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21.03.2022

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 21. März 2022

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Folgende Punkte wurden im Bürgersaal vom Gemeinderat behandelt:


Ehrung

Der stellvertretende Bürgermeister Aichinger freute sich, Gemeinderätin Regina Freitag für ihre zehnjährige ehrenamtliche Tätigkeit im Gemeinderat ehren zu können. In seiner Dankesrede hob er hervor, Gemeinderätin Freitag habe sich in diesen zehn Jahren auf etwa 150 Gemeinderatstermine vorbereitet, sich eingebracht, Verantwortung übernommen und Gemeinderatsbeschlüsse gegenüber der Bürgerschaft vertreten. Dabei schätze er ihre ruhige und fundierte Art und ihr Hintergrundwissen aus ihrer beruflichen Tätigkeit. Sie habe sich, wo immer es notwendig war eingebracht und sich, wo es geboten war, auch zurückhalten können. Gleichzeitig habe sie Bedürfnisse aus der Bürgerschaft aufgenommen und an den Gemeinderat übermittelt. Die heutige Ehrung sei für die vergangenen zehn aber hoffentlich auch für die kommenden zehn Jahre. Anschließend überreichte er Gemeinderätin Freitag ihre Ehrenurkunde und eine Stele des Gemeindetags sowie einen Blumenstrauß der Gemeinde.

Bauantrag auf Neubau eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohneinheiten und Tiefgarage, Änderung der Zufahrt zur Tiefgarage, Flurstück 72

Bei diesem Bauantrag handelt es sich um eine Deckblattänderung im vereinfachten Verfahren im unbeplanten Innenbereich. Im unbeplanten Innenbereich ist das kommunale Einvernehmen des Gemeinderats zu jedem Bauvorhaben erforderlich. Das geplante Bauvorhaben muss sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung muss gesichert sein. Der Gemeinderat hatte diesem Bauvorhaben in seiner Sitzung am 18.05.2020 bereits sein kommunales Einvernehmen erteilt. Durch eine Eigentumsänderung beim Nachbargrundstück musste die über dieses Nachbargrundstück geplante und mit einer Baulast abgesicherten Tiefgaragenzufahrt auf das Baugrundstück verlegt werden.

Der Gemeinderat äußerte erhebliche straßenverkehrsrechtliche Bedenken gegenüber der geplanten Verlegung der Zufahrt zur Tiefgarage auf Grund der dortigen Fahrbahnverschwenkung und des unterschiedlichen Höhenniveaus. Dies führe zur Unübersichtlichkeit sowohl für den Durchgangsverkehr als auch für die Aus- und Einfahrenden in die Tiefgarage. Hinzu kommt die kurze Aufstellfläche bei der Einfahrt in die Reichenbacher Straße.

Man solle die Stellungnahme des Straßenverkehrsamts einholen, geeignete Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit prüfen und auch über eine Verlegung des geplanten Spielplatzes zur Verbesserung der Sichtverhältnisse nachdenken. Gleichzeitig müsse den Bewohnerinnen und Bewohnern des Mehrfamilienhauses eine übersichtliche und gefahrlose Zu- und Ausfahrt aus der Tiefgarage ermöglicht werden. Schließlich versagte der Gemeinderat sein kommunales Einvernehmen mit acht Stimmen und zwei Enthaltungen.

Bauantrag auf Ausbau des Dachgeschosses und Einbau einer Dachgaube, Flurstück 213/22

Das geplante Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Kirchweg“, rechtskräftig seit 27.08.1982. Der stellvertretende Bürgermeister teilte mit, die Schaffung von weiterem Wohnraum in einem Bestandsgebäude werde begrüßt. Die Erweiterung von vorhandenem Wohnraum ist immer genehmigungspflichtig. Der Bebauungsplan enthält keine Vorschriften zu Dachgauben, so dass alle Arten von Dachaufbauten zulässig sind, welche kein weiteres Vollgeschoss entstehen lassen. Die geplante Dachgaube weist Abmessungen auf, bei denen das nicht der Fall sein wird. Von der Rommentaler Straße aus ist die neue Dachgaube kaum sichtbar. Da das Bauvorhaben innerhalb der Festsetzungen des Bebauungsplans stattfinden soll, zu dem der Gemeinderat bereits 1982 sein kommunales Einvernehmen erteilt hatte und keine Ausnahmen oder Befreiungen von diesen Festsetzungen beantragt waren, war kein zusätzliches kommunales Einvernehmen des Gemeinderats mehr erforderlich. Vor Baubeginn muss jedoch die Baugenehmigung des Landratsamtes abgewartet werden. Der Gemeinderat nahm das Bauvorhaben zur Kenntnis.

Überörtliche Prüfung der Jahresrechnung 2013 bis 2016 einschließlich der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2017 und des Jahresabschlusses 2017

Der stellvertretende Bürgermeister Aichinger erläuterte, das Kreisprüfungsamt des Landratsamts Göppingen sei für die überörtliche Prüfung der Gemeinde zuständig. Die Prüfung wurde mit Unterbrechungen in der Zeit vom 01.03.2019 bis 15.07.2019 durchgeführt. Im Anschluss wurde der Prüfbericht durch das Kreisprüfungsamt gefertigt und der Gemeinde zur Stellungnahme übersandt. Der vollständige Prüfbericht könne vom Gemeinderat eingesehen werden. Das Kreisprüfungsamt habe die überörtliche Prüfung abgeschlossen und die wesentlichen Anstände aus dem Prüfungsbericht für erledigt erklärt. Das Prüfungsergebnis habe keine finanziellen Auswirkungen auf die Gemeindefinanzen ergeben.

Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom wesentlichen Inhalt des Prüfberichts und vom Abschluss der überörtlichen Prüfung durch das Landratsamt Göppingen.

Bekanntgaben und Verschiedenes

  • Ortsputzete 2022
    Der stellvertretende Bürgermeister berichtete, die Ortsputzete am Samstag, 12. März sei bei vorfrühlingshaftem Wetter mit etwa 70 Helferinnen und Helfern aus den Vereinen und Freiwilligen aus der Bürgerschaft sehr erfolgreich verlaufen. Über eine halbe Tonne wilder Müll konnte eingesammelt werden. Er dankte noch einmal allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern und den Verantwortlichen in den örtlichen Vereinen und in der kirchlichen Organisation für ihren tollen Einsatz für ein sauberes Schlat.

  • Kinderfest mit Festumzug 2022
    Der stellvertretende Bürgermeister Aichinger gab bekannt, das Kinderfest 2022 mit traditionellem Festumzug werde in enger Abstimmung mit der Festgemeinschaft, bestehend aus Musikverein und Turnverein Schlat, auf den 14. bis 16. Juli 2023 verschoben. Als Gründe für die Terminverschiebung nannte er: Schlat ist ein kleines Dorf mit einem Festplatz mit beschränkter Größe. Um die Kosten für Bands und Festzelt zu decken, brauchen die Vereine zuverlässig eine Vollauslastung des Festzeltes. Auf Grund der weiterhin unsicheren Corona-Situation und auch vor dem Hintergrund der Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, der eine „Sommer-Welle“ für sehr wahrscheinlich hält, muss damit gerechnet werden, dass es Auflagen vom Gesundheitsamt bezüglich der zulässigen Besucherzahlen geben wird. Eine möglicherweise vorgeschriebene Umzäunung des ganzen Festgeländes und die Durchführung von Zugangskontrollen werde sehr kostspielig. Für die Finanzierung sind die Vereine zusätzlich auf Spenden durch örtliche Unternehmer angewiesen. Hier herrscht ebenfalls derzeit eine große Unsicherheit, zum einen auf Grund der Corona-Pandemie, zusätzlich nun auch noch durch den Ukraine-Konflikt. Deswegen gestaltet sich die Sponsoren-Suche extrem schwierig. Ohne Sponsoren haben die Vereine bei dieser Veranstaltung aber keine Chance, einen Gewinn zu erwirtschaften. Um in heutigen Zeiten ein so großes dreitägiges Zeltfest in einer kleinen Kommune alleine mit ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu stemmen, müssen alle Rahmenbedingungen stimmen. Dies ist aktuell leider nicht gegeben und so musste zum großen Bedauern aller Beteiligten dieser Beschluss gefasst werden.



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