Skip to main content

Bodenrichtwerte der Gemeinde Schlat

Die Bodenrichtwerte werden aus der Kaufpreissammlung und deren Auswertung abgeleitet. Sie sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands. Bodenrichtwerte beziehen sich auf den Quadratmeter Grundstücksfläche.


Der Bodenrichtwert ist nicht unmittelbar der Verkehrswert eines bestimmten Grundstücks. Schlüsse vom Bodenrichtwert auf den Verkehrswert eines zu bewertenden Grundstücks können nur unter Berücksichtigung vorhandener Unterschiede in den Wert bestimmenden Eigenschaften gezogen werden.

Diese sind Lage, Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung, Erschließungszustand, Grundstücksgröße, Grundstückszuschnitt sowie Zeitfaktor. 

Bodenrichtwertkarte Schlat Stand 01.01.2024 (pdf; 3,2 MB)
Bodenrichtwerte in Schlat zum 01.01.2024 (pdf; 195 kB)

Bodenrichtwerte sowie sonstige Grundstücksmarktdaten können somit im Einzelfall die sachverständige Wertermittlung, das heißt ein Gutachten, nicht ersetzen.

Bodenrichtwerte werden auf den 31. Dezember eines jeden geraden Kalenderjahres ermittelt. Die Ermittlung ist bis zum 30. Juni des folgenden Jahres durchzuführen.

Die Bodenrichtwerte sind als amtliche Bekanntmachung der Gemeinde zu veröffentlichen. Diese Vorschrift verdeutlicht den Willen des Gesetzgebers, dass mit der Veröffentlichung zur Transparenz des Bodenmarktes beigetragen werden soll. Das Finanzamt erhält eine Mitteilung über die Bodenrichtwerte. Außerdem kann jedermann Auskunft über Bodenrichtwerte bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses verlangen. Die Werte werden in Listenform und in einer Bodenrichtwertkarte veröffentlicht.

Kontakt

Gemeinde Schlat

Hauptstraße 2
73114 Schlat

07161 9873970
info@schlat.de 

Öffnungszeiten des Rathauses

Montagnur nach Terminvergabe
Dienstag14:00 bis 18:30 Uhr
Mittwoch10:00 bis 13:30 Uhr
Donnerstag07:30 bis 12:00 Uhr
Freitag geschlossen

Telefonische Erreichbarkeit

Montag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Mittwoch08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag07:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag geschlossen

Jeden ersten Dienstag im Monat hat die Gemeindeverwaltung nachmittags von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet

Nach oben