Skip to main content
15.05.2023

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 15. Mai 2023

[In der Blog-Übersicht wird hier ein Weiterlesen-Link angezeigt]

Folgende Punkte wurden im Bürgersaal vom Gemeinderat behandelt:

Erlass der Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften

Bürgermeisterin Gansloser erläuterte, bisher habe die Verwaltung bei der Unterbringung von Geflüchteten einen Mietvertrag mit den privaten Vermietern und einen Untermietvertrag mit den Geflüchteten selbst abgeschlossen. Die Aufstellung einer Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften habe gegenüber der bisherigen Praxis den Vorteil, dass durch hoheitliche Anweisungen gehandelt wird. Dadurch sei es für die Kommune leichter, im Falle der Kündigung des Mietverhältnisses zwischen Kommune und Vermieter, die eingewiesene/-n Person/-en in einer anderen Wohneinheit unterzubringen. Zudem werden in einer solchen Obdachlosensatzung weitreichende Regelungen getroffen, die grundsätzlich für jede Einweisung gelten und dadurch nicht explizit aus den privatrechtlichen Mietverträgen hervorgehen müssen. Bei der Aufstellung einer solchen Satzung bestehe wenig Ermessens- oder Gestaltungsspielraum, so dass sich die Verwaltung eng an den gesetzlichen Vorlagen orientiert habe. In folgendem Punkt wurde von der Mustersatzung, die vom Gemeindetag zur Verfügung gestellt werde abgewichen: § 3 regle Beginn und Ende der Nutzung. Hier wurde seitens der Verwaltung, um den Vollzug reibungsloser zu gestalten, eine nichtabschließende Aufzählung von Gründen einer Beendigung des Benutzungsverhältnisses angefügt. Dabei sind Erfahrungen aus der Praxis und Informationen anderer Kommunen in den Prozess eingeflossen. Wichtig zu wissen sei, dass sich die Befugnisse der Gemeindeverwaltung mit der Aufstellung einer Obdachlosensatzung nicht erweitern werden. Es handle sich lediglich um eine Verringerung des Verwaltungsaufwands und der Schaffung einer rechtlichen Grundlage, die in Anbetracht des Aufnahmedefizits von 33 Geflüchteten in der Gemeinde Schlat geboten seien.

Nach einer kurzen Diskussion erließ der Gemeinderat einstimmig die Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften. Die Satzung wird am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft treten.

Neufassung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung

Bürgermeisterin Karin Gansloser erläuterte, grundsätzlich sei nach der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung von 1984 das amtliche Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Schlat das örtliche Mitteilungsblatt. Parallel dazu werden bisher alle amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde auch an der Anschlagtafel des Rathauses und auf der Gemeinde-Homepage veröffentlicht. Mit Beschluss einer neuen öffentlichen Bekannt-machungssatzung, welche alle aktuellen Rechtsänderungen berücksichtigen würde, bestehe die Möglichkeit, die Gemeinde-Homepage www.schlat.de statt des örtlichen Mitteilungsblatts zukünftig als amtliches Bekanntmachungsorgan zu verwenden. Zur Einhaltung der Formvorschriften bei der öffentlichen Bekanntmachung wird verwaltungsintern eine Dienstanweisung formuliert, aus der die einzuhaltende Form und auch Vertretungsregelungen hervorgehen sollen. Es gebe Ausnahmen, bei denen es nicht erlaubt ist, die Öffentliche Bekanntmachung im Internet durchzuführen. Diese Ausnahmen entstehen durch sondergesetzliche Regelungen. Nach gegenwärtiger Rechtslage ist die ausschließliche Bekanntmachung von Bauleitplänen über das Internet rechtswirksam nicht möglich. Bauleitplanungen müssen daher bis auf weiteres auf analogem Wege bekannt gemacht werden, können jedoch ergänzend im Internet veröffentlicht werden. Die Verwaltung möchte deshalb die bisher praktizierte Verfahrensweise der öffentlichen Bekanntmachung von Bauleitplanungen durch Einrücken im Amtsblatt der Gemeinde Schlat zur Wahrung der

Formvorschriften fortführen. Mit der Einführung des Online-Sitzungsdienstes seien Kommunen zudem verpflichtet, Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Daher decke sich die Umstellung der Form der Öffentlichen Bekanntmachung mit der Einführung eines Ratsinformationssystems.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Neufassung der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Schlat. Die Satzung wird am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Mitteilungsblatt in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt erfolgen ortsübliche Bekanntgaben durch Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde Schlat unter www.schlat.de. Für einen Übergangszeitraum bis 31.12.2023 werden die ortsüblichen Bekanntgaben in der alten und der neuen Form durchgeführt.

Bauantrag auf Neubau einer Lagerhalle mit interner Erschließung, Flurstück 159

Herr Wolff erläuterte, das geplante Bauvorhaben findet im Geltungsbereich des noch nicht rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Im Anwänder, Erweiterung Nordwest II“ statt. Die Erschließung des Vorhabens ist über die Erschließungsstraße Im Anwänder und über eine geplante interne Privaterschließung auf dem direkt angrenzenden Flurstück 160/1 gesichert. Die Bauherrschaft plant den Neubau einer Lagerhalle mit interner Erschließung. Darin sollen Paletten und verschlossene Rohwaren sowie ein Lagerraum mit Tiefkühlgeräten und zwei Lagerräume mit Kühlgeräten untergebracht werden. Darüber hinaus sollen in der Lagerhalle landwirtschaftliche Maschinen und Traktoren abgestellt werden und ein Werkstattbereich zur Reparatur dieser Maschinen eingerichtet werden. Diese Räumlichkeiten sind nicht für den dauerhaften Aufenthalt von Arbeitskräften vorgesehen.

Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein kommunales Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben. Das geplante Bauvorhaben wird nach den Festsetzungen des noch nicht rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Im Anwänder, Erweiterung Nordwest II“ beurteilt werden. Dessen Planreife ist nach Abschluss eines entsprechend ausgestalteten Durchführungsvertrags gegeben.

Feuerwehr - Digitalfunk - Vergleich der eingegangenen Angebote und Vergabe

Feuerwehrkommandant Michael Buder erläuterte, mit dem deutschlandweiten Wegfall von Funkfrequenzen müsse auch der Landkreis Göppingen als einer der letzten Landkreise seine Funkzentralen, die Funkgeräte in allen Feuerwehrfahrzeugen und die seit Oktober letzten Jahres vorgeschriebenen Handfunkgeräte für die Feuerwehrkommandanten auf Digitalfunk umstellen. Die Funkzentrale müsse nach den Plänen des Innenministeriums für eine ständige Erreichbarkeit durch die übergeordnete Leitstelle und die Trennung der Funkfrequenz zur örtlichen Funkfrequenz zukünftig mit zwei statt einem Funkgerät ausgestattet werden. Um als Feuerwehr weiterhin erreichbar zu bleiben, habe er in Absprache mit Bürgermeisterin Gansloser drei Angebote eingeholt. Zur Finanzierung bewilligte das Landratsamt Göppingen mit Bescheid vom 09.08.2022 der Gemeinde eine Zuwendung in Höhe von 2.400,00 € für die Beschaffung von Digitalfunkgeräten. Es sei schwierig gewesen, drei Angebote einzuholen, da es von den Herstellern Motorola und KTF Selectric nur jeweils einen Anbieter im Landkreis gebe. Deshalb musste auch landkreisübergreifend nach einem dritten Angebot gesucht werden. Zu den neuen Digitalfunkgeräten gebe es keine Alternative. Diese werden in den nächsten Jahren den technischen Standard darstellen und können mit einer vorgesehenen Einsatzdauer von zwanzig Jahren auch problemlos von alten Feuerwehrfahrzeugen in neue übernommen werden. Bei den Antennen, die außen am Feuerwehrmagazin installiert werden müssen, gab es nach erfolgten Messungen der angefragten Anbieter unterschiedliche Aussagen zur Sicherstellung eines ausreichenden Empfangs. Mittlerweile sei er der Auffassung, dass die SCHMIDT Funktechnik GmbH aus Göppingen die beste, mit geringstem

Aufwand zu installierende und auch optisch vertretbarste Lösung für das Feuerwehrgebäude angeboten habe.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe der Neubeschaffung von Digitalfunkgeräten für die Feuerwehr Schlat an den geeignetsten und günstigsten Bieter SCHMIDT Funktechnik GmbH aus Göppingen zum Angebotspreis von brutto 17.017 Euro.

Schöffenwahl 2023 - Benennung von Personen für die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl des Landgerichts Ulm

Hauptamtsleiter Wolff teilte mit, Interessenten konnten sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen nach Aufruf im Mitteilungsblatt und auf der Gemeinde-Homepage im Zeitraum vom 17. Februar 2023 bis 28. April 2023 über die Gemeindeverwaltung bewerben. Im Bewerbungszeitraum gingen drei Bewerbungen frist- und formgerecht ein. Vier Vorschläge, also die doppelte Zahl der für die Einwohnerzahl der Gemeinde Schlat einsetzbaren zwei Schöffen wären maximal möglich gewesen. Diese Bewerber/innen können in eine Vorschlagsliste für Schöffen aufgenommen werden. Von der Gemeinde Schlat sind für die kommende Amtsperiode 2024 bis 2028 erneut zwei Schöffen vorzuschlagen. Die Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen mussten ihre Bewerbung direkt an das Kreisjugendamt Göppingen richten. Die Wahlen finden direkt durch das Landgericht Ulm statt.

Der Gemeinderat beschloss, die drei frist- und formgerecht eingegangenen Bewerbungen in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 aufzunehmen und diese Vorschlagsliste auf Grundlage des Gerichtsverfassungsgesetzes öffentlich auszulegen.

Einbau von elektronischen Wasserzählern mit Funkmodul - endgültige Vergabe

Bürgermeisterin Gansloser erläuterte, in der Gemeinderatssitzung am 17. April fiel bereits die Entscheidung für den Einbau von Ultraschallzählern mit fernauslesbarem Funkmodul. Das Gremium hatte sich dazu entschieden, die fernauslesbaren Wasserzähler mittels OMS aus verschiedenen Gründen nicht heranzuziehen. Unter anderem bestehe dadurch weiterhin Personalaufwand, der nicht abgeschätzt werden könne und die Daten (durch Nutzung von Android) können möglicherweise nicht ausreichend gesichert sein.

Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, weitere Anbieter ausfindig zu machen, welche die gleichen technischen Rahmenbedingungen in Form von ultraschallbetriebenen Wasserzählern mit fernauslesbarem Funkmodul bieten. Die weitere Recherche der Verwaltung ergab, dass es kein vergleichbares Angebot zu dem der Netze BW gibt. Dabei hat LoRaWAN® das einzige System, bei dem anhand der LoRa®-Gateways mit nahezu keinem menschlichen Einsatz die Wasserzähler ausgelesen werden können.

Ein weiteres, aktualisiertes Angebot des LoRaWAN®-Systems sowie die Teilnahme eines Vertreters von NetzeBW wurde über Kommunalberater Mischa Allgaier angefragt.

Produktmanagerin Carolin Wojtschuk von Netze BW stellte dem Gemeinderat die Vor- und Nachteile der Polymer-Wasserzähler mit Ultraschallmesstechnik und des LoRaWAN®-Systems dar. Diese Funksensortechnik sei für vielerlei Anwendungen erweiterbar. Mit der Installation von zwei bis drei LoRa®-Gateways innerorts garantiere die Netze BW eine Funkabdeckung von mindestens 95 Prozent. Der Vorteil des LoRaWAN®-Systems sei, dass diese Funktechnik selbst dicke Gebäudewände gut durchdringen und sehr strahlungsarm sei, vergleichbar mit einem Babyphone oder einem Garagentoröffner. Betrieb, Wartung und Reparatur der Gateways und des Funknetzes werde die Netze BW übernehmen. Für örtliche Gewerbetreibende oder Landwirte bestehe die Möglichkeit, in Abstimmung mit Netze BW über dieses LoRaWAN®-System weitere smarte Anwendungen für ihren Betrieb zu nutzen, beispielsweise zu den Themen Gebäudedigitalisierung, Anlagen- und Füllstandsüberwachungen, Energiemonitoring, Umweltdatenmonitoring etc. Dabei sei es auch möglich, passgenaue Anwendungen mit Sensortechnik nach betriebsspezifischen Anforderungen zu entwickeln.

Bürgermeisterin Gansloser schlug auf Grundlage der beiden vorliegenden Angebote der Netze BW vor, 600 Wasserzähler statt 360 Wasserzähler für die nächsten zwölf Jahre zu kaufen. Damit würde es sich um eine Charge handeln, für die nach sechs Jahren nur eine Stichprobe durchgeführt werden müsse. Das sei günstiger. Nach bestandener Stichprobe können die Zähler weitere sechs Jahre eingesetzt werden. Die Netze BW komme der Gemeinde beim Kauf von 600 Wasserzählern außerdem mit den veranschlagten Zählerkosten entgegen. Für gewerbliche Wasserzähler gebe es keine Stichprobe und keine Verlängerungsmöglichkeit auf zwölf Jahre Einsatzdauer. Für Nachbeschaffungen sei eine interkommunale Sammelbestellung vorstellbar, welche den Stückpreis pro Zähler zusätzlich senke.

Der Gemeinderat stimmte dem vollumfänglichen Austausch und damit verbunden der Anschaffung und dem Einbau von 600 elektronischen Wasserzählern mit Ultraschallmesstechnik und Funkmodul mit der Funktechnik von LoRaWAN® zuzüglich der Erstausrüstung der beiden Neubaugebiete mit Wasserzählern und der Anschaffung einer Zählerreserve von zehn Wasserzählern aus der gleichen Charge zu. Die Überplanmäßigen Ausgaben werden im Rahmen des Jahresabschlusses gedeckt.

Friedhof - Planung der Erweiterung des Urnenfeldes - Aktuelle Information zum Sachstand im Bauausschuss

Bürgermeisterin Karin Gansloser erläuterte, der Bauausschuss, ergänzt um die Gemeinderäte Aichinger und Fritz, haben am 20. April fünf Friedhöfe in der näheren Umgebung besichtigt und sich Anregungen zur geplanten Erweiterung des Urnenfeldes eingeholt. Dabei habe sich recht schnell herausgestellt, in welche Richtung die weitere Planung gehen sollte. Fraglich sei nun, ob die in der Gemeinderatssitzung am 13. Februar von Ingenieur Manz vorgestellten vier Varianten weiterverfolgt werden sollen. Alternativ könnten auch weitere Varianten anderer Landschaftsplaner oder Angebote von GaLa-Bauern aus der Umgebung eingeholt werden, welche die Vorgaben des Bauausschusses besser aufgreifen als die bereits vorliegenden Varianten.

Gemeinderat Reich sprach sich dafür aus, auch eine Rasenfläche vorzusehen, auf der Grabsteinplatten ausgelegt werden können. Diese Bestattungsform sei gerade sehr beliebt, da pflegeleicht und dem Trend einer extensiven Grabpflege folgend. Die Rasenfläche könne vom Bauhof gepflegt werden.

Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, die fachlich guten aber wenig kreativen vier Varianten von Ingenieur Manz nicht weiter zu verfolgen und beauftragte die Verwaltung, vier Angebote bei GaLa-Bauern aus der näheren Umgebung einzuholen.

Bekanntgaben und Verschiedenes

  • Sachstand zum Geldautomaten im Volksbankgebäude
    Die Bürgermeisterin gab bekannt, die Gemeinde habe von der Volksbank einen neuen Geldautomaten angeboten bekommen. Der neue Geldautomat akzeptiere sämtliche EC-Karten, könne aber keine Überweisungen ausführen oder Kontoauszüge drucken. Das SB-Terminal entfalle. Als Ersatz bietet die Volksbank die Möglichkeit von Telefonüberweisungen und die Zusendung der Kontoauszüge an. Besonders für Seniorinnen und Senioren sei dies ein gutes Angebot, das sich bewährt habe. Die Volksbank bietet zusätzlich eine Informationsveranstaltung an, die beispielsweise im Rahmen eines Seniorennachmittags im Bürgerhaus stattfinden könne. Die Kreissparkasse hat weiterhin kein Interesse bekundet, die Nutzung des Geldautomaten der Volksbank für ihre Kundinnen und Kunden zusätzlich anzubieten. Kundinnen und Kunden der Kreissparkasse werden zukünftig nur in der nächstgelegenen Filiale in Ursenwang kostenlos Geld abheben können.

  • Versetzung einer Hundetoilette an den Wanderparkplatz Eiche
    Bürgermeisterin Gansloser erläuterte, im Bereich der neu gebauten Verlängerung des Weilerbachwegs wurde wegen der Fußgängerbrücke über den Weilerbach eine weitere Hundetoilette aufgestellt, die gut angenommen werde. Dadurch sei die Hundetoilette am Süßener Kreisverkehr wegen des geringen Abstands der beiden Hundetoiletten zueinander nicht mehr notwendig. Diese wurde auf den Wanderparkplatz Eiche versetzt. Ein Bericht hierzu erfolgt in gesondertem Artikel.
    Für den Waldsportplatz ist die Aufstellung eines kleinen Kunststoffmülleimers ebenfalls für die Hundekotbeutel geplant.

  • Sachstand zum geplanten Ausbau des Glaserfasernetzes
    Die Vorsitzende gab bekannt, dass am 05. Mai ein Kick-Off-Termin als Startschuss zum Ausbau des Glasfasernetzes in der Gemeinde Schlat mit zwei Vertretern der Deutsche Glasfaser stattfand. Für den 06. Juni sei eine Multiplikatoren-Veranstaltung im Bürgersaal geplant, zu welcher der Gemeinderat, Vereinsvorstände und örtliche Gewerbetreibende schriftlich eingeladen werden sollen. Am Dienstag, 13. Juni sei dann eine Informationsveranstaltung der Deutsche Glasfaser für die gesamte Bürgerschaft in der Turnhalle geplant. Ab dem 12. Juni werde die neun Wochen andauernde Bedarfsabfrage und Nachfragebündelung beginnen. Ziel sei es, 35 Prozent aller Haushalte von einem Glasfaseranschluss zu überzeugen, damit der Glasfaserausbau in Schlat stattfinden kann.

  • Stellungnahmen der Zuhörer
    Eine Zuhörerin teilte zum Tagesordnungspunkt elektronische Wasserzähler mit, sie komme sich gläsern vor, wenn zukünftig überwachbar sei, wer entgegen der Vorgabe in Trockenperioden Gießwasser zur Bewässerung des Gartens aus dem Wasserversorgungsnetz entnehme, damit die Pflanzen nicht vertrocknen.
    Bürgermeisterin Gansloser antwortete, weder die Netze BW noch die Gemeindeverwaltung haben Interesse und Personal, den Wasserverbrauch der Bevölkerung dahingehend zu überwachen und zu sanktionieren, wenn zu viel Wasser während einer Trockenperiode aus dem Wasserversorgungsnetz entnommen werden sollte. Frau Wojtschuk ergänzt, dass auch Verbrauchsvergleiche mit anderen Gemeinden nicht stattfinden. Vielmehr ermögliche die Umstellung auf elektronische Wasserzähler, zukünftig Wasserverlusten schneller auf die Spur zu kommen und durch den Einsatz von Funktechnik die Wasserabrechnung in der Gemeindeverwaltung zu optimieren.


Kontakt

Gemeinde Schlat

Hauptstraße 2
73114 Schlat

07161 9873970
info@schlat.de 

Öffnungszeiten des Rathauses

Montagnur nach Terminvergabe
Dienstag14:00 bis 18:30 Uhr
Mittwoch10:00 bis 13:30 Uhr
Donnerstag07:30 bis 12:00 Uhr
Freitag geschlossen

Telefonische Erreichbarkeit

Montag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Mittwoch08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag07:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag geschlossen

Jeden ersten Dienstag im Monat hat die Gemeindeverwaltung nachmittags von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet

Nach oben