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13.02.2023

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 13. Februar 2023

[In der Blog-Übersicht wird hier ein Weiterlesen-Link angezeigt]

Folgende Punkte wurden im Bürgersaal vom Gemeinderat behandelt:

Haushaltsplanung 2023 - Erlass der Haushaltssatzung

Karin Schleicher-Frey von der Stadtkämmerei Göppingen erläuterte, der Haushaltsplan 2023 und die Finanzplanung 2024 bis 2026 wurden in der letzten Sitzung ausführlich vorgestellt und beraten. Änderung im Rahmen der weiteren Beratung ergaben sich nicht. Sie nannte noch einmal die wichtigsten Kennzahlen zu den geplanten Projekten Ausbau Wasserbergstraße, RÜB Weilerbach, Feldwegsanierungen, Urnengemeinschaftsgrabanlage, Sanierung Kindergarten und Schaffung von zusätzlichen Räumlichkeiten für die Grundschulbetreuung und zur Anschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeugs im Jahr 2026. Finanziert werde dies hauptsächlich durch Bauplatzverkäufe. Bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums könnte die Verschuldung auf 43.000 Euro absinken und die Liquidität sei durch die geplanten Bauplatzverkäufe während des gesamten Finanzplanungszeitraums sichergestellt.

Der stellvertretende Bürgermeister Konrad Aichinger teilte mit, für welche Projekte dieses Jahr konkret Geld ausgegeben werde könne, werde das tatsächliche Steueraufkommen zeigen. Mit diversen Sperrvermerken könne in diesen unsicheren Zeiten mit großen Fragezeichen gut navigiert werden.

Der Gemeinderat stimmte der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023 und der Finanzplanung 2024 bis 2026 einstimmig zu.

Neuregelung der Umsatzbesteuerung zum 01.01.2023 - Anpassung der örtlichen Satzungen und Entgeltregelungen

Karin Schleicher-Frey von der Stadtkämmerei Göppingen teilte mit, die Umsatzsteuer-neuregelung finde seit dem 01.01.2023 für die Gemeinde Schlat Anwendung. Im Hinblick darauf habe die Verwaltung geprüft, inwieweit den Satzungen, Gebührenverzeichnissen und privatrechtlichen Entgeltregelungen Leistungen zugrunde liegen, bei denen ein möglicher Wettbewerb zu Dritten und somit eine Umsatzsteuerpflicht vorliegt. Um den Aufwand gering zu halten, habe die Verwaltung eine Artikelsatzung erarbeitet. Analog dazu wurde zur Anpassung der privatrechtlichen Regelungen und Entgeltordnungen eine Artikel-Entgeltregelung ausgearbeitet. Satzungen, die bereits eine Umsatzsteuerregelung enthalten, wie beispielsweise die Wasserversorgungssatzung, wurden in der Artikelsatzung nicht berücksichtigt. Im Zusammenhang mit der Einführung der Umsatzsteuer wurden die Gebühren und Entgelte bewusst nicht erhöht. Bei Barzahlungen, wie beispielsweise dem Nutzungsentgelt für das Backhaus, wurde auf möglichst runde Beträge geachtet.

Der stellvertretende Bürgermeister fasste zusammen, er sehe keine andere Möglichkeit, als die bestehenden Satzungen und Entgeltregelungen jetzt anzupassen.

Der Gemeinderat beschloss ohne weitere Fragen einstimmig die Anpassungssatzung und die Anpassungs-Entgeltregelung als notwendige Folge der Neuregelung der Umsatzbesteuerung zum 01.01.2023.

Friedhof - Planung der Erweiterung des Urnenfeldes - Vorstellung der Planung in verschiedenen Varianten

Der stellvertretende Bürgermeister Aichinger teilte mit, das jetzige Urnengrabfeld sei fast voll. Der Trend im Land gehe weg von der Erdbestattung und hin zur Urnenbestattung. Die Erweiterung der Kapazitäten sollte als einheitliches Konzept geplant werden und nicht stückchenweise erfolgen. Eine bauliche Fortschreibung könne dann nach Haushalts- und Bedarfslage erfolgen. Heute sollen ohne Beschlussfassung verschiedene Varianten vorgestellt, die Anwendung von Kriterien ausgearbeitet und die einzelnen Schritte bis zur baulichen Umsetzung besprochen werden. Aus dem Betrieb der bisherigen Urnengemeinschaftsgrabanlage haben sich Anforderungen an die Nutzung ergeben, die für das neue Urnenfeld berücksichtigt werden sollten. So sollte ausreichend Platz für eine Trauergemeinde im Urnenfeld vorhanden sein, es sollte ein getrennter Ein- und Ausgang möglich sein und es sollte die Möglichkeit geben, Blumenschmuck an jedem Urnengrab separat ablegen zu können. Der Pflegeaufwand für die Allgemeinbepflanzung sollte möglichst gering sein. Es sollte sich um eine harmonische Designsprache handeln, welche die vorhandene Geländeform aufgreife, zum Dorf passe und sich in den Bestand einfüge.

Ingenieur Ulrich Manz stellte dem Gemeinderat vier verschiedene Planungsvarianten für ein neues Urnenfeld östlich der Leichenhalle vor. Die Erweiterung habe er auf Grundlage der jährlichen Anzahl von Bestattungen im bestehenden Urnenfeld und anhand der Größenverhältnisse des Bestands geplant. Alle Varianten seien in zwei Bauabschnitten erweiterbar, auch bei Varianten mit einer linsenförmigen oder runden zentralen Anordnung von Urnengräbern und Urnensteinen. Die vorgesehenen Bäume an den Rändern der Anlage können für Urnenbestattungen unter Bäumen genutzt werden. Für die Übergangsbereiche zum Bestand habe er niedrige Büsche und Sträucher vorgesehen, die dem neuen Urnenfeld einen Rahmen geben werden. Die sich bietenden Kapazitäten der einzelnen Varianten wurden gegenübergestellt. Jede Variante könne flexibel, je nach Bedarf, mit variabler Anzahl von Urnengräbern und Urnensteinen ausgeführt werden. Für den angrenzenden beschädigten Pflasterbelag im Bereich um die Leichenhalle sei im Zusammenhang mit dem Neubau des Urnenfeldes ebenfalls ein Ersatz in unterschiedlichen Ausführungsvarianten möglich. Dabei sei auch auf die langfristigen Unterhaltungskosten der jeweiligen Belagsart zu achten. Die Wege seien so breit geplant, dass keine Engstellen entstehen werden. Sobald sich der Gemeinderat für eine Variante entschieden habe, rechne er mit einem Zeitaufwand von zwei bis drei Monaten zur Erstellung der Werkplanung. Realistisch sei, zunächst die Hälfte der jeweiligen Variante baulich umzusetzen. Dafür rechne er mit einer realistischen Bauzeit von etwa sechs Wochen.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde auf eine sinnvolle und pflegeleichte Allgemeinbepflanzung der neuen Anlage Wert gelegt. Bei der Variantenauswahl sollte auch auf eine spätere Erweiterbarkeit auf die angrenzenden Bereiche geachtet werden. Zur Sanierung des Pflasterbelags im Bereich um die Leichenhalle gab es unterschiedliche Meinungen und Handlungsempfehlungen. Der Gemeinderat stimmte der Fortsetzung einer zukunftssicheren Planung auf dieser Grundlage grundsätzlich zu.

Kooperativer Glasfaserausbau in der Region Stuttgart - Angebote zum Ausbau der Deutsche Telekom und der Deutsche Glasfaser

Der stellvertretende Bürgermeister Konrad Aichinger teilte mit, von der Deutsche Glasfaser liege das Angebot vor, im beschriebenen Polygon der Gemeinde Schlat Glasfaseranschlüsse herzustellen. Dies habe keine Tiefbaukosten für die Gemeinde zur Folge. Es sei zu beschließen, dass der Deutsche Glasfaser die kommunale Unterstützung zugesagt wird. Die Deutsche Telekom hatte kein Interesse, ein Angebot abzugeben. Für die Gemeinde sei dies im Moment die einzige Möglichkeit, am Glasfaserausbau zu partizipieren.

Der Gemeinderat nahm das Angebot der Deutsche Glasfaser zur Kenntnis. Die kommunale Unterstützung der beim geplanten Glasfaserausbau wurde nach kurzer Aussprache mit einer Gegenstimme zugesagt. Dabei sei auf die Qualität der Beratung für die Bürgerschaft zu achten und es sollte eine Infoveranstaltung in der Turnhalle stattfinden.

Feuerwehr - Erstattung des Fahrerlaubniserwerbs bei Angehörigen der FFW Schlat

Der stellvertretende Bürgermeister Aichinger erläuterte, zur Erhalt der Einsatzfähigkeit der Feuerwehr und durch das Ausscheiden von Feuerwehrangehörigen mit umgeschriebenem Führerschein der Klasse B/C1E ergibt sich die Notwendigkeit, Feuerwehrangehörigen im notwendigen Umfang den Erwerb der erforderlichen Fahrerlaubnis zu ermöglichen. Von den acht Fahrern, die aktuell die Tag- und Nachtschleife mit zwei LKWs sicherstellen, scheide nächstes Jahr einer aus, ein weiterer in drei bis vier Jahren. Hinzu kommt, dass im Zusammenhang mit dem noch zu beschließenden Feuerwehr-Bedarfsplan ein neues Löschfahrzeug eingeplant sei, das ein zulässiges Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen habe. Dazu werde ein Führerschein der Klasse C benötigt.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Kosten von Feuerwehrangehörigen für den Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse C zu übernehmen. Voraussetzung dafür ist eine Begründung der Notwendigkeit des Erwerbs unter Berücksichtigung der Tagesverfügbarkeit des Antragstellers und ein jeweils aktuelles Angebot mit nachvollziehbarer Abrechnung mit Trennung der Kosten für C und CE. Noch offene Erstattungen der Kombination CE sollen mit einem einmaligen pauschalen Betrag in Höhe von 2.000 Euro erstattet werden.

Bekanntgaben und Verschiedenes

  • Bestätigung der Wahl des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters
    Der stellvertretende Bürgermeister Aichinger berichtete, am 03. Februar fand die diesjährige Hauptversammlung der Feuerwehr statt. In dieser Versammlung wurde Kommandant Michael Buder erneut auf weitere fünf Jahre zum Feuerwehr-Kommandanten der Gemeinde gewählt. Sein Stellvertreter Markus Seyfang wurde ebenfalls erneut auf weitere fünf Jahre zu seinem Stellvertreter gewählt. Der Gemeinderat müsse dieser Wahl noch zustimmen. Der Gemeinderat erteilte daraufhin einstimmig seine Zustimmung. Außerdem wurde Michael Buder zum Hauptbrandmeister befördert und Markus Seyfang zum Oberbrandmeister. Bei beiden Beförderungen handelt es sich um die höchsten Dienstgrade, die einem Kommandanten und seinem Stellvertreter in Gemeinden mit bis zu 15.000 Einwohnern verliehen werden können. Herr Aichinger beglückwünschte die beiden Anwesenden zu ihrer Beförderung und wünschte Ihnen alles Gute für die kommenden Einsätze



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