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17.04.2023

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 17. April 2023

[In der Blog-Übersicht wird hier ein Weiterlesen-Link angezeigt]

Folgende Punkte wurden im Bürgersaal vom Gemeinderat behandelt:

Änderung der Wasserversorgungssatzung - Einbau von elektronischen Wasserzählern mit Funkmodul

Karin Schleicher-Frey von der Stadtverwaltung Göppingen und Gemeinderat Aichinger stellten dem Gremium die verschiedenen Handlungsmöglichkeiten zur Beschaffung neuer Wasserzähler vor. Dieses Jahr seien nach dem Eichgesetz rund sechzig Prozent der etwa 600 Wasserzähler in der Gemeinde zu tauschen. In den Folgejahren handle es sich lediglich um etwa 100 Wasserzähler pro Jahr. Aus diesem Grund biete es sich zum jetzigen Zeitpunkt an, einen Systemwechsel vorzunehmen. Zu entscheiden sei, ob die analogen Wasserzähler beibehalten und ein Internetportal eingerichtet werde, mit dem die Bürgerschaft die Zählerstände zukünftig digital an die Verwaltung melden kann. Alternativ stehen zwei weitere Varianten zur Verfügung. Zum einen eine Variante, mit der ein Gemeindemitarbeiter etwa zwei Tage Arbeitszeit lang alle Ortsstraßen mit einem Erfassungsgerät abgeht und die Zählerdaten per schwacher Funkverbindung auf das Erfassungsgerät übertragen werden. Die Gebäude müssen dann nur noch im Einzelfall betreten werden, wenn das Funksignal gestört sei. Diese Variante hätte den Vorteil, dass man bei den Zählern und bei der Auslesesoftware an keinen bestimmten Hersteller gebunden sei, da das System mit dem europaweit eingesetzten OMS-Funkstandard arbeite. Außerdem müsste bei dieser Variante immer nur die Zähleinrichtung des Wasserzählers ausgetauscht werden, nicht der komplette Zähler. Zum anderen gibt es fernauslesbare Funkwasserzähler der Netze BW. Mittels eines zu installierenden Funknetzes mit drei kleineren Funksendern, die innerorts installiert werden müssten, kann ohne Personaleinsatz jederzeit der Zählerstand abgerufen werden. Die Gemeindeverwaltung erhält die jeweiligen Zählerdaten digital zur weiteren Bearbeitung übermittelt. Alle drei Varianten bewegen sich bei einer maximal zulässigen Zählereinsatzdauer von 12 Jahren zwischen einem geschätzten Kostenaufwand von 1,09 Euro und 1,31 Euro pro Zähler und Monat. Die beiden digitalen Zählervarianten hätten den Vorteil, dass das Bestehen einer nach sechs Jahren durchgeführten Stichprobe (pro Zählercharge) die Kosten für den Zähleraustausch gesenkt werden können, da die übrigen nicht getesteten Wasserzähler bei bestandener Stichprobe nicht ausgetauscht werden müssten. Somit können die Zähler zwölf Jahre ohne Tausch verbaut werden.

Bürgermeisterin Gansloser würde es begrüßen, wenn die Verwaltung zukünftig mit einer der beiden digitalen Varianten arbeiten könnte. Das würde den Erfassungsaufwand der analogen Variante erheblich verringern, die Fehlerquote bei Ablese- und Übertragungsfehlern reduzieren und dadurch die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Wasserabrechnung erhöhen. Zudem könnte die Verwaltung einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung der Verwaltungsabläufe vollziehen.

Der Gemeinderat sprach sich mit zwei Gegenstimmen dafür aus, künftig Funkwasserzähler einzubauen und die herkömmlichen Wasserzähler sukzessive zu ersetzen. Bürgermeisterin Gansloser bot an, Möglichkeiten von einem möglichst unabhängigen Fachmann vorstellen und auf die Umsetzbarkeit in der Gemeinde prüfen zu lassen. Die Anwendbarkeit der jeweiligen Softwarelösungen werde mit dem Rechenzentrum vorab abgestimmt. Das Ergebnis werde dann vor Umsetzung erneut im Gemeinderat besprochen. Die für den Systemwechsel notwendige Änderung der Wasserversorgungssatzung wurde einstimmig beschlossen.

Jahresabschluss 2022

Vorschau Rechnungsergebnis 2022

Frau Schleicher-Frey teilte mit, der Jahresabschluss 2022 sei derzeit in Bearbeitung. Die Behandlung im Gemeinderat könne voraussichtlich nach der Sommerpause erfolgen. Nach aktuellem Bearbeitungsstand ergibt sich in der Ergebnisrechnung beim ordentlichen Ergebnis ein Überschuss von 446.700 Euro im Vergleich zur prognostizierten Planzahl. Dieser Überschuss werde der ordentlichen Ergebnisrücklage zugeführt, die dann rund 1.070.000 Euro betragen werde. Ein eingeplantes Sonderergebnis in Höhe von 264.000 Euro für Bauplatzverkäufe stehe noch aus. Bei der Finanzrechnung sind vom geplanten Investitionsausgabevolumen in Höhe von rund 3,4 Millionen Euro im Jahre 2022 rund 65 Prozent abgeflossen. Von den geplanten Einzahlungen in Höhe von 2,5 Millionen Euro konnten nur rund 24 Prozent vereinnahmt werden. Trotzdem war die eingeplante Kreditaufnahme in Höhe von 250.000 Euro nicht erforderlich. Der Zahlungsmittelbestand zum 31.12.2022 beträgt voraussichtlich rund 690.000 Euro. Der Schuldenstand der Gemeinde verringerte sich zu diesem Stichtag voraussichtlich auf rund 291.800 Euro. Insgesamt könne man, nicht zuletzt durch stabile Steuereinnahmen auf ein sehr gutes Jahr 2022 zurückblicken.

Der Gemeinderat nahm das vorläufige Rechnungsergebnis 2022 zur Kenntnis.

Übertragung von Haushaltsermächtigungen 2022 in das Haushaltsjahr 2023

Frau Schleicher-Frey stellte dem Gemeinderat die Ermächtigungsübertragungen vom Haushaltsjahr 2022 in das Haushaltsjahr 2023 vor. Lediglich im Finanzhaushalt werde eine Summe von insgesamt 156.182,33 Euro übertragen. Diese dienen der Umsetzung der notwendigen Ausgleichsmaßnahme für den Ausbau der Verlängerung „Weilerbachweg“ und zur Anschaffung eines neuen Servers für die Grundschule im Rahmen des Förderprogramms Digitalpakt Schule in Höhe von 8.946,91 Euro. Der im Sommer 2023 geplante Erwerb eines neuen Servers hänge noch von einer Zusage zur Aufstockung der Fördersumme ab.

Der Gemeinderat stimmte, entsprechend seiner Zuständigkeit der Übertragung von Haushaltsermächtigungen aus 2022 auf der Ausgabenseite des Finanzhaushalts in Höhe von 70.000 Euro für die Ausgleichsmaßnahme Weilerbachweg, einstimmig zu. Für die übrigen Ermächtigungsübertragungen liege die Entscheidung über die Übertragbarkeit bei der Bürgermeisterin und bei der Fachbeamtin für das Finanzwesen.

Stadtjäger - Einsetzung der Pfeffer & Frey Wildtiermanagement GbR in der Gemeinde Schlat

Bürgermeisterin Gansloser dankte dem stellvertretenden Bürgermeister Konrad Aichinger für die gute Vorbereitung dieses Tagesordnungspunktes und teilte im Nachgang zur letzten Gemeinderatssitzung mit, dass zur geplanten Vereinbarung mit der Pfeffer & Frey Wildtiermanagement GbR noch ein paar offenen Punkte geklärt werden müssen. Zum einen sollte sich die Gemeinde das Vorhandensein einer entsprechenden Versicherung durch die Stadtjäger nicht nur bestätigen, sondern durch Vorlage entsprechender Unterlagen nachweisen lassen. Außerdem soll in Absprache mit dem Polizeirevier Göppingen der Polizeivollzugsdienst für dringende und unaufschiebbare Notfälle außerhalb der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung ermächtigt werden. Bei Gefährdung des Tierwohles können im Namen und auf Kosten der Gemeinde gegenüber den Stadtjägern Aufträge zum Abschuss oder zum Einfangen von Wildtieren bis zu einer Höhe von 250 Euro im Einzelfall erteilt werden. Eine Liste mit den Erreichbarkeiten der örtlich zuständigen Jagdpächter und der Polizei Göppingen soll bei den Stadtjägern hinterlegt werden. Gemeinderat Aichinger legte Wert darauf, die Polizei darüber in Kenntnis zu setzen, wenn innerorts von Seiten der Stadtjäger von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden müsse.

Der Gemeinderat und Bürgermeisterin Gansloser stimmten der Ergänzung der geplanten Vereinbarung mit der Pfeffer & Frey Wildtiermanagement GbR um die oben behandelten Punkte einstimmig zu.

Bestellung von Bürgermeisterin Karin Gansloser zur Ratschreiberin

Herr Wolff erläuterte, nach erfolgter Grundbuch- und Notariatsreform zum 01.01.2018 seien die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister nicht mehr kraft Amtes automatisch auch Ratschreiber. Da die Gemeinde Schlat aus Gründen des Servicegedankens und wegen der kurzen Wege für ihre Bürgerschaft im Jahre 2018 eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet habe, bestehe nun die Möglichkeit, Bürgermeisterin Gansloser als Ratschreiberin zu bestellen. Während der Krankheitsabwesenheit von Bürgermeisterin Flogaus habe er in Vertretung Grundbuchauszüge erteilt und Unterschriften für Anmeldungen der örtlichen Vereine beim Registergericht Ulm beglaubigt. Mit dem Amtsantritt von Bürgermeisterin Gansloser zum 01.04.2023 sei diese Befugnis für den Vertretungsfall wieder entfallen. Um die genannten Dienstleistungen auch weiterhin anbieten zu können, hat Bürgermeisterin Gansloser bekundet, alle mit dem Ratschreiberamt verbundenen Aufgaben zukünftig persönlich ausüben zu wollen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Bestellung von Bürgermeisterin Karin Gansloser zur Ratschreiberin der Gemeinde Schlat.

Bauhof - Neuschaffung einer Vollzeitstelle

Bürgermeisterin Gansloser stellte die schon seit 2020 andauernde sehr angespannte Personalsituation im Bauhof umfassend dar. Im Hinblick auf die Pensionierung einer der beiden Mitarbeitenden im kommenden Jahr, sollte bereits zum jetzigen Zeitpunkt über eine Nachfolge und deren Einarbeitung nachgedacht werden. Damit der Übergang reibungslos vonstattengehe und möglichst wenig Sachkenntnisse verloren gehen, sei es notwendig, einige Zeit gemeinsam zu arbeiten. Daher empfehle die Verwaltung die zeitnahe Stellen-ausschreibung und -besetzung.

Der Gemeinderat und Bürgermeisterin Gansloser beschlossen einstimmig, die grundsätzlich teilbare Stelle eines Bauhofmitarbeiters (m/w/d) mit einem Beschäftigungsumfang von 80 bis 100 Prozent zum nächstmöglichen Zeitpunkt auszuschreiben. Die Stelle solle in Entgeltgruppe 05 mit einer späteren Aufstiegsmöglichkeit in Entgeltgruppe 06 ausgeschrieben werden.

Sachstandsbericht Schlater Festtage

Bürgermeisterin Gansloser berichtete vom Gesprächsergebnis des gemeinsamen Kinderfestausschusses am 27.03.2023. Da die örtlichen Vereine zur Kostendeckung für die Veranstaltung am Freitagabend Eintritt verlangen müssen, war bei den vergangenen Festwochenenden eine deutliche Verlagerung der Festbesucher auf die Samstagsveranstaltung zu spüren gewesen. Die beiden federführenden Vereine haben daher folgendes Anliegen gegenüber der Gemeinde geäußert. Für die grundsätzlich kostenlos als Geschenk der Gemeinde für ihre Einwohnerinnen und Einwohnern angebotene Samstagabendveranstaltung soll zumindest ein geringes Eintrittsgeld erhoben werden, um die Festbesucher gleichmäßiger auf die beiden Abende zu verteilen.

Der Gemeinderat übertrug mit einer Enthaltung die Befugnis auf den Festausschuss, bis zu einem Betrag von 8 Euro pro Person das Eintrittsgeld für die Samstagabendveranstaltung selbst festlegen zu dürfen. Damit könne der Festausschuss selbst eine aus seiner Sicht sinnvolle betriebswirtschaftliche Entscheidung treffen, die Festtage möglichst kostendeckend durchführen zu können. Der damit erzielte Erlös müsse jedoch vollumfänglich einem wohltätigen Zweck zugunsten der Kinder und Jugendlichen in der Gemeinde verwendet werden, da die Gemeinde in diesem Zusammenhang keine Gewinne erzielen wolle und dürfe. Da es sich um ein Kinderfest handle, sei es wichtig, Eintrittsgelder nur bei Erwachsenen zu erheben.

Festsetzung einer öffentlichen Bekanntmachungssatzung

Bürgermeisterin Karin Gansloser erläuterte, grundsätzlich sei nach der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung von 1984 das amtliche Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Schlat das örtliche Mitteilungsblatt. Parallel dazu werden bisher alle amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde auch an der Anschlagtafel des Rathauses und auf der Gemeinde-Homepage veröffentlicht. Mit Beschluss einer neuen öffentlichen Bekanntma-chungssatzung, welche alle aktuellen Rechtsänderungen berücksichtigen würde, bestehe die Möglichkeit, die Gemeinde-Homepage www.schlat.de statt des örtlichen Mitteilungsblatts zukünftig als amtliches Bekanntmachungsorgan zu verwenden. Dies bedeute nicht, dass es bald kein Mitteilungsblatt mehr geben werde. Vielmehr biete der neue Veröffentlichungsweg einfache, zeitgemäße und flexible Möglichkeiten, die Veröffentlichung dringender amtlicher Bekanntmachungen, wie beispielsweise Wahlbekanntmachungen, ohne Rücksichtnahme auf einen Redaktionsschluss und ohne Abwarten des Erscheinungstermins des Mitteilungsblatts kurzfristig selbst rechtssicher nachweisen zu können. Alle bisher bekannten Veröffentlichungswege werden auch zukünftig weiterhin genutzt und eine Übergangsfrist werde vorgesehen.

Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, eine neue öffentliche Bekanntmachungssatzung durch die Verwaltung vorbereiten zu lassen und diese in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen zu beschließen.

Bekanntgaben und Verschiedenes

  • Tour de Kreisle
    Die Bürgermeisterin gab bekannt, die Gemeinde werde auch in diesem Jahr wieder an der Tour de Kreisle teilnehmen, die voraussichtlich im Zeitraum vom 24.07.2023 bis 28.07.2023 stattfinden werde. Auf dem Dorfplatz werde den Radlerinnen und Radlern eine Rastmöglichkeit mit Getränken und Verpflegung angeboten und ein Spendenscheck zur Finanzierung der Aufgaben des Hospizes im Landkreis Göppingen überreicht.

  • Stadtradeln
    Bürgermeisterin Gansloser erläuterte, im Zeitraum vom 01.07.2023 bis 21.07.2023 veranstalte der Landkreis wieder, wie in jedem Jahr, das Stadtradeln. Die Gemeinde Schlat könne sich kostenlos anmelden. Damit stehe es allen offen, innerhalb dieser drei Wochen gemeinsam für den Landkreis Göppingen und für die Gemeinde möglichst viele Radkilometer zu sammeln. Das sei eine gute Sache und ein wichtiges Signal für den Klimaschutz. Die erfahrenen Radkilometer können unter www.stadtradeln.de oder per App gemeldet werden. Nähere Informationen dazu werden zu gegebener Zeit im Mitteilungsblatt und auf der Gemeinde-Homepage www.schlat.de veröffentlicht.

  • Wasserrohrbruch der Kornberggruppe
    Die Vorsitzende gab bekannt, am Ostermontag wurde in Folge eines größeren Hangrutsches am Fuchseck der Defekt der über den Fuchsecksattel kommenden Hauptwasserleitung der Kornberggruppe festgestellt. Durch entwurzelte Bäume und die Hangrutschung seien die darunterliegenden landwirtschaftlichen Grundstücke nicht mehr nutzbar. Sie werde sich bei der Kornberggruppe erkundigen, ob und in welcher Form den Grundstücksbesitzern Unterstützung bei der Instandsetzung gewährt werden kann.

  • Stellungnahmen der Gemeinderäte
    Gemeinderat Aichinger gab bekannt, am 08. Mai werde über die Zukunft des Geldautomaten im Volksbankgebäude in der Hauptstraße entschieden. Der Umzug des Automaten in den Eingangsbereich des Rathauses verzögere sich weiter, da die Abmessungen des vorgesehenen neuen Geldautomaten wegen eines Trägers, der aus statischen Gründen am Rathausgebäude nicht entfernt werden könne, nicht passe. Ein Geldautomat mit geeigneten Abmessungen werde bereits gesucht, es sei jedoch mit längeren Lieferzeiten zu rechnen. Eine Kooperation zur kostenlosen Mitnutzung des neuen Geldautomaten für die Kundschaft der Kreissparkasse werde nicht zustande kommen.

  • Wohnhausbrand in der Fuchseckstraße
    Aus der Mitte des Gemeinderats kam großes Lob an alle am Wohnhausbrand in der Fuchseckstraße beteiligten Feuerwehrleute, THW- und DRK-Mitglieder sowie Helferinnen und Helfer.

  • Stellungnahmen der Zuhörer
    Eine Zuhörerin fragte zum Tagesordnungspunkt Stadtjäger, was zu tun sei, wenn beispielsweise ein Waschbär in einem Vogelhäuschen auf einem Privatgrundstück gesichtet werde.
    Bürgermeisterin Gansloser antwortete, die Stadtjäger können natürlich auch von Privatpersonen beauftragt werden. Man müsse sich jedoch im Klaren sein, dass der Einsatz der Stadtjäger den privaten Auftraggeber etwa 250 Euro kosten werde. Die Gemeinde könne nur im öffentlichen Raum und nur innerorts die Einsatzkosten für die Stadtjäger übernehmen.

Kontakt

Gemeinde Schlat

Hauptstraße 2
73114 Schlat

07161 9873970
info@schlat.de 

Öffnungszeiten des Rathauses

Montagnur nach Terminvergabe
Dienstag14:00 bis 18:30 Uhr
Mittwoch10:00 bis 13:30 Uhr
Donnerstag07:30 bis 12:00 Uhr
Freitag geschlossen

Telefonische Erreichbarkeit

Montag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Mittwoch08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag07:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag geschlossen

Jeden ersten Dienstag im Monat hat die Gemeindeverwaltung nachmittags von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet

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