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13.12.2024

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 11. November 2024

[In der Blog-Übersicht wird hier ein Weiterlesen-Link angezeigt]

Folgenden Punkte wurden im Bürgersaal vom Gemeinderat behandelt.


Betrieb gewerblicher Art „Wasserversorgung“
Feststellung des Jahresabschlusses 2023
Erstellung des Jahresabschlusses 2024
Festsetzung der Verzinsung der Kassenmehrausgaben

Bürgermeisterin Gansloser eröffnete die Sitzung, stellte die Beschlussfähigkeit sowie fristgerechte Einladung fest und begrüßte alle anwesenden Mitglieder, die Zuhörer und die Presse.
Bürgermeisterin Gansloser stieg in den Tagesordnungspunkt 1 ein und übergab das Wort an die bei der Stadt Göppingen für Schlat zuständige Kämmerin Karin Schleicher-Frey. Schleicher-Frey erläuterte darauffolgend den Sachverhalt. Sie berichtete, dass die Wasserversorgung Schlat ein Regiebetrieb der Gemeinde Schlat ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist. Die Gemeinde betreibt die Wasserversorgung als öffentliche Einrichtung zur Lieferung von Trinkwasser. Art und Umfang der Wasserversorgung bestimmt die Gemeinde. Der Regiebetrieb unterliegt nach dem Körperschaftssteuer- und dem Gewerbesteuergesetz der Ertragsbesteuerung, nach dem Umsatzsteuergesetz der Regelbesteuerung. Sie pflichtete bei, dass es für steuerliche Zwecke erforderlich ist, einen kaufmännischen Abschluss zu erstellen. Der Jahresabschluss 2023 für die Wasserversorgung wurde von der BW Partner, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft erstellt. Er wurde im Juli 2024 aus der Haushaltsrechnung der Gemeinde Schlat entwickelt. Sie gab einen Überblick über die Ertragslage und wirtschaftliche Aktivitäten, sowie die betrieblichen Aufwendungen. Zudem erläuterte sie die Vermögens- und Finanzlage und Eigenkapitalausstattung.

Nach einer kurzen Diskussionsrunde innerhalb des Gremiums über die Kosten der Betreuung der Quellen, beschloss der Gemeinderat einstimmig, den Jahresabschluss der Wasserversorgung zum 31.12.2023 festzustellen, sowie die BW-Partner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mit der Erstellung des Jahresabschlusses 2024 zu beauftragen.
Zudem wurde im Gemeinderat einstimmig beschlossen, die Kassenmehrausgaben 2025 des Betriebes mit 2,5 % zu verzinsen.


Budgetbericht

Kämmerin Schleicher-Frey erläuterte den Sachverhalt. Sie berichtet, dass nach § 4 Abs. II GemHVO jeder Teilhaushalt per Gesetz ein Budget und damit eine Bewirtschaftungseinheit bildet, die der Gemeinderat mit Beschluss des Haushalts vorgegeben hat. Zur Flexibilisierung der Haushaltsansätze gelten innerhalb des Budgets die gesetzlichen Regelungen zur Deckungsfähigkeit (§§19 und 20 GemHVO). Sie ging auf die Begriffe Budgetüberschreitungen, sowie die über- und unterplanmäßigen Ausgaben ein, welche sie im genaueren beschrieb.
Nach kurzem Diskurs über einen möglichen Vergleich der Grundabrechnungen, beschloss der Gemeinderat einstimmig, dem über-/außerplanmäßigen Ausgaben im Ergebnishaushalt und der aufgezeigten Deckung durch TH08 Allgemeine Finanzwirtschaft zuzustimmen.
Des Weiteren stimmte der Gemeinderat einstimmig, den Budgetbericht 2023 und die Budgetüberschreitungen zur Kenntnis genommen zu haben.


Jahresabschluss 2023

Bürgermeisterin Gansloser ruft den Tagesordnungspunkt 3 auf und übergab das Wort erneut an Kämmerin Schleicher-Frey. Sie verwies auf die beigefügten Anlagen, sowie auf die Präsentation. Die Gemeinde hat zum Ende eines Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Bilanz. Der Jahresabschluss ist um einen Anhang zu erweitern und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Dem Anhang sind eine Vermögensübersicht, eine Schuldenübersicht und eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen beizufügen. (§ 95 Gemeindeordnung (GemO)). Die Aufstellung erfolgte mit der Verbuchung der Ergebnisverwendung am 22.08.2024. Schleicher-Frey brachte ein, dass der vollständige Jahresabschluss einschließlich Rechenschaftsbericht dem Gemeinderat als Anlage 1 vorliegt. Zudem ging sie auf die wesentlichen Eckpunkte des Jahresabschlusses ein.

Der Gemeinderat beschloss, nach kurzer Rückfrage zu den ordentlichen Ergebnissen, einstimmig, den Jahresabschluss 2023 der Gemeinde Schlat zum 31.12.2023.


Widmung eines grünen Trauzimmers als Eheschließungsort für die Gemeinde Schlat

Bürgermeisterin Gansloser stieg thematisch in den Tagesordnungspunkt ein und übergab das Wort zur Erläuterung des Sachverhalts an die Praktikantin im gehobenen Verwaltungsdienst, Frau Carola Seybold. Frau Seybold fasst den Sachverhalt kurz zusammen. Die standesamtliche Hochzeit sei das bürokratische Fundament einer Ehe. Mit der standesamtlichen Trauung werde die Ehe in Deutschland rechtsgültig. Seit einigen Jahren seien die Standesämter mit Anfragen von Brautpaaren konfrontiert, die sich nicht in den „gewöhnlichen“ gemeindlichen Trauräumen das Ja-Wort geben möchten. Viele Brautpaare wünschen sich ein ganz besonderes Ambiente oder einen ganz besonderen Ort für ihre standesamtliche Trauung. Daher hätten bereits viele Kommunen reagiert und ihr Angebot im Sinne einer Bürgerorientierung ausgedehnt. Es sei hinzuzufügen, dass nun die Gemeinde Schlat ein sogenanntes „grünes Trauzimmer“ einführen möchte, um Trauungen an einem ganz besonderen Ort in der Natur ermöglichen zu können. Dabei ging sie auf die gesetzlichen Grundlagen ein. Die Entscheidung, welcher Ort außerhalb des Standesamtes zur Vornahme einer Eheschließung bestimmt wird, stelle eine Widmung im Sinne eines personenstandsrechtlichen Organisationsaktes dar, durch den der bezeichnete Ort ausdrücklich als Eheschließungsort zugelassen sein muss. Frau Seybold äußerte im Zuge dessen, dass Trauorte im Freien jedoch bestimmten personenstandsrechtlichen Voraussetzungen unterliegen und ging darauf weiter ein. Die Verwaltung schlug fünf potenzielle Grundstücke vor.

Nach längerer Diskussion über die Wahl des Standortes des „grünen Trauzimmers“ beschloss der Gemeinderat einstimmig, einen Standort unterhalb des Fuchsecks. Ein weiterer alternativer Standort soll in dem Gebiet besichtigt und mit den Eigentümern in Verhandlungen eingetreten werden.


Rathaus - Beschaffung neuer Büromöbel - Angebotsvergleich und Vergabe
Beratung und Beschlussfassung

Bürgermeisterin Gansloser steigt thematisch in den Tagesordnungspunkt 5 ein. Seit Frühjahr 2023 seien Umstrukturierungen im Schlater Rathaus vorgenommen worden. Herr Wolff sitze daher zwischenzeitlich im zweiten OG. Frau Rau werde das Bürgerbüro künftig im EG haben. Hierdurch ist es notwendig, weitere Büroausstattung für die Mitarbeitenden zu erwerben. Darüber hinaus wurden vereinzelt höhenverstellbare Schreibtische gefordert. Bürgermeisterin Gansloser wies darauf hin, dass die Büroausstattung inzwischen über 30 Jahre alt seien und auch die Besprechungsstühle ausgetauscht werden sollen. Für die Einrichtung des Büros für Herrn Wolff sind bereits 10.000 € im Haushalt eingestellt worden. Die gesamte Ausstattung der Verwaltung mit höhenverstellbaren Schreibtischen, neuen Stühlen für die Besprechungen, verschiedenen Schränken, Regalen und Regalelementen wurde daraufhin bei drei unterschiedlichen Anbietern erfragt. Bürgermeisterin Gansloser stellte die Ausgestaltung der Planung in der Sitzung kurz vor. Die drei Angebote schaffen kaum Vergleichbarkeit, da die Unternehmen unterschiedliche Größen und Ausfertigungen ansetzen. Zudem lege jedes Unternehmen einen anderen Fokus. Die vergleichbaren Positionen wurden gegenübergestellt. Das wirtschaftlichste Angebot bestand in dem Anbieter „Das gesunde Büro“. Auch nach Rücksprache in der Verwaltung, der Beurteilung der eingegangenen Planungen und der Kompatibilität mit den Bestandsmöbeln, sei die Entscheidung, den Auftrag an „Das gesunde Büro“ zu vergeben, der ausdrückliche Wunsch der Mitarbeitenden. Die Schreibtische sind in den gewünschten Maßen, Beistellmöbel sind vorhanden und die Möblierung ist modular erweiterbar. Auch der Stauraum und die Größe der Büromöbel sind für die Mitarbeitenden ansprechend und bedarfsorientiert.

Nach kurzem Wortwechsel über den Nutzen von höhenverstellbaren Tischen, beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Verwaltung mit der Beschaffung von Büromöbel der Firma „Das grüne Büro“ für die Gemeindeverwaltung zu beauftragen.
Die überplanmäßigen Ausgaben werden durch die entfallende Position „Sanierung Bürgerhaus“ getragen.


Änderung der Hauptsatzung

Bürgermeisterin Gansloser ruft den Tagesordnungspunkt auf und äußerte Bedenken der Befangenheit. Daher nimmt sie im Zuschauerraum platz. Gemeinderat Aichinger führte als stellvertretender Bürgermeister der Gemeinde Schlat die Verhandlungen. Das Wort wurde an Frau Vrancur zur weiteren Erläuterung übergeben. Frau Vrancur erklärte, dass die Hauptsatzung der Gemeinde Schlat zuletzt im Jahr 2001 geändert wurde. Um neue und faire Vorschläge vorzuweisen, wurden seitens der Verwaltung

die umliegenden Gemeinden aus dem Kreis Göppingen miteinander verglichen, um einen Durchschnittswert erstellen zu können. Dabei konnte festgestellt werden, dass Schlat bisher deutlich unter dem Durchschnittswert der verglichenen Gemeinden liegt. Um die Beträge von einzelnen Positionen in der Hauptsatzung anzupassen, wurden 15 Gemeinden im Kreis Göppingen betrachtet und miteinander verglichen. Um eine genaue Auswertung der Daten zu garantieren, wurden zwei Durchschnitte berechnet. Zum einen der Durchschnitt aller 15 Gemeinden und zum anderen der Durchschnitt der Gemeinden, die eine ähnliche Struktur wie Schlat aufweisen. Frau Vrancur ging im Folgenden auf die rechtlichen Grundlagen ein. Gemäß § 7 der Hauptsatzung werden der Bürgermeisterin Aufgaben zur Erledigung dauernd übertragen, soweit es sich nicht bereits um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt. Nach Ermittlung der Durchschnittswerte schlug die Verwaltung daher Änderungen gemäß der Auswertung vor. Zudem schlug die Verwaltung vor, Neuerungen in der Hauptsatzung vorzunehmen.

Nach ausführlicher Beratung der vorgelegten Änderungen, beschloss der Gemeinderat mehrheitlich folgende Änderungen in der Hauptsatzung vorzunehmen:

  • Die Position 2.1 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan bis zum Betrag von 15.000 EUR im Einzelfall einstimmig zu übernehmen;
  • Die Position 2.2 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Verwendung von Deckungsreserven bis zu 5.000 EUR im Einzelfall einstimmig aufzunehmen;
  • Die Position 2.6.2 die Stundung von Forderungen über 3 Monate bis zu 6 Monaten bis zu einem Betrag von 6.000 EUR einstimmig zu übernehmen;
  • Die Position 2.8 die Veräußerung und dingliche Belastung, den Erwerb und Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten, einschließlich der Ausübung von Vorkaufsrechten, im Wert bis zu 10.000 EUR im Einzelfall einstimmig zu übernehmen;
  • Die Position 2.10 die Veräußerung von beweglichen Vermögen bis zu 15.000 EUR im Einzelfall mit einer Stimme dafür und 9 Stimmen dagegen nicht zu übernehmen;
  • Die Position 2.10 die Veräußerung von beweglichen Vermögen bis zu 7.000 EUR im Einzelfall einstimmig aufzunehmen;
  • Die Einführung des § 3a Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum einstimmig;
  • Den Hinweis nach § 4 Absatz 4 GemO einstimmig einzuführen;
  • Den Gender-Disclaimer einstimmig einzuführen.

Eine weitere Abstimmung über den § 5 der Hauptsatzung wird in der nächsten Sitzung aufgenommen.


Beschaffung von Apple IPads für den Gemeinderat

Bürgermeisterin Gansloser rief Tagesordnungspunkt auf und gab diesen zur weiteren Erläuterung an Frau Seybold weiter. Frau Seybold erklärte den Sachverhalt. Bisher würden dem Gemeinderat alle Sitzungsunterlagen, Protokolle etc. in Papierform zur Verfügung gestellt. Damit künftig eine digitale Ratsarbeit gewährleistet werden kann, fand im Oktober eine Schulung für die Einführung des digitale Ratsinformationssystems via Regisafe statt. Für die Nutzung des Sitzungsdienstes sei es nun aus Datenschutzgründen erforderlich, den Gemeinderäten Tablets (mobile Endgeräte) zur Verfügung zu stellen. Für die Tablets wird dann eine bestimmte App zur Verfügung gestellt, damit auf die Sitzungsunterlagen zugegriffen werden könne. Frau Seybold erläuterte zudem, dass es der Datenschutz und die Datensicherheit erfordern, unbefugten keinen Zugriff auf die dort gespeicherten Daten zu gewähren. Daher ist es unerlässlich für jedes Ratsmitglied ein eigenes Endgerät zu beschaffen. Seitens der Verwaltung wurde festgelegt, dass für jedes Ratsmitglied ein Apple IPad Air 13 Zoll und ein Apple Pencil beschafft werden sollen. In der Zwischenzeit ist bei der Verwaltung ein Angebot eingegangen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Tablets durch EURONICS XXL AlbMarkt GmbH zu beschaffen.

Bekanntgaben und Verschiedenes

Zu Tagesordnungspunkt „Bekanntgaben und Verschiedenes“ gab Bürgermeisterin Gansloser die Sitzungstermine für die Gemeinderatssitzungen im kommenden Jahr bekannt.


Bestellung einer Verhinderungsvertretung für den Standesamtsbezirk Schlat

Bürgermeisterin Gansloser stieg thematisch in den Tagesordnungspunkt 8.2 ein und verwies auf die Anlagen. Sie erläuterte, dass eine Gemeinde zu jeder Zeit handlungsfähig sein muss. Dies gelte besonders für die standesamtlichen Belange. Bei einigen standesamtlichen Leistungen sind Fristen einzuhalten. Bei anderen sollen die Bürgerinnen und Bürger nach Möglichkeit nicht weggeschickt werden. Daher ist es unerlässlich, genügend Standesbeamte für den Dienstbezirk Schlat einzusetzen. Sie erläuterte zudem, dass für diesen Fall eine Vereinbarung mit den Gemeinden Hattenhofen und Bad Boll geschlossen wurde, die in standesamtlichen Angelegenheiten die Standesbeamten in Schlat vertreten. Mit dem Ruhestand der Bad Boller Kollegin hing die Vereinbarungen in der Schwebe, da auch die Standesbeamtin aus Hattenhofen nicht alleine die Vertretung für Schlat übernehmen könne. Bürgermeisterin Gansloser wies darauf hin, dass die Standesbeamtin in Hattenhofen bereit ist, zu vertreten und gerne die Arbeiten übernehmen würde, allerdings aus Gründen interner Abläufe und Vertretungsregelungen innerhalb der Verwaltung Hattenhofens und Mehraufgaben im kommenden Jahr, nicht die alleinige Vertretung übernehmen könne.

Um die Situation im Standesamt zu entspannen, hat Bürgermeisterin Gansloser bereits im Vorfeld ihres Amtsantritts einen Standesamtslehrgang absolviert. Nachdem Standesbeamtin Janet Ritz im Herbst vergangenen Jahres in Elternzeit ging, hat Bürgermeisterin Gansloser dieses Amt alleine inne. Dies bedeutet, dass Bürgermeisterin Gansloser nicht länger als vier Werktage außer Haus sein kann, um im Zweifelsfall Sterbefälle beurkunden zu können.

Damit die Gemeinde Schlat weiterhin jeder Zeit standesamtlich einsatzbereit ist, sollen nun zwei Schritte vorgesehen werden:

  • Frau Rapp durchläuft den Standesamtslehrgang und wird somit Vollstandesbeamte mit der Fähigkeit zu beurkunden.
  • Die Gemeinde Schlat schließt eine erneute Vereinbarung zur Vertretung im Verhinderungsfall ab, um weiterhin auf alle Eventualitäten eingestellt zu sein.

Diese Vereinbarung soll mit der Gemeinde Heiningen abgeschlossen werden und vorerst bis 31.05.2025 gelten. Sollte sich das System bewähren, bestehe die Gesprächsbereitschaft auf Verlängerung der Vereinbarung für unbefristete Zeit.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Vereinbarung über die Verhinderungsvertretung für den Standesamtsbezirk Schlat einzugehen und die Vertretung in Verhinderungsfällen durch die Gemeinde Heiningen ausüben zu lassen.

Kontakt

Gemeinde Schlat

Hauptstraße 2
73114 Schlat

07161 9873970
info@schlat.de 

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Dienstag14:00 bis 18:30 Uhr
Mittwoch10:00 bis 13:30 Uhr
Donnerstag07:30 bis 12:00 Uhr
Freitag geschlossen

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Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Mittwoch08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag07:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag geschlossen

Jeden ersten Dienstag im Monat hat die Gemeindeverwaltung nachmittags von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet

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