Skip to main content
14.11.2022

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 14. November 2022

[In der Blog-Übersicht wird hier ein Weiterlesen-Link angezeigt]

Folgende Punkte wurden im Bürgersaal vom Gemeinderat behandelt:

Jahresabschluss 2021

a) Über-/außerplanmäßige Ausgaben 2021

b) Budgetbericht 2021

Der stellvertretende Bürgermeister Konrad Aichinger dankte Frau Schleicher Frey und allen bei der Stadtkämmerei Göppingen Beteiligten für die Aufstellung des Jahresabschlusses 2021. In verschiedenen Bereichen waren Haushaltsmittel eingeplant. Nun werde geschaut, ob die Planungen für das Jahr 2021 stimmig waren.

Frau Schleicher-Frey teilte mit, es sei geplant, den Jahresabschluss in der Dezembersitzung festzustellen. Das ordentliche Ergebnis 2021 wies im Plan 2021 noch einen Verlust von 71.100 Euro aus, tatsächlich wurde trotz den Auswirkungen der Corona-Pandemie ein Gewinn von 102.957,55 Euro erzielt. In der Ergebnisrechnung 2021 seien Budgetüberschreitungen in einem Teilhaushalt in Höhe insgesamt 19.319 Euro entstanden. Im Einzelnen handle es sich um Mehraufwendungen für den Corona-Impfbus, zur Beschaffung von Corona-Schnelltests und Masken für die Bürgertestungen, für den Erwerb von neuen Handlampen für die Feuerwehr und für einen Feuerwehreinsatz in der Bildäckerstraße. Die Deckung könne durch Mehrerträge aus dem Gemeindeanteil der Einkommenssteuer gewährleistet werden.

Bei der Finanz-/Investitionsrechnung wurde im Plan mit einem positiven Ergebnis von 567.400 Euro gerechnet. Tatsächlich konnten im Jahre 2021 nur 224.367,07 Euro erzielt werden. Mehraufwendungen seien hier nicht entstanden. Dort seien jedoch Budgetüberschreitungen aufgrund Mindereinnahmen in zwei Teilhaushalten in Höhe von insgesamt 3.308.961 Euro entstanden. Ursächlich seien im Wesentlichen Mindereinzahlungen durch Verzögerungen bei den Grundstücksverkäufen „Gewerbebauplatz Im Anwänder“ und „Ehemaliger Farrenstall Hauptstraße 9“ und Verzögerungen beim Verkauf der Bauplätze „Süßener Wiesen II“ und „Reichenbacher Straße“.

Der Gemeinderat nahm den Budgetbericht 2021 zur Kenntnis und erteilte einstimmig seine Zustimmung zu den außer-/überplanmäßigen Ausgaben.

Betrieb gewerblicher Art „Wasserversorgung“

a) Feststellung des Jahresabschlusses 2021

b) Erstellung des Jahresabschlusses 2022

Festsetzung der Verzinsung der Kassenmehrausgaben

Das Wirtschaftsjahr 2021 schloss mit einem Gewinn in Höhe von rund 9.989 Euro ab. Der Wasserverbrauch sank gegenüber dem Vorjahr wegen der geringeren Wasserverkaufsmenge um 15.700 m³ auf 83.600 m³ und entspricht damit wieder dem Niveau von 2019 und davor. Zurückzuführen ist der enorme Wasserbedarf in 2020 auf die coronabedingten Reisebeschränkungen und auf den erhöhten Wasserbedarf der obstverarbeitenden Betriebe vor Ort aufgrund des guten Erntejahres.

Der rechnerische Wasserverlust stieg 2021 auf einen Wert von 27,3 Prozent wieder stark an. Ursachen für Wasserverluste in Höhe von circa 31.317 Kubikmetern seien nach Auskunft des Wasserversorgers EVF über mehrere Monate schwer zu ortende Wasserrohrbrüche und in geringem Maße möglicherweise auch Feuerwehreinsätze, Kanalreinigungen und der Gießwasserverbrauch der Gemeinde gewesen. Die Summe der betrieblichen Aufwendungen sanken gegenüber den Vorjahresaufwendungen um rund 33.000 Euro auf 186.679 Euro. Der Rückgang bei den Materialaufwendungen resultiert im Wesentlichen aus einem geringeren notwendigen Aufwand bei der Instandhaltung und Sanierung des Wasserleitungsnetzes. Aus

den eigenen Quellen konnte mit rund 20.300 Kubikmetern wieder deutlich mehr Trinkwasser als im Vorjahr gefördert werden. Dadurch sank der notwendige Fremdwasserbezug vom Zweckverband Wasserversorgung Kornberggruppe um rund 5.300 Kubikmeter auf 98.400 Kubikmeter im Vergleich zum Vorjahr leicht.

Die Verwaltung schlug nach aktueller Beobachtung des Kreditmarkts vor, die Kassenmehrausgaben des Betriebs in Orientierung am Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches weiterhin mit 2,5 Prozent zu verzinsen.

Der Gemeinderat stimmte der Feststellung des Jahresabschlusses 2021, der Erstellung des Jahresabschlusses 2022 und der vorgeschlagenen Verzinsung der Kassenmehrausgaben mit 2,5 Prozent einstimmig zu.

Gemeinderatsarbeit - Umstellung auf elektronische Gemeinderatsvorlage - Haushaltsplan/Jahresabschluss

Frau Schleicher-Frey erläuterte, nach § 34 Gemeindeordnung Baden-Württemberg bestehe die Möglichkeit, Gemeinderatssitzungen schriftlich oder elektronisch einzuberufen und auch die Sitzungsunterlagen elektronisch zur Verfügung zu stellen. Bisher werden die Tagesordnung und Sitzungsunterlagen an den Gemeinderat per E-Mail versandt und zugleich per Post übermittelt. Im Sinne des Natur- und Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit strebe die Verwaltung mittelfristig an, die Gemeinderatsunterlagen in rein elektronischer Form zur Verfügung zu stellen. Als Einstieg in die papierlose Gemeinderatsarbeit sollen zunächst die Haushaltspläne und auch die Jahresabschlüsse als umfangreichste Druckwerke ab dem Plan-beziehungsweise Rechnungsjahr 2023 ausschließlich elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Datenschutzrechtlich stehe dem nichts entgegen, da sowohl Haushaltsplan als auch Jahresabschluss öffentlich beraten werden. Voraussetzung dafür sei, dass jede Gemeinderätin und jeder Gemeinderat Zugang zu einem digitalen Endgerät habe. Für Besucherinnen und Besucher der Gemeinderatssitzungen sowie für die Presse werde weiterhin eine Papierversion zur Verfügung gestellt. Der Gemeinderat stimmte dem Beschlussantrag zum Versand der Haushaltspläne und der Jahresabschlüsse ab dem Plan-/Rechnungsjahr 2023 in ausschließlich elektronischer Form einstimmig zu.

Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Flurstück 199/6

Der stellvertretende Bürgermeister Aichinger stellte das geplante Bauvorhaben vor. Es handle sich um das erste Einfamilienwohnhaus, das im Neubaugebiet „Süßener Wiesen II“ gebaut werden soll. Dieser Bauplatz werde nicht über das Baupilot-Portal vermarktet. Die planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans werden eingehalten. Lediglich ein Lichthof und teilweise auch ein Vordach liegen außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche. Über diese geringfügigen Abweichungen werde jedoch die Baugenehmigungsbehörde entscheiden. Der Gemeinderat nahm das Bauvorhaben zur Kenntnis.

Bauantrag auf Errichtung eines Mobilfunkmastes mit einer Höhe von 46 Metern, Flurstück 373/16, Gewann Langäcker

Der stellvertretende Bürgermeister Aichinger stellte das geplante Bauvorhaben vor. Gegenüber der Zufahrt zum Asphaltmischwerk soll in der Nähe des Weilerbachs ein etwa 46 Meter hoher Gittermast für die 5G-Technologie des Mobilfunkbetreibers Vodafone errichtet werden. Der Gemeinderat versagte einstimmig sein kommunales Einvernehmen. Begründet wurde dies damit, dass der geplante Standort in der Abwägung nicht dem Allgemeinwohl diene und der Bauantrag nicht transparent genug sei. So wurden keine Aussagen dazu getroffen, welche angrenzenden Gemeinden mit der 5G-Technologie versorgt werden sollen, ob alternative

Standorte geprüft wurden, ob auch andere Mobilfunkbetreiber ihre Funkantennen auf den Gittermasten setzen dürfen und ob der Mast nicht auch hinter Bäumen versteckt optisch weniger einschneidend aufgestellt werden könnte. In Ursenwang gebe es hohe und auch höher gelegene Gebäude, welche eventuell unter Verzicht auf den Gittermasten als Standort in Frage kommen könnten.

Bürgermeisterwahl 2023 - Festlegung des Zeitpunktes der Wahl, Stellenausschreibung, Bildung des Gemeindewahlausschusses, Bewerber-vorstellung und Verpflichtung der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters (m/w/d)

Der Vorsitzende Konrad Aichinger teilte mit, Frau Bürgermeisterin Gudrun Flogaus beende ihre Amtszeit durch vorzeitiges Ausscheiden aus dem Amt. Vor dem Hintergrund des Grundsatzes, dass die Stelle des Bürgermeisters stets besetzt sein soll und um potentielle Bewerber/innen bereits jetzt erreichen zu können, sei die Gemeindeverwaltung bestrebt, die Stellenausschreibung möglichst frühzeitig zu veröffentlichen. Des Weiteren habe der Gemeinderat zur Vorbereitung und Durchführung dieser Wahl über den Wahltermin, die erforderliche Stellenausschreibung und das Ende der Einreichungsfrist für Bewerbungen zu beschließen, den Gemeindewahlausschuss zu bilden sowie über die Durchführung einer öffentlichen Bewerbervorstellung zu entscheiden. Der Gemeinderat stimmte mit einer Gegenstimme für einen Wahltermin am Sonntag, 12. Februar 2023. Ein möglicher zweiter Wahltermin solle am Sonntag, 26. Februar 2023 stattfinden. Die Veröffentlichung der Stellenausschreibung im Staatsanzeiger werde am Freitag, 18. November 2022 erfolgen. Das Ende der Einreichungsfrist für Stellenbewerbungen werde am Dienstag, 17. Januar 2023 um 18.00 Uhr sein. Das Ende der Einreichungsfrist für neue Stellenbewerbungen nach der ersten Wahl solle am Mittwoch, 15. Februar 2023 um 18.00 Uhr sein. Der Gemeindewahlausschuss wurde wie vorgeschlagen mit Mitgliedern des Gemeinderats besetzt. Eine Bewerbervorstellung finde zu einem noch festzulegenden Zeitpunkt in der Turnhalle statt. Der erste Stellvertreter der Bürgermeisterin, Gemeinderat Konrad Aichinger, wurde für die Vereidigung und Verpflichtung der gewählten Bewerberin beziehungsweise des gewählten Bewerbers gewählt.

Gewerbeentwicklung - Beauftragung des Büros mquadrat Bad Boll mit der Erstellung eines Angebots zur Ermittlung von Entwicklungspotenzialen für ein mögliches Gewerbegebiet unter Beachtung der überregionalen Planungen und Vorgaben

Der stellvertretende Bürgermeister Aichinger erläuterte, die gemeindeeigenen Flächen zur Erschließung von Gewerbebauplätzen seien nahezu erschöpft, was ein drängendes Problem sei. Um unseren örtlichen Gewerbetreibenden auch zukünftig Erweiterungsmöglichkeiten anbieten und den Gewerbestandort Schlat dauerhaft attraktiv halten zu können, schlage er vor, das Planungsbüro mquadrat mit der Ermittlung von Entwicklungspotenzialen für ein mögliches Gewerbegebiet unter Beachtung der überregionalen Planungen und Vorgaben zu beauftragen. Dazu würde die Verwaltung ein Angebot einholen, dessen Beauftragung in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen erfolgen kann. Der Gemeinderat stimmte diesem Vorschlag einstimmig zu.

Bekanntgaben und Verschiedenes

  • Stellungnahmen der Gemeinderäte
    Gemeinderätin Gorski und Gemeinderätin Freitag wiesen auf die zu erwartenden Auswirkungen der geplanten Busfahrplanänderungen zum Jahreswechsel 2022/2023 hin. Vielen sei noch nicht bewusst, dass der Halbstundentakt zwischen Schlat und Göppingen faktisch zum Stundentakt werde. Es gebe zwar halbstündige Ausweichmöglichkeiten über Heiningen oder Süßen. Die dort verkehrenden Busse seien aber bereits voll und zu gewissen Uhrzeiten sei zusätzliches Umsteigen in volle Busse erforderlich. Bereits 2019 gab es eine Fahrplanänderung, welche die Situation für die aus ihrer Sicht Hauptnutzern des Angebots, Schüler/innen und Berufspendler/innen aus der Gemeinde, verschlechtert habe. Es gehe ihr nicht darum, ganztägig einen Halbstundentakt aufrecht zu erhalten, sondern um eine Verstärkung des Angebots zu den Schulbeginn- und Schulendzeiten, da die direkt verkehrenden Stundentaktbusse bereits jetzt überfüllt seien.
    Der stellvertretende Bürgermeister Aichinger antwortete, der VVS-Beitritt habe das Ziel der Vernetzung von Bus und Bahn in der Region. Gedanke war, wie bringt man Schlater Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig auf den Bahnhof. Obwohl sich die Anzahl der Busfahrten nicht geändert habe, „eiere“ der Busfahrplan jetzt. Das habe zur Folge, dass man öfters eine halbe Stunde auf den nächsten Bus warten und häufiger umsteigen müsse. Mit dem Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur beim Landratsamt habe er bereits darüber gesprochen. Im Ergebnis werde es unter dem Strich zukünftig mehr Verbindungsmöglichkeiten geben, die auf die Abfahrts- und Ankunftszeiten der Bahn abgestimmt seien. Im Mitteilungsblatt habe er letzte Woche auf die Möglichkeit zur Bürgerbeteiligung in Form einer Onlineumfrage bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans des Landkreises hingewiesen. Er werde erneut auf das Landratsamt zugehen und Verbesserungsmöglichkeiten bei den Busanbindungen insbesondere für Schülerinnen und Schüler der Gemeinde erörtern.

  • Stellungnahmen der Zuhörer
    Ein Zuhörer teilte zum Tagesordnungspunkt Gewerbeentwicklung mit, im Jahre 2000 fand zu diesem Thema bereits eine Vorstellung des damaligen Entwicklungskonzepts in der Turnhalle statt. Dabei wurden gute Ideen entwickelt, die in die aktuellen Überlegungen einbezogen werden sollten.
    Ein anderer Zuhörer begrüßte das geplante Vorgehen des Gemeinderats bei der Gewerbeentwicklung, mahnte jedoch zur Eile. Für die örtlichen Gewerbetreibenden sei es keine Option, vier bis fünf Jahre auf die Erschließung weiterer Gewerbebauplätze zu warten



Kontakt

Gemeinde Schlat

Hauptstraße 2
73114 Schlat

07161 9873970
info@schlat.de 

Öffnungszeiten des Rathauses

Montagnur nach Terminvergabe
Dienstag14:00 bis 18:30 Uhr
Mittwoch10:00 bis 13:30 Uhr
Donnerstag07:30 bis 12:00 Uhr
Freitag geschlossen

Telefonische Erreichbarkeit

Montag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Mittwoch08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag07:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag geschlossen

Jeden ersten Dienstag im Monat hat die Gemeindeverwaltung nachmittags von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet

Nach oben