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21.02.2022

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 21. Februar 2022

[In der Blog-Übersicht wird hier ein Weiterlesen-Link angezeigt]

Folgende Punkte wurden im Bürgersaal vom Gemeinderat behandelt:

Beschlussfassung der Haushaltssatzung bzw. des Haushaltsplans 2022 mit Investitionsprogramm und Finanzplan einschließlich der Änderungsliste

Karin Schleicher-Frey von der Stadtkämmerei Göppingen erläuterte, Grund für die Änderungsliste zum Ergebnishaushalt inklusive Finanzplanung sei die bei der Einbringung der Haushaltssatzung beratene und beschlossene moderate Erhöhung der Grundsteuern A und B.

Der Verwaltungsauftrag aus der vergangenen Sitzung zur Prüfung einer Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes, der zuletzt 2005 erhöht wurde, ergab, dass sich der Deckungsbeitrag bei unverändertem Hebesatz von rund sechs Prozent im Jahr 2005 auf rund neun Prozent im Jahr 2021 erhöht hat und die Gewerbesteuereinnahmen in diesem Zeitraum um rund achtzig Prozent angewachsen sind. Die Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens hänge, im Gegensatz zur Grundsteuer mit ihrem fixen Messbetrag, entscheidend von der Anzahl der Gewerbetreibenden und deren wirtschaftlichem Erfolg ab. Die Gewerbetreibenden haben momentan unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu leiden und die weitere Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens sei aufgrund steigender Rohstoffpreise schwierig zu prognostizieren.

Sie erläuterte dem Gemeinderat die sehr gute Entwicklung des ordentlichen Ergebnisses. So konnte der für 2020 prognostizierte Überschuss von circa 200.000 Euro sogar um 35.823 Euro übertroffen werden, welcher der Rücklage zugeführt werde und zum Ausgleich in kommenden Jahren zur Verfügung stehe. Auch die für die Jahre 2021 und 2022 prognostizierten Ergebnisse werden deutlich besser als geplant ausfallen. In den Jahren 2021 und 2022, in denen zuletzt noch mit Defiziten gerechnet wurde, wird für 2021 ein ordentliches Ergebnis von circa 50.000 Euro und für 2022 ein ordentliches Ergebnis von etwa 112.300 Euro erwartet. Bei der Liquidität werde ein Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 417.000 Euro prognostiziert. Auch in den kommenden Jahren werde der Zahlungsmittelüberschuss bis zum Ende des Finanzierungszeitraums nie unter den Mindestzahlungsmittelüberschuss von circa 61.000 Euro fallen. Damit bleibe der Haushalt genehmigungsfähig. Das Investitionsvolumen werde in 2022 durch das Neubaugebiet „Süßener Wiesen II“ und den Ausbau der Verlängerung Weilerbachweg etwa 3.380.200 Euro betragen. Eine so hohe Investitionssumme sei nur möglich, da sich die Gemeinde über die eingeplanten Grundstückserlöse refinanzieren könne. Die Verschuldung werde in 2022 kurzfristig auf 345 Euro pro Einwohner ansteigen, in den nächsten Jahren bis 2024 aber wieder bis auf 208 Euro pro Einwohner sinken. Die durchschnittliche Verschuldung Gemeinden gleicher Größenklasse betrug 2020 675 Euro pro Einwohner.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Haushaltssatzung beziehungsweise den Haushaltsplan 2022 mit Investitionsprogramm und Finanzplan 2023 bis 2025 einschließlich der Änderungsliste. Zur beantragten Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes einigte man sich einstimmig darauf, den Hebesatz unverändert zu belassen und das Thema auf Grundlage der im Sommer vorliegenden Steuerschätzung erneut zu behandeln.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Im Anwänder, Erweiterung Nordwest II“ Örtliche Bauvorschriften zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan - Entwurfsbeschluss - Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange

Der stellvertretende Bürgermeister Aichinger erläuterte, der Gemeinderat habe am 11.10.2021 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Im Anwänder, Erweiterung Nordwest II“ einschließlich des Vorhabens- und Erschließungsplans gebilligt und die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beauftragt. Von der Möglichkeit, sich zu den Zielen und Zwecken der Planung zu äußern und diese zu erörtern, wurde von Seiten der Behörden und sonstigen Träger Gebrauch gemacht. Man sei jetzt im Bebauungsplanverfahren an einem Punkt, die abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis zu nehmen, den für heute vom Büro mquadrat erarbeiteten Entwurf sowie die Unterlagen des Vorhaben- und Erschließungsplanes zu billigen und den Entwurf öffentlich auszulegen.

Ingenieur Manfred Mezger teilte dem Gemeinderat und den Zuhörern mit, das Projekt habe sich als so kompliziert herausgestellt, dass der Gemeinderat mit Beschluss vom 21.06.2021 die Teilung des Geltungsbereichs in einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für den südlichen Teil und in einen Angebotsbebauungsplan für den nördlichen Teil des Gewerbebauplatzes beschlossen habe. So können mögliche Konflikte des geplanten Bauvorhabens mit den dort vorhandenen landwirtschaftlich bedingten Geruchsbelastungen gelöst werden. Heute werde ausschließlich über den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan beraten. Der zeitlichen Dauer des Verfahrens komme jetzt zugute, dass die Stellungnahmen der bereits für den ursprünglichen Bebauungsplan im Januar 2020 durchgeführten frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan weiterverwendet werden können. Auch die artenschutzrechtliche Untersuchung, die für den gesamten Gewerbebauplatz erstellt wurde, könne für den südlichen Teil herangezogen werden. Er machte noch einmal deutlich, dass bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Vorhaben- und Erschließungsplan in den Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans passen müsse. Dies bewirke, dass nachträgliche Änderungen des heute vorgelegten Vorhaben- und Erschließungsplans nur in Abstimmung mit dem Gemeinderat und nur in Verbindung mit einer Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und eines noch zu schließenden Durchführungsvertrags möglich seien. Die Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung und die eingereichten Vorhaben- und Erschließungspläne wurden berücksichtigt und haben zu kleinen Änderungen der Planung geführt, die in den vorliegenden Entwurf eingearbeitet wurden. Zu den einzelnen Stellungnahmen erläuterte er dem Gremium das Ergebnis der Prüfung und den Abwägungsvorschlag.

Der stellvertretende Bürgermeister Aichinger fasste zusammen, mit diesem Entwurf werde die Gemeinde den Planungen des Vorhabens- und Erschließungsplans gerecht und gebe dem in unmittelbarer Nähe liegenden landwirtschaftlichen Betrieb die Sicherheit für zukünftige Gestaltungsmöglichkeiten. Er schlug vor, den vom Büro mquadrat erarbeiteten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Im Anwänder, Erweiterung Nordwest II“ und dessen örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 21.02.2022 sowie die Unterlagen des Vorhaben- und Erschließungsplanes in der Fassung vom 10.02.2022 zu billigen und mit der öffentlichen Auslegung des Entwurfs die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die Ergebnisse werden dem Gemeinderat zum nächsten Verfahrensschritt vorgestellt. Der Gemeinderat stimmte diesem Beschlussvorschlag nach kurzer Fragerunde einstimmig zu.

Untersuchung der Abwasserkanalisation gemäß der Eigenkontrollverordnung - Vorstellung der Ergebnisse des Folgeuntersuchungsprogramms 2020/2021

Nach der Eigenkontrollverordnung Baden-Württemberg sind Folgeuntersuchungen der Abwasserkanalisation im 10-Jahreszeitraum vorgesehen. Die letzte Untersuchung erfolgte 2008. In der Gemeinderatssitzung am 18.05.2020 wurden die notwendigen Ingenieurleistungen zur Vorbereitung der anstehenden Folgeuntersuchung an das Ingenieurbüro Bartsch aus Heubach vergeben.

Ingenieur Wolfgang Bartsch stellte dem Gemeinderat die Ergebnisse des Folgeuntersuchungsprogramms 2020/2021 im Einzelnen vor. Die TV-Befahrung konnte im Wesentlichen ohne große Probleme durchgeführt werden. Ein Bereich der Regenwasserkanalisation konnte auf einer Länge von 188 Metern nicht mit der Roboterkamera befahren werden, da im Kanal eine Wasserleitung verlegt wurde. Der Grund dafür ist unbekannt und sollte noch geklärt werden.

Das Kanalnetz der Gemeinde Schlat ist in einem außerordentlich guten Zustand. Im Vergleich mit der Schadensverteilung von 2007 mit 2020/2021 hat sich die Schadensverteilung deutlich vom roten in den gelben und grünen Bereich verschoben. Starke Schäden mit höchster Schadensklasse sanken seit der letzten Untersuchung von 17 auf 7 Prozent und wurden noch in Teilbereichen folgender Straßenzüge festgestellt: Rommentaler Straße, Hauptstraße, Uhlandstraße, Bühlstraße, Lerchenweg, Heiligenbergstraße, Eschenbacher Straße, Enzbachweg, Fränkelstraße sowie im Bereich von Wiesen und Freiflächen. Das zeige, dass die Gemeinde in den letzten Jahren sinnvoll in ihr Kanalnetz investiert und Kanalsanierungen kostensparend mit anderen Straßensanierungsmaßnahmen verknüpft habe. Im Rahmen eines noch zu erstellenden Sanierungskonzeptes muss das Kanalnetz nun auf hydraulische Überlastungen hin überprüft werden und die festgestellten Schäden im Detail betrachtet werden. Es bestehe trotz starker Schäden in manchen Bereichen jedoch im Moment kein dringender Handlungsbedarf. Hinsichtlich des Verschmutzungsgrades schlägt das Ingenieurbüro vor, zunächst alle drei bis vier Jahre eine Netzreinigung durchzuführen.

Der Gemeinderat nahm die Ergebnisse des Folgeuntersuchungsprogramms 2020/2021 zur Kenntnis.

Bauantrag auf Umbau/Anbau im Erdgeschoss mit Dachterrasse, Flurstück 791/3

Das geplante Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich. Zu jedem Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich ist das kommunale Einvernehmen des Gemeinderats erforderlich. Im unbeplanten Innenbereich muss sich das geplante Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung muss gesichert sein. Die Bauherrschaft plant einen Anbau mit weiteren Wohnräumen und einer Dachterrasse, südlich an das bestehende Wohnhaus. Der geplante Anbau fügt sich mit seinen Abmessungen in die nähere Umgebung ein und die Erschließung ist über das bestehende Wohnhaus gesichert. Die notwendigen Abstandsflächen liegen auf dem Baugrundstück. Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein kommunales Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben.

Bekanntgaben und Verschiedenes

  • Neue E-Ladesäule in der Turnhallenstraße
    Der stellvertretende Bürgermeister Konrad Aichinger gab bekannt, am vergangenen Freitag wurde die gemeindeeigene E-Ladesäule von der EnBW auf dem öffentlichen Parkplatz neben der Bushaltestelle in der Turnhallenstraße installiert. Für kommenden Mittwoch ist die offizielle Übergabe der E-Ladesäule durch den EnBW-Kommunalberater Mischa Allgaier an den stellvertretenden Bürgermeister Konrad Aichinger als Vertreter der Gemeinde geplant. Unter dem Link https://www.enbw.com/elektromobilitaet/unterwegs-laden wird die neue E-Ladesäule im Internet angezeigt.

  • Neues Stromversorgungskabel zum Wasserberghaus
    Der stellvertretende Vorsitzende teilte mit, die Verlegung eines neuen Stromversorgungskabels vom Gairenparkplatz zum Wasserberghaus sei abgeschlossen. Das alte Stromkabel zur Versorgung des Wanderheims war in die Jahre gekommen und in letzter Zeit immer störungsanfälliger geworden.

  • Neuer Mobilfunksendemast im Gewann Langäcker
    Die Telefonica Germany OHG plant den Neubau einer Sende- und Empfangsanlage für mobiles Breitband auf einem Privatgrundstück zwischen dem Göppinger Kreisverkehr der Nordspange und der Gemarkungsgrenze Ursenwang im Bereich des Weilerbachs


Kontakt

Gemeinde Schlat

Hauptstraße 2
73114 Schlat

07161 9873970
info@schlat.de 

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Dienstag14:00 bis 18:30 Uhr
Mittwoch10:00 bis 13:30 Uhr
Donnerstag07:30 bis 12:00 Uhr
Freitag geschlossen

Telefonische Erreichbarkeit

Montag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr
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Donnerstag07:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag geschlossen

Jeden ersten Dienstag im Monat hat die Gemeindeverwaltung nachmittags von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet

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