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23.01.2025

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 09. Dezember 2024

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Bericht zur Gemeinderatssitzung am 09.12.2024
Folgenden Punkte wurden im Bürgersaal vom Gemeinderat behandelt.


Forstwirtschaftsplan 2025 – Bericht der Forstverwaltung

Bürgermeisterin Gansloser eröffnete die Sitzung, stellte die Beschlussfähigkeit sowie fristgerechte Einladung fest und begrüßte alle anwesenden Mitglieder.
Bürgermeisterin Gansloser stieg in den Tagesordnungspunkt 1 ein und übergab das Wort an Herr Schwarz vom Forstamt Göppingen, der den Gemeindewald betreut.
Herr Schwarz verwies auf die Anlage. Er teilte mit, welche Maßnahmen bezüglich des Sturms 2020 und der Ausbreitung der Borkenkäfer unternommen wurden. Es wurden Neupflanzungen vorgenommen. Herr Schwarz meldete positive Rückmeldung der Neupflanzungen. Im Weiteren erklärte er den Begriff Eschentreibsterben, ging auf mögliche Gefahren für Fußgänger ein und erläuterte die Maßnahme zur Sicherstellung der Feldwege. Herr Schwarz zeigte den Forstwirtschaftsplan 2025.

Nach einer kurzen Diskussionsrunde innerhalb des Gremiums über die Möglichkeit im Jubiläumsjahr Bäume zu pflanzen, beschloss der Gemeinderat einstimmig, den Forstwirtschaftsplan 2025 anzunehmen.

 

 

Einbeziehungssatzung ,,Flurstück 75“
- Aufstellungsbeschluss im Vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB 
- Billigung des Entwurfes
- Beschlussüber die Veröffentlichung

Bürgermeisterin Gansloser stieg in den Tagesordnungspunkt 2 ein und verwies auf die Anlage. 

Das geplante Bauvorhaben und die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung wurden bei der Gemeinde schriftlich beantragt. Es soll ein Einfamilienhaus für die Eigentümer des Grundstücks erstellt werden. Die beiden Wohneinheiten im vorgelagerten Gebäude seien vermietet.
Nach Beratung und grundlegender Zustimmung des Gemeinderats wurde das Planungsbüro mquadrat beauftragt, die gewünschte Einbeziehungssatzung vorzubereiten. Im Einvernehmen mit den Bauherren wurde eine erste Planung erstellt, die dem Gemeinderat vorgestellt wurde. Nachdem diese weiterhin Bestätigung fand, werde nun über die Detailplanung beraten und beschlossen.
Dem Aufstellungsbeschluss, der Billigung des Entwurfs und der Beschluss über die Veröffentlichung wurden nach kurzer Beratung einstimmig zugestimmt. 


Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses, Flurstück 1151 / 2, Bildäckerstraße 15

Bürgermeisterin Gansloser rief den Tagesordnungspunkt 3 auf und übergab das Wort zur weiteren Erläuterung an Hauptamtsleiter Wolff. Wolff erklärte den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.
Das geplante Bauvorhaben liege im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Bildäcker“. Das an gleicher Stelle stehende Einfamilienwohnhaus von 1976 brannte im Februar 2021 ab und wurde daraufhin abgebrochen. Der bestehende Keller soll wieder instandgesetzt werden. Der jetzt vorliegende Bauantrag sieht den Neubau eines Einfamilienwohnhauses und die Errichtung eines weiteren nicht überdachten PKW-Stellplatzes zur geplanten Garage vor. Außerdem sollen zwei überdachte Fahrradstellplätze und eine überdachte Unterstellmöglichkeit für Mülltonnen hinter der vorhandenen Garage entstehen. Es wird für eine Wohneinheit geplant. Das Gebäude hat ein Vollgeschoss und ein Dachgeschoss mit Dachgaube. Die Festsetzungen des Bebauungsplans werden eingehalten. Dachaufbauten sind nach dem Bebauungsplan nicht zulässig. Das bisherige Wohngebäude hatte jedoch bereits eine Dachgaube. Der Gemeinderat hatte am 30.11.1987 bezüglich der Dachgaube Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt. Die Traufhöhe des Gebäudes beträgt etwa 4,16 Meter. Die Vorgabe wird um etwa 1,16 Meter überschritten. Bei einer Vorabprüfung des Bauantrags durch das Bauamt beim Landratsamt wurde festgestellt, dass der PKW-Stellplatz und die geplanten Stützmauern sich außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche befinden. Mittlerweile liegen Anträge auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze durch einen Treppenaufgang und durch den nördlichen Dachvorsprung vor. Begründet wurde dies damit, dass sich durch den Wiederaufbau des abgebrannten Hauses auf dem bestehenden Keller die Position des Hauses nicht verändert hat. Auch in der damaligen Genehmigung von 1976 überschritt der Treppenaufgang und der nördliche Dachvorsprung bereits die Baugrenze. Anträge liegen auch für den PKW-Stellplatz und die Stützmauer vor. Begründet wird dies damit, dass pro Wohneinheit zwei Stellplätze gefordert sind. Die Notwendigkeit von Stützmauern wird damit begründet, dass das Baugrundstück nach Norden hin topographisch abfällt. Die geplante Überschreitung der Traufhöhe wird damit begründet, dass das neue Wohnhaus im Verhältnis zum abgebrannten Wohnhaus eine identische Gebäudehülle haben soll. Die überschrittene Traufhöhe wurde bereits 1976 genehmigt.

Nach kurzem Diskurs beschloss der Gemeinderat die innerhalb der Festsetzungen des Bebauungsplans erstellte Planung zur Kenntnis zu nehmen und erteilte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 36 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 31 Baugesetzbuch hinsichtlich der Überschreitung der Traufhöhe und der Zulässigkeit der geplanten Dachgaube.
Zudem wird hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze durch den Treppenaufgang und den nördlichen Dachvorsprung ebenfalls Befreiung erteilt. Des Weiteren wird für den PKW-Stellplatz Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt, der sich vollständig außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche befinden wird.
Auch die beiden geplanten Stützmauern, die sich auf einer Länge von insgesamt etwa 28 Metern teilweise außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche befinden, wurden befreit.



Antrag auf Erteilung ein Aufforstungsgenehmigung nach § 25 Landwirtschafts- und Landkulturgesetz (LLG), Flurstück 629, Gewann Eschenbachwiesen


Bürgermeisterin Gansloser stieg thematisch in den Tagespunkt ein und übergab nach einem kurzen Überblick das Wort an Hauptamtsleiter Wolff. Wolff verwies auf die Anlage und erläuterte den Sachverhalt.
Die Antragstellerin plante, das bisher zu etwa zwei Dritteln als Grünland landwirtschaftlich genutzte und zu etwa einem Drittel mit Laub- und Nadelholz bestandene forstwirtschaftlich genutzte Flurstück 629 im Gewann Eschenbachwiesen vollständig aufzuforsten. Geplant ist die überwiegende Anpflanzung von Laubwald auf der bisher als Grünland genutzten Teilfläche. Es sollen in Absprache mit dem Forstamt bevorzugt heimische Werthölzer gepflanzt werden, die klimastabil sind. Die umzuwandelnde Fläche liegt im Vogelschutz-Gebiet. 

Das Gremium beschloss einstimmig nach § 29 a LLG die Erteilung oder Verweigerung ihres Einvernehmens zu einer Aufforstung nach § 25 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nr. 4 innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Aufforderung bis zum 31.01.2025 gegenüber der unteren Landwirtschaftsbehörde schriftlich zu erklären.
Der Gemeinderat möge über die Erteilung oder Verweigerung seines Einvernehmens innerhalb dieser Frist entscheiden.



Änderung des Flächennutzungsplans 2010 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Göppingen-Schlat-Wäschenbeuren-Wangen im Bereich Hofäcker in Göppingen-Bartenbach
- Auslegungsbeschluss (Beteiligung der Öffentlichkeit §3 (2) BauGB i.V.m. Beteiligung der Behörde § 4 (2) BauGB)

Bürgermeisterin Gansloser stieg thematisch ihn den Tagesordnungspunkt 5 ein und teilte mit, dass in diesem Zusammenhang die erste Sitzung der VVG stattfinden werde. Sie übergab das Wort zur weiteren Erläuterung an Hauptamtsleiter Wolff.
Wolff verwies auf die Vorlage. Der betreffende Bereich liegt am östlichen Ortsrand von Bartenbach südlich der Ortsausfahrt und umfasst das Flurstück 860 der Gemarkung Bartenbach sowie eine Teilfläche des Flurstücks 856 der Gemarkung Bartenbach. Der Flächennutzungsplan stellte im betreffenden Bereich gemischte Bauflächen dar. Die Fläche wird künftig als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Der rechtskräftige Bebauungsplan Hofäcker / Planbereich 28.1 (rechtskräftig seit 30.12.1970) soll aufgehoben werden, da dieser wegen fehlender Umlegung und Erschließung bisher nicht umgesetzt werden konnte. Auch steht die Entwicklung dieser peripheren Lage nicht im Einklang mit den Grundsätzen der Baulandstrategie für die Stadt Göppingen, die der Innentwicklung vor der Außenentwicklung Vorrang einräumt. 

Das Gremium nahm nach kurzem Wortwechsel die Ausführung zur Kenntnis. 



Änderung der Hauptsatzung

Bürgermeisterin Gansloser ging thematisch auf den aufgerufenen Tagesordnungspunkt ein. Sie verwies auf den Beschluss in der Sitzung vom 11.11.2024 und erläuterte kurz den Sachverhalt. Es wurden bereits der Verfügungsrahmen der Bürgermeisterin gemäß § 7 der Hauptsatzung sowie Neuerungen in der Hauptsatzung festgelegt. Nun soll zusätzlich der § 5 Beratende Ausschüsse angepasst werden.
Folgende Position wird aus der Hauptsatzung gestrichen:
• Natürlich wird angeführt, dass Vertreter des Gemeinderats Schlat im gemeinsamen Kindergartenausschuss mit der evangelischen Kirche tätig sind.
Grund für die Streichung sei, dass es keinen Kindergartenausschuss in der Gemeinde Schlat mehr gebe und dieser in ferner Zukunft auch nicht mehr gebildet wird.
Bürgermeisterin Gansloser übergab an Praktikantin Frau Vrancur. Frau Vrancur erwähnte, dass zudem beschlossen werden soll, ab wann die neue Hauptsatzung der Gemeinde Schlat in Kraft trete. Die Verwaltung schlug das in Kraft treten zum Jahreswechsel ab 01.01.2025 vor.

Der Gemeinderat beschloss die Hauptsatzung mit der genannten Streichung zu übernehmen und bestimmte den 01.01.2025 als Datum für das in Kraft treten der neuen Satzung.

 

Bundestagswahl 2025 – Organisation und Durchführung, Bildung von Wahlvorständen 

Bürgermeisterin Gansloser rief Tagesordnungspunkt 7 auf. Die Bundestagswahl wird wahrscheinlich durch die Auflösung der Regierungskoalition und die Stellung der Vertrauensfrage des Kanzlers und die darauffolgende Auflösung des Bundestags durch den Bundespräsidenten bereits am 23.02.2025 stattfinden. Ursprünglich war ein Termin im September angedacht. Durch die wahrscheinlich früher stattfindenden Wahlen sind die Kommunen, die Kreise und die mit der Wahl beauftragten Stellen unter Zeitdruck. Viele Entscheidungen, Veröffentlichungen, Bestellungen und organisatorische Schritte müssen innerhalb kurzer Zeit durchgeführt werden. Daher hat auch die Gemeinde Schlat bereits erste Schritte beschlossen und mit den Vorbereitungen gestartet. Die Gemeinde Schlat wird, wie in der Vergangenheit, einen Briefwahlbezirk und einen Urnenwahlbezirk bilden. Daher werden auch ein Urnenwahlvorstand und einen Briefwahlvorstand benötigt. Für die Wahlvorstände werden wieder ehrenamtliche Helfer benötigt, da die Wahl ausschließlich durch Gemeindebedienstete nicht gestemmt werden kann. Hierfür erklärten sich in der Vergangenheit die Mitglieder des Gemeinderates bereit. Auch für die Bundestagswahl 2025 werden die Gemeinderäte um Teilnahme gebeten.

Das Gremium beschloss den Beschlussantrag der Verwaltung einstimmig wie folgt zu übernehmen:
Für die Durchführung der Bundestagswahl am 23.02.2025 wird ein Allgemeiner Wahlbezirk gebildet und ein Briefwahlbezirk eingerichtet. Die beiden Wahlvorstände werden - wie durch die Verwaltung vorgeschlagen und in der Vorlage dargestellt - besetzt.



Zeiterfassung für alle kommunalen Einrichtung der Gemeinde

Bürgermeisterin Gansloser stieg in den Tagesordnungspunkt 8 ein. Sie erklärte den Sachverhalt anhand der Vorlage. Nach europäischem Recht ist es nicht mehr erlaubt, den Mitarbeitenden die Arbeitszeiterfassung zu überlassen. Viele Länder der EU haben diese Vorgabe umgesetzt. In Baden-Württemberg gilt jedoch eine durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Excel-Tabelle als rechtskonform. Von dieser Möglichkeit hat auch die Gemeinde Schlat in der Vergangenheit Gebrauch gemacht viele andere Kommunen hingegen haben bereits ein digitales Zeiterfassungssystem eingeführt. Die Gemeinde Schlat möchte im Sinne der Digitalisierung, der Vereinfachung der Arbeitsprozesse, der Verwaltungsabläufe sowie für die künftige Entwicklung der Kommune nun ebenfalls den Schritt gehen und im Jahr 2025 ein digitales Zeiterfassungssystem einführen.
Die Verwaltung sieht hierfür ein Zeiterfassungssystem mit einer für die mittelfristige Planung vorzusehenden Zutrittslösung vor, dass zwei der drei Anbietenden als Erweiterungsmöglichkeit vorgestellt haben.
Seitens der Verwaltung wurden 3 Angebote eingeholt, die in der Anlage miteinander verglichen werden. Die drei Angebote unterscheiden sich in deren Modularität und Ausgestaltung. Da das Gesamtpaket und die Erweiterung der Nutzung bei den Einrichtungs- und Anschaffungskosten einen hohen Stellenwert einnehmen, schlug die Verwaltung vor, einen der beiden Anbieter auszuwählen, die Erweiterungsmöglichkeiten bieten. An dieser Stelle wird vorgeschlagen, den günstigeren Anbieter heranzuziehen, da die Leistungen nahezu identisch sind und die Unterschiede lediglich in der Nutzung der Programme liegen. Es wird davon ausgegangen, dass mit den notwendigen Schulungen und nach einer angemessenen Einarbeitungszeit mit beiden Systemen umgegangen werden kann. 

Nach längerer Diskussion beschloss der Gemeinderat ein Zeiterfassungssystem der Firma AIDA für die Gemeinde Schlat zum Angebotspreis von 19.953,50 € zu beauftragen. 



Sachstandsbericht Sanierung der Wasserbergstraße

Bürgermeisterin Gansloser erläuterte den Sachverhalt. Die Nachbesserungen seien soweit erledigt. BMin Gansloser fügte hinzu, dass man im ständigen Austausch mit dem Bauausschuss der Gemeinde Schlat sei. Eine Abnahme sei noch nicht beantragt worden, da zuvor zwei defekte Muffen saniert werden müssen.

Das Gremium nahm den Sachstandsbericht zur Kenntnis.



Verkehrssituation im Weilerbach

Bürgermeisterin Gansloser rief den Tagesordnungspunkt 10 auf. Der Tagesordnungspunkt wurde nichtöffentlich vorberaten. Sie erläuterte den Sachverhalt. Die Auswertung der Geschwindigkeitsanzeige habe ergeben, dass es prozentual nur sehr wenige zu schnellem Fahrer gebe. Etwa 15 % der Fahrzeuge würden über 40 km/h fahren. Zurzeit bestünde daher aus Sicht des Gemeinderats noch nicht die Rechtfertigung, bauliche Maßnahmen vorzunehmen. Es werde weiterhin die Geschwindigkeitsanzeige zur Kontrolle und Erfassung der Fahrzeuge am Weilerbachweg ausgehängt. Zudem werden die ausgewerteten Daten der vergangenen Monate an das Landratsamt weitergegeben, um durch Radarkontrollen ebenfalls eine Mäßigung der Geschwindigkeit zu erhalten. In einem Jahr sollen die Messungen erneut herangezogen und in einer Sitzung evaluiert werden, um in diesem Zusammenhang Maßnahmen gegen die Geschwindigkeitsüberschreitungen einzuleiten. 

Das Gremium beschloss einstimmig, zum jetzigen Zeitpunkt keine baulichen Maßnahmen zur weiteren Verkehrsberuhigung vorzunehmen, die Geschwindigkeitsanzeige beizubehalten und in einem Jahr erneut über die Verkehrssituation zu beraten.



Bekanntgaben und Verschiedenes
Abschluss der personalrechtlichen Prüfung

Bürgermeisterin Gansloser unterrichtete den Gemeinderat, dass die überörtliche Prüfung der Personalausgaben im Zeitraum 2007 bis Juni 2018, die sie in den vergangenen Monaten abgearbeitet habe, angeschlossen wurde. Darüber unterrichtete Landrat Wolff die Gemeinde Schlat schriftlich. Nach Bekanntgabe im Gemeinderat seien alle formellen Schritte getätigt. 

Das Gremium nahm den Abschluss der personalrechtlichen Prüfung zur Kenntnis.

Kontakt

Gemeinde Schlat

Hauptstraße 2
73114 Schlat

07161 9873970
info@schlat.de 

Öffnungszeiten des Rathauses

Montagnur nach Terminvergabe
Dienstag14:00 bis 18:30 Uhr
Mittwoch10:00 bis 13:30 Uhr
Donnerstag07:30 bis 12:00 Uhr
Freitag geschlossen

Telefonische Erreichbarkeit

Montag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Mittwoch08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag07:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag geschlossen

Jeden ersten Dienstag im Monat hat die Gemeindeverwaltung nachmittags von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet

Leitweg-ID:
08117043-A4898-42

Peppol-ID:
0204:08117043-A4898-42

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