Anhänger ohne Zurrpunkte seien nicht mehr zulässig. Eine weitere Nutzung für längere Fahrten sei nicht vertretbar, eine Nachrüstung nicht empfehlenswert. Der größere 1,5t-Anhänger werde zu wenig genutzt. 

Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, die Anbaugeräte für den Schlepper im Rahmen eines noch durch die AG-Bauhof zu erstellenden 5-Jahres-Plans erst nach und nach anzuschaffen. Palettengabel, Greifer und Schaufel sollen dagegen im Zusammenhang mit dem Erwerb des Schleppers eingeplant werden. Zum Austausch des 7,5t-Fuso solle man sich nach aktuellen Marktpreisen für einen 3,5t-Fuso erkundigen. 

Eine Gemeinderätin wies darauf hin, in Schlat ginge das Gerücht um, die Gemeinde habe bereits einen Schlepper und würde einen weiteren, zweiten Schlepper erwerben. Daraufhin teilte Bürgermeisterin Gansloser mit, Georg Scholz setze momentan seinen eigenen privaten John-Deere-Schlepper mit dem Kennzeichen GP-GS für Bauhoftätigkeiten ein. Möglicherweise sei es durch das zum Bauhof-Fuhrpark gleichlautende Kfz-Kennzeichen zu Irritationen gekommen. Bislang besitze die Gemeinde lediglich den 7,5t-Fuso, einen T6 VW Bus und das Multifunktionsfahrzeug Holder. 

Schließlich entschied sich der Gemeinderat einstimmig für den Erwerb des Vorführschleppers Fendt 314 Vario Gen4 mit etwa 50 bis 100 Betriebsstunden für 149.940 € brutto und sprach sich für den Erwerb erster Anbaugeräte, also für eine Palettengabel, einen Greifer und eine Schaufel aus.

 

Bauantrag auf Nutzungsänderung und Sanierung des Farrenstallgebäudes, Umbau zu einem Wohnhaus mit Gewerbeeinheit, Flurstücke 134/1 und 134/2, Hauptstraße 9 - Antrag auf geänderte Ausführung der Baugenehmigung vom 28.11.2022

Bürgermeisterin Gansloser rief den Tagesordnungspunkt 2 auf und sagte aus, ein örtlicher Investor plane die Nutzungsänderung und Sanierung des Farrenstallgebäudes. Das Bauvorhaben finde im unbeplanten Innenbereich statt, für den § 34 Baugesetzbuch gelte. Demnach müsse sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert sein. Die Baugenehmigung zum Umbau zu einem Wohnhaus mit Gewerbeeinheit wurde dem Investor bereits am 28.11.2022 erteilt. Im Zuge der aktuell stattfindenden Bauarbeiten, der geänderten Nachfrage nach geringeren Wohnungsgrößen und nach Abstimmung der Ausgestaltung der Gewerbeeinheit mit dem zukünftigen Gewerbetreibenden ergaben sich bauliche Änderungen, für die nun eine Änderungs-baugenehmigung beantragt werde. 

Herr Wolff erläuterte die geplanten Änderungen. Statt bisher zwei Wohneinheiten im Ober- und Dachgeschoss und einer Gewerbeeinheit im Erdgeschoss sollen nun vier kleinere Wohneinheiten im Ober- und Dachgeschoss und eine Gewerbeeinheit im Erdgeschoss entstehen. Die Gewerbeeinheit diene der Grundversorgung der örtlichen Bevölkerung. Die notwendigen PKW-Stellplätze werden auf dem Baugrundstück hergestellt und im Übrigen abgelöst. Die Bestimmungen zu den Stellplatzvorgaben werden von der Baugenehmigungsbehörde, dem Landratsamt Göppingen, unabhängig vom kommunalen Einvernehmen des Gemeinderats begutachtet. Es seien acht Abstellplätze für Fahrräder im Gebäude vorgesehen. Der im Ort vorhandene Öffentliche Personennahverkehr sorge ebenfalls für eine Reduzierung notwendiger PKW-Stellplätze. Das Gebäude sei an die örtliche Nahwärmeversorgung angeschlossen. Zur Ortsdurchfahrt hin sollen sechzehn weitere Außensitzplätze für das Bäckereicafé entstehen. Dafür wurde ein ursprünglich geplanter PKW-Stellplatz wieder entfernt. Durch weniger Sitzplätze im Café werde im Vergleich zur bisherigen Planung ein Stellplatz weniger benötigt. 

Durch die Verdoppelung der Anzahl der Wohneinheiten verschieben sich Innenwände, Dachgauben und Dachflächenfenster. Für zwei Balkone auf der Gebäuderückseite seien zusätzliche Türöffnungen und für die beiden zusätzlichen Wohneinheiten der Bau einer Außentreppe notwendig. Zur besseren Belichtung des Gebäudeinnern seien zusätzliche Fensteröffnungen vorgesehen.

Eine Angrenzeranhörung nach § 55 Landesbauordnung Baden-Württemberg sei nicht erforderlich, da sich alle von der Planänderung betroffenen an das Baugrundstück angrenzenden Grundstücke im Eigentum der Gemeinde befinden.

Der Gemeinderat war der Meinung, dass sich die geänderte Planung nun nicht mehr nach § 34 Baugesetzbuch in die Eigenart der näheren Umgebung einfüge. Beanstandet wurde die Erhöhung der Anzahl der Wohneinheiten von zwei auf vier und die sich daraus ergebende Problematik der dafür notwendigen zusätzlichen PKW- und Fahrradstellplätze. Zwei PKW-Stellplätze wurden bereits für die ursprüngliche Planung abgelöst. Allerdings blieb unklar, ob die Ablösung für die Wohneinheiten oder die Gewerbeeinheit erfolgte. Der Parkdruck in der Ortsmitte sei bereits jetzt so hoch, dass weitere PKW-Stellplätze faktisch gar nicht für das geplante Bauvorhaben zur Verfügung stehen. Für Veranstaltungen auf dem angrenzenden Dorfplatz werde es durch das geänderte Bauvorhaben noch schwieriger, diesen von PKWs freizuhalten. Der Gemeinderat zeigte sich auch nicht bereit, den vergrößerten notwendigen Abstandsflächen im Zusammenhang mit den erforderlichen Baulasten auf dem angrenzenden Kindergartengrundstück Jahnstraße 6 zuzustimmen. Vom Bauherrn solle die Notwendigkeit der zur bereits genehmigten Planung erweiterten Baulasten dargelegt werden. Trotz Erhalt des freiliegenden Fachwerks würden die zusätzlichen Dachgauben und Balkone sowie die entfallenden Scheunentore den gestalterischen Charakter des ehemaligen Farrenstallgebäudes als ortsbildprägendes Element optisch zu stark verändern. Die Erweiterung der Außenbewirtschaftung der Gewerbeeinheit entlang der Ortsdurchfahrt führe zum Entfall eines weiteren dringend benötigten vierten PKW-Stellplatzes auf dem Baugrundstück. Bezüglich der geplanten Werbeanlagen der Gewerbeeinheit entlang der Ortsdurchfahrt wurde nach einer Stellungnahme des Straßenverkehrsamts gefragt. 

Bürgermeisterin Gansloser erwiderte, die Einhaltung der Vorgaben der Landesbauordnung sowie die ausreichende Anzahl der notwendigen PKW- und Fahrradstellplätze beurteile die Baugenehmigungsbehörde. Dies sei unabhängig von der Erteilung oder Versagung des kommunalen Einvernehmens durch den Gemeinderat. Aufgabe des Gemeinderats sei es, das Einfügen der geänderten Planung bauplanungsrechtlich in den Bestand und die ausreichende Erschließung zu beurteilen. 

Einzelne Gremiumsmitglieder hielten das geänderte Bauvorhaben grundsätzlich für sehr gelungen, modern und zeitgemäß. Besonders die Öffnung zum Dorfplatz hin werde diesen aufwerten. Jeder im Ort wolle einen stationären Bäcker und ein Café mit Außenbewirtschaftung. Glücklicherweise habe man einen privaten Investor gefunden, der dieses Bauvorhaben gemeinsam mit einem Bäcker aus der Region umsetzen wolle. Mit einem Mehrwert für die örtliche Nahversorgung könne in jedem Falle gerechnet werden.

Der Gemeinderat versagte mehrheitlich sein kommunales Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 34 Baugesetzbuch zu der vorliegenden geänderten Planung.

 

Bekanntgaben und Verschiedenes

Stellungnahmen der Gemeinderäte

Ein Gemeinderat erkundigte sich nach dem Thema Schulsozialarbeit in der Grundschule. Es gebe immer mehr Kinder, die nicht behütet aufwachsen. Die Lehrerschaft habe immer weniger Zeit, sich den einzelnen Problemfällen widmen zu können. 

Bürgermeisterin Gansloser antwortete, es sei sehr schwierig, eine geeignete Schulsozialarbeiterin oder einen geeigneten Schulsozialarbeiter mit einem Beschäftigungsumfang zwischen 15 und 30 Prozent und mit dem notwendigen pädagogischen Background für die Schüler- und Lehrerschaft einer Grundschule zu finden. Noch schwieriger sei es, diese Stelle über ein Beschäftigungsverhältnis bei der Gemeindeverwaltung zu besetzen. Sie hoffe nun auf die Bruderhaus-Diakonie und sei mit Rektorin Allmendinger regelmäßig in engem Austausch. Voraussichtlich könne die Schulsozialarbeit aber erst ab Herbst starten. Eine Evaluierung der Schulsozialarbeit sei dann nach einem Jahr geplant. 

Der Gemeinderat äußerte seine Zustimmung zur Anfrage bei der Bruderhaus-Diakonie und zum weiteren Vorgehen.

Kontakt

Gemeinde Schlat

Hauptstraße 2
73114 Schlat

07161 9873970
info@schlat.de 

Öffnungszeiten des Rathauses

Montagnur nach Terminvergabe
Dienstag14:00 bis 18:30 Uhr
Mittwoch10:00 bis 13:30 Uhr
Donnerstag07:30 bis 12:00 Uhr
Freitag geschlossen

Telefonische Erreichbarkeit

Montag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Mittwoch08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag07:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag geschlossen

Jeden ersten Dienstag im Monat hat die Gemeindeverwaltung nachmittags von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet

Leitweg-ID:
08117043-A4898-42

Peppol-ID:
0204:08117043-A4898-42

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