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13.11.2023

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 13. November 2023

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Folgende Punkte wurden im Bürgersaal vom Gemeinderat behandelt:

Forstwirtschaftsplan 2024

Forstrevierleiter Schwarz blickte auf das vergangene Forstjahr zurück. Der Gemeindewald bestehe aus etwa 31 Hektar Waldfläche. Davon betrage der Anteil an Laubholz etwa 77 Prozent und der Nadelholzanteil etwa 23 Prozent. Für den Forsteinrichtungszeitraum 2005 bis 2025 sei ein nachhaltiger Hiebsatz von 3.061 Festmetern eingeplant, der Stand Oktober 2023 bereits mit 3.250 Festmetern vollzogen wurde. Der Gemeindewald wurde im Forstwirtschaftsjahr 2023 zu 100 Prozent zufällig genutzt. Unter einer zufälligen Nutzung verstehe man die vorzeitige Entnahme von Bäumen, verursacht durch Baumkrankheiten, Insekten- oder Sturmschäden sowie durch die in den letzten Jahren vorherrschende Trockenheit.

In 2023 erfolgte ein Holzeinschlag östlich des Wasserberghauses. Dieser diente allein der Verkehrssicherung im Bereich der Wanderwege. Ein weiterer Holzeinschlag am Wasserberg sei noch eingeplant, der ab Dezember 2023 vollzogen werde. Es handle sich ebenfalls um eine Verkehrssicherungsmaßnahme entlang des Panoramawegs zum Wasserberg und an der Gairensteige, die wegen des Eschentriebsterbens notwendig ist. Außerdem wurde eine Fläche von 0,4 Hektar zur Kultursicherung aufgeforstet und ausgefallene Douglasien auf einer ehemaligen Sturmfläche am Pfingstwasen nachgepflanzt. Für 2022 konnten durch Holzerlöse Einnahmen von 5.671 Euro erzielt werden, die aber hauptsächlich durch die Kosten der Holzernte zu Ausgaben von 3.862 Euro führten und ein finanzielles Betriebsergebnis von 1.809 Euro zur Folge hatten. Für 2024 sei eine Holzernte geplant, die Einnahmen von 1.582 Euro erzielen werde. Dem gegenüber seien Ausgaben für Holzernte von Nadel-Stammholz und Derbholz im Reisig beziehungsweise Hackerholz sowie Kulturpflege in Höhe von 9.477 Euro eingeplant. Das finanzielle Ergebnis sei mit minus 7.895 Euro geplant.

Der Gemeinderat stimmte dem vorgelegten Forstwirtschaftsplan für 2024 und der Übernahme der Planzahlen in die Haushaltsplanung 2024 einstimmig zu.


Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse - Anschaffung und Einrichtung eines Waldkindergartenwagens
Bürgermeisterin Karin Gansloser teilte mit, in der Klausurtagung am 07. Oktober wurde im Gemeinderat die Möglichkeit zum Kauf eines gebrauchten Waldkindergartenwagens aus Rechberghausen angesprochen. Dabei wurde Interesse an der dauerhaften Einrichtung eines Waldkindergartens in Schlat aus den Reihen des Gremiums signalisiert. Die Erweiterung des pädagogischen Spektrums sowie die schnelle Einrichtung ohne lange Lieferzeiten aufgrund des gebrauchten Angebotes waren zwei Faktoren für die Entscheidung. Die Verwaltung wurde bis zur Sitzung des Gemeinderats, in der das Thema aufgrund der Einladungsfrist und der zeitlichen Nähe zur Klausurtagung nichtöffentlich in die Tagesordnung aufgenommen wurde, beauftragt, eine Beschlussgrundlage herbeizuführen und den Kauf des Wagens einzuleiten. Auch drängte die Zeit wegen weiteren Kaufinteressenten. Daher wurde bereits in nichtöffentlicher Sitzung am 16. Oktober der Kauf des Waldkindergartenwagens beschlossen.


Anpassung des kalkulatorischen Zinssatzes zum 01.01.2023
Nach dem Kommunalabgabengesetz ist in der Kalkulation von Benutzungsgebühren oder privatrechtlichen Entgelten eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals zu berücksichtigen. Nach der Rechtsprechung gilt die Verzinsung als angemessen, wenn sie als gewichteter Durchschnitt der Effektivzinssätze für langfristige Darlehen und langfristige Geldanlagen festgelegt wird. Der kalkulatorische Zinssatz wurde zuletzt zum 01.01.2021 von 3,4 Prozent auf 2,5 Prozent gesenkt. Frau Schleicher-Frey von der Stadtkämmerei Göppingen erläuterte, mit der vorgeschlagenen Absenkung auf 2,1 Prozent werde der aktuellen Zinsentwicklung Rechnung getragen. Obergrenze für den kalkulatorischen Zinssatz sei der tatsächliche Fremdzinssatz für die von der Gemeinde aufgenommenen Kredite. Dieser liege bei 2,41 Prozent. Die Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes führe bei Neukalkulationen zur Senkung des gebührenfähigen Aufwands. Gebührenerhöhungen können so vermieden beziehungsweise abgemildert werden. Der Absenkung des kalkulatorischen Zinssatzes für die kostenrechnenden Einrichtungen der Gemeinde Schlat von 2,5 Prozent auf 2,1 Prozent, rückwirkend zum 01.01.2023, stimmte der Gemeinderat mit einer Gegenstimme zu.


Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 07.05.2012 - hier: Festsetzung der Abwassergebühren zum 01.01.2024
Das Jahr 2021 schloss im Bereich Schmutzwasser mit einer Unterdeckung von 17.428,54 Euro und im Bereich Niederschlagswasser mit einer Unterdeckung in Höhe von 10.261,25 Euro nach dem Kommunalabgabengesetz, ab. Im Jahre 2022 entstand im Bereich Schmutzwasser eine Überdeckung in Höhe von 31.164,86 Euro und im Bereich Niederschlagswasser eine Überdeckung von 6.121,23 Euro. Da Überschüsse im Bereich der Abwasserbeseitigung im Gegensatz zur Wasserversorgung unzulässig sind, werde im Schmutzwasserbereich eine Gebührenerhöhung von 1,80 Euro auf 1,92 Euro pro Kubikmeter vorgeschlagen. Im Niederschlagswasserbereich sei dagegen eine Gebührensenkung von 0,46 Euro auf 0,39 Euro pro Quadratmeter möglich. Für einen 4-Personen-Haushalt mit einer Durchschnittsabwassermenge von rund 50 Kubikmetern pro Person und einer versiegelten Fläche von 100 Quadratmetern werden die Gebühren um rund 17 Euro pro Jahr steigen. Die Gemeinde Schlat liegt mit ihren Gebührensätzen unter dem Durchschnitt der Kreisgemeinden. Nach kurzer Fragerunde stimmten der Gemeinderat und die Bürgermeisterin einstimmig für eine Anhebung der Schmutzwassergebühr auf 1,92 Euro pro Kubikmeter und für eine Absenkung der Niederschlagswassergebühr auf 0,39 Euro pro m², jeweils ab dem 01.01.2024.


Betrieb gewerblicher Art „Wasserversorgung“  
a) Feststellung des Jahresabschlusses 2022    
b) Erstellung des Jahresabschlusses 2023


Festsetzung der Verzinsung der Kassenmehrausgaben und für das bestehende Gemeindedarlehen
Frau Schleicher-Frey von der Stadtkämmerei Göppingen, zuständige Kämmerin  für die Gemeinde Schlat erläuterte, das Wirtschaftsjahr 2022 schloss mit einem Gewinn in Höhe von rund 9.723 Euro ab und entsprach nahezu dem  Vorjahresergebnis. Der Wasserverbrauch stieg gegenüber dem Vorjahr wegen der gestiegenen Wasserverkaufsmenge um rund 15.900 m³ auf 99.485 m³ und lag damit 19 Prozent über dem Vorjahresverbrauch. Der rechnerische  Wasserverlust sank 2022 auf einen mittleren Wert von 9,1 Prozent. So  konnte ein großer Rohrbruch im Bereich des Neuffer-Parkplatzes geortet  und repariert werden. Die Summe der betrieblichen Aufwendungen stieg  gegenüber den Vorjahresaufwendungen um rund 33.800 Euro auf 217.473  Euro. Der Rückgang bei den Materialaufwendungen um rund 13.700  resultiert im Wesentlichen aus dem geringeren Wasserbezug vom  Zweckverband Kornberggruppe und dem Umstand, dass 2022 keine  Wasserzähler neu gekauft wurden. Aus den eigenen Quellen konnte mit rund 18.200 Kubikmetern etwas weniger Trinkwasser als im Vorjahr gefördert  werden. Dennoch sank der notwendige Fremdwasserbezug vom Zweckverband  Wasserversorgung Kornberggruppe um rund 3.800 Kubikmeter auf 95.400  Kubikmeter im Vergleich zum Vorjahr leicht. Die Verwaltung schlug nach  aktueller Beobachtung des Kreditmarkts vor, die Kassenmehrausgaben des  Betriebs in Orientierung am Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches  weiterhin mit 2,5 Prozent zu verzinsen. Der Gemeinderat stimmte der  Feststellung des Jahresabschlusses 2022, der Erstellung des  Jahresabschlusses 2023 durch die BW Partner Wirtschaftsprüfungs- und  Steuerberatungsgesellschaft und der vorgeschlagenen Verzinsung der  Kassenmehrausgaben mit 2,5 Prozent einstimmig zu.


Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und  die Versorgung der Grundstücke mit Wasser der Gemeinde Schlat vom  12.11.2012 - hier: Festsetzung der Wasserverbrauchsgebühr zum 01.01.2024
Der Wasserzins wurde zuletzt zum 01.01.2018 auf 2,27 Euro pro Kubikmeter  gesenkt. Die Verwaltung überprüft die Gebührensätze in regelmäßigen  Abständen und schlägt unter Berücksichtigung der zu erwartenden  Gesamtkosten und der zu erwartenden Frischwassermenge eine  Gebührenerhöhung um 0,03 Euro auf 2,30 Euro pro Kubikmeter vor. Die  Erhöhung begründet sich in einem gestiegenen Aufwand für die  Unterhaltung des Wasserleitungsnetzes, dem Erwerb von geringwertigen  Vermögensgegenständen und dem erhöhten Wasserbezug. Damit liege die  Gemeinde Schlat mit ihren Gebührensätzen im Durchschnitt der  Kreisgemeinden. Nach kurzer Fragerunde stimmte der Gemeinderat  einstimmig für eine Erhöhung des Wasserzinses von bisher 2,27 Euro auf  2,30 Euro pro Kubikmeter zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zum  01.01.2024.


Neubau einer Lager- und Logistikhalle mit Büro- und Sozialräumen für einen bestehenden HSL Fachbetrieb,  Flurstücke 163 und 164, Im Anwänder 11/1 - Vorstellung der Pläne durch  den Vorhabenträger
Bürgermeisterin Gansloser berichtete, im Zusammenhang mit der notwendigen Erweiterung des örtlichen  Heizungsbau-, Sanitär- und Lüftungsfachbetriebs konnte dieser eine  Einigung mit dem angrenzenden Grundstückseigentümer erzielen und wolle  heute dem Gemeinderat seine Planungen zur Betriebserweiterung am  bestehenden Standort vorstellen. Der Antragsteller teilte mit, seine  jetzige Nutzfläche sei zu klein und für die optimale Erbringung der  Leistung nicht mehr ausreichend. Die Beladung der Fahrzeuge am Morgen  sei eine logistische Herausforderung. Auch die Lagerung und Vorhaltung  von Waren und Ersatzteilen sei in der bisherigen Halle bei derzeitiger  Betriebsgröße nicht mehr uneingeschränkt möglich. Nach der Einigung mit  dem angrenzenden Grundstückseigentümer habe er sich an die Planung für  einen Neubau gemacht. Die Aufgabenstellung zum Bau eines weiteren  Betriebsteils auf dem angrenzenden Baugrundstück war für ihn eine  Herausforderung. So musste die Erschließung über den bestehenden  Firmenstandort erfolgen, da dies über den Süßener Kreisverkehr und die  Kreisstraße verkehrsrechtlich nicht möglich war. Die geplante  Erschließungslösung werde gleichzeitig die momentan schwierige  Verkehrsund Parksituation vor seinem bestehenden Betrieb entschärfen  und dadurch auch für die angrenzenden Gewerbebetriebe eine Verbesserung  darstellen. Er plane ein optisch ansprechendes Gebäude mit  Douglasien-Holzverkleidung am Ortseingang und abgerundeten Ecken, damit  auch Sattelzüge auf dem eigenen Grundstück das Gebäude umfahren und die  Einfahrt gleichermaßen als Ausfahrt nehmen zu können. Er rechne schon  mit mehr LKWBewegungen am Tag, was den Verkehr auf der Anbindung im  Gewerbegebiet Anwänder etwas erhöhen werde, von der Verkehrsbelastung  durch eine Spedition aber weit entfernt sei. Von der Gemeinde benötige  er dazu so gut wie keine Fläche. Lediglich der öffentliche Feldweg  zwischen den beiden Grundstücken solle asphaltiert werden, damit die  Sattelzüge gut ausholen können. Die Gebäudehöhe werde etwa 7,5 Meter  über dem Bodenniveau liegen. Zukünftig werde eventuell noch eine  Aufstockung für einen Sozialraum oder ein Büro benötigt. Für das  Erdgeschoss sei eine lebende digitale Ausstellung geplant. Die restliche Fläche werde hauptsächlich für überdachte Boxen im Gebäude zur Beladung seiner Transporter, als begehbare Lagerfläche und zur Aufstellung von  Blechverarbeitungsmaschinen in den nicht zufahrbaren runden Ecken  benötigt. Er fragte, ob er den öffentlichen Feldweg zwischen den beiden  Grundstücken von der Gemeinde erwerben könne. Ziel sei es, alles mit dem Gabelstapler befahren zu können. Für sieben Container mit Altmetall  sollte noch ein neuer Aufstellort gefunden werden. Er fragte, ob seine  Planung aus Sicht der Gemeinde so umsetzbar und falls ja, wie schnell  dies möglich sei. Bürgermeisterin Gansloser und der Gemeinderat  beschlossen einstimmig, dass die Gemeinde weitere gewerbliche  Entwicklung an diesem Standort haben wolle. Die vorgelegten Planungen  seien dazu geeignet und können weiter detailliert werden, da ein  ansprechendes und nicht zu hohes modernes Gebäude mit Holzfassade am  Ortseingang vorgesehen sei. Eine Veräußerung und Entwidmung des  öffentlichen Feldwegs komme in Betracht, wenn ein Wegerecht für die  dahinterliegenden Gewerbegrundstücke erhalten bleibe.


Feuerwehrbedarfsplan
Bürgermeisterin Gansloser erläuterte, das Feuerwehrfahrzeug LF 8, das 1985 angeschafft wurde, sei in die Jahre gekommen und erfülle nicht mehr die heutigen Anforderungen, welche Feuerwehren an ein solches Fahrzeug stellen. Für eine Ersatzbeschaffung müsse zunächst ein Feuerwehrbedarfsplan aufgestellt werden, den der stellvertretende Kommandant Markus Seyfang für die heutige Sitzung erarbeitet habe. Der stellvertretende Kommandant stellte dem Gemeinderat den Feuerwehrbedarfsplan vor und teilte bei dieser Gelegenheit mit, mit welchen Ausgaben für die Feuerwehr die Gemeinde in den nächsten Jahren rechnen müsse. Neben notwendigen Schulungen und Maßnahmen zur Umfallsicherheit bei Einsätzen und auf dem Weg zum Feuerwehrmagazin gelte es mittelfristig, die Situation der Umkleiden und sanitären Anlagen im Feuerwehrhaus auf den heutigen Stand zu bringen. Für 2024 sei die Vorbereitung eines Antrags zur Anschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs für neun Feuerwehrleute mit vollständiger Ausrüstung geplant. Die Hersteller gehen derzeit von 30 Monaten Lieferzeit aus. Für die Jugendfeuerwehr wäre die Neuanschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW) eine notwendige Einrichtung. Die Suche nach einem Gebrauchtwagen habe sich bisher als schwierig herausgestellt, da keine Feuerwehr ihren noch guten gebrauchten MTW verkaufen wolle. Bürgermeisterin Gansloser dankte den Kommandanten Buder und Seyfang für die Feststellung des aktuellen Bedarfs in Form des Feuerwehrbedarfsplans. Durch die Eigeninitiative der Feuerwehr seien der Gemeinde Kosten für eine Zustandserfassung durch ein Büro erspart geblieben, diese sich schnell auf Kosten im fünfstelligen Bereich belaufen. Daher bedankt sich Bürgermeisterin Gansloser bei Kommandant Buder und seinem Stellvertreter Markus Seyfang erneut für die Aufstellung des Bedarfsplans und die Einarbeitung in die Materie. Der Bedarfsplan sollte zukünftig fortgeschrieben werden. Auch die Anschaffung eines gebrauchten MTWs müsse bedacht werden, da für diesen kein LKW-Führerschein erforderlich sei, den einige Feuerwehrangehörige nicht vorweisen können. Aus dem Gemeinderat kam ebenfalls Dank für diese Planung mit Augenmaß, welche nicht das Optimum, sondern das notwendige fordere. Ein weiteres Anliegen sei es, für die Gebiete mit geringerem Löschwasserdruck eine Verbesserung herbeizuführen. Auch die Parksituation für die Einsatzkräfte um das Feuerwehrhaus herum sollte verbessert werden. Der Gemeinderat stimmte dem Feuerwehrbedarfsplan in der Fassung vom 02.11.2023 einstimmig zu.


Feuerwehr - Anpassung der Entschädigungssätze und Änderung der Feuerwehrentschädigungssatzung
Bürgermeisterin Gansloser erläuterte, die Entschädigungssätze für die Angehörigen der Feuerwehr wurden zuletzt am 22.01.2018 geändert. Im Gemeindevergleich mit den Kreisgemeinden vergleichbarer Größe und den Nachbargemeinden sei eine Anpassung der Entschädigungssätze aktuell geboten. So solle zukünftig jede Einsatzstunde mit 15 Euro vergütet werden. Bisher galt das nur für die erste Einsatzstunde. Für Aus- und Fortbildungen, die bis zu zwei aufeinander folgende Tage dauern, solle ein pauschaliertes Tagegeld in Höhe von 45 Euro gewährt werden. Die Aufwandsentschädigungen für den Kommandanten und seinen Stellvertreter sollen erhöht, jeder der Gerätewarte soll zukünftig entschädigt werden und dem Jugendfeuerwehrwart soll ebenfalls eine Aufwandsentschädigung zugestanden werden. Der Gemeinderat stimmte der vorgeschlagenen Satzungsänderung einstimmig zu.


Unterbringung von Geflüchteten - Aktueller Sachstand
Bürgermeisterin Gansloser teilte mit, die Gemeinde konnte zwischenzeitlich ein weiteres privates Wohngebäude anmieten. In dieses werden zum 01. Dezember acht Personen einziehen. Es handle sich um eine Großfamilie mit zwei Kindergartenkindern. Aktuell müsse weiterhin für 24 Personen Wohnraum geschaffen werden. Für das nächste Jahr müsse deshalb über den Erwerb oder den Bau von Wohnraum auf Kosten der Gemeinde nachgedacht werden, wenn nicht noch weitere geeignete Wohnungsangebote bei der Gemeinde zu verzeichnen sind.


Bauantrag auf Dachgeschossausbau und Errichtung/Erweiterung von Balkonen auf der Westseite, Flurstück 66/2
Herr Wolff berichtete, die Bauherrschaft plane den Ausbau des Dachgeschosses mit dem Einbau von Dachgauben und die Errichtung beziehungsweise  Erweiterung eines bestehenden Balkons auf der Westseite. Für die  Schaffung einer weiteren Wohneinheit wurde Befreiung von der Herstellung eines weiteren Stellplatzes beantragt. Der Verzicht auf einen weiteren  Stellplatz ist nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg ausnahmsweise zulässig, wenn beispielsweise durch einen Dachgeschossausbau  zusätzlicher Wohnraum im Bestand geschaffen wird. Wegen den notwendigen  Abstandsflächen für die Balkone müsste der Nachbar eine Baulast  übernehmen. Falls der Nachbar die Übernahme der Baulast ablehnen sollte, müsste die Planung noch einmal dahingehend verändert werden, dass für  die Balkone keine Baulast notwendig sei. Der Gemeinderat sprach sich  trotz des vorliegenden Ausnahmetatbestands der Landesbauordnung gegen  die beantragte Befreiung von der Stellplatzverpflichtung aus.  Schließlich habe man wegen der beengten Parksituation in der  Reichenbacher Straße beim gegenüberliegenden Neubaugebiet die Anzahl der notwendigen Stellplätze pro Wohneinheit von 1,5 auf zwei Stellplätze per Gemeinderatsbeschluss erhöht. Der Gemeinderat erteilte mit einer  Enthaltung sein kommunales Einvernehmen zu diesem Bauantrag.


Grundsatzbeschluss zur Entlohnung der Mitarbeitenden der Gemeinde Schlat nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
Bürgermeisterin Gansloser teilte mit, bei der personalrechtlichen Prüfung im Jahr 2018  wurde festgestellt, dass die praktischen Gegebenheiten, bezogen auf die  Anwendung des TVöDs bei der Gemeinde Schlat, spezifiziert werden müssen. Der Grundsatzbeschluss über die Anlehnung an den Tarifvertrag für den  öffentlichen Dienst bei der Gemeinde Schlat muss hierbei näher  ausgestaltet werden. In einem Gemeinderatsbeschluss muss daher erwirkt  werden, mit welchen Ausnahmen die Gemeinde den Tarifvertrag anwenden  wird. So muss festgelegt werden, dass die Leistungsorientierte Bezahlung (LoB) der Mitarbeitenden nicht, wie im Tarifvertrag festgelegt, nach  dem Leistungsprinzip, sondern nach dem Gießkannenprinzip ausgeschüttet  wird. Auch die Eingruppierung der Mitarbeitenden und die Festsetzung der Erfahrungsstufen werden derzeit nicht nach dem gültigen Tarifvertrag  festgelegt. Diesen Gestaltungsspielraum möchte sich die Verwaltung  weiterhin zugestehen, um die Mitarbeitenden ausreichend entlohnen zu  können. Gerade in der Zeit der Personalknappheit, gilt es dieses Prinzip weiterzuverfolgen. Daher soll ein Beschluss im Nachgang erwirkt werden, der für die Vergangenheit und die Zukunft verbindliche Wirkung hat.  Ebenfalls sei das eine klare Lösung zur Erfassung der bisherigen  Verträge und die Gleichstellung zu den kommenden Arbeitsverträgen.  Weitere Ausnahmen nach dem Tarifvertrag können durch den  herbeizuführenden Beschluss ebenfalls ausgestaltet werden. Allerdings  wächst durch jede weitere Abweichung auch der Umfang der Arbeitsverträge und kann damit die Anfechtbarkeit der Verträge ebenfalls erleichtern.  Auch muss beachtet werden, dass die Mitarbeitenden durch die weiteren  Festsetzungen in deren bisherigen Verträgen nicht schlechter gestellt  werden können und somit weitere Anpassungen nur mit Wirkung für die  Zukunft und damit für die neuen Mitarbeitenden oder deren neue Verträge  Gültigkeit erfahren können. Hierbei würden unterschiedliche Grundlagen  gesetzt werden, weshalb die Verwaltung aus dieser Argumentationskette  heraus und aufgrund der bisherigen gängigen Praxis empfiehlt, es bei den beiden genannten Abweichungen der Festsetzung des TVöD zu belassen. Der Gemeinderat beschloss nach ausführlicher Fragerunde einstimmig, für die bisher bestehenden und die künftigen Arbeitsverhältnisse die  vollumfängliche Anwendung des TVöD mit Ausnahme der LoB und der  Eingruppierung der Mitarbeitenden: Die LoB wird entgegen der  gesetzlichen Norm im Gießkannenprinzip zu gleichen Teilen, nach dem im  Arbeitsvertrag festgesetzten Arbeitsumfang ausgeschüttet. Die  Eingruppierung der Mitarbeitenden erfolgt in Anlehnung an den TVöD. Der  Gemeinderat hielt sich die Möglichkeit offen, zukünftig als  Motivationsinstrument und zur Schaffung von Leistungsanreizen vom  Gießkannenprinzip zum Leistungsprinzip zu wechseln. Die Verwaltung wurde beauftragt, für vorzeitige Stufenaufstiege solle ein Leistungskatalog  zu erarbeiten.


Sanierung oder Erneuerung des Regenwasserkanals zwischen den Gebäuden Schulstraße 10 und Reichenbacher Straße 15
Bürgermeisterin Gansloser teilte mit, im Zusammenhang mit immer wieder länger  anhaltenden Regenfällen im vergangenen Frühjahr habe sich  herausgestellt, dass der öffentliche Regenwasserkanal (RW-Kanal), der  zwischen der Schulstraße 10 und der Reichenbacher Straße 15 über private Grundstücke verläuft, aufgrund starker Verkalkung Wassermengen nur noch in stark begrenztem Umfang aufnehmen und in Richtung Unterdorf ableiten kann. Das führte dazu, dass zuletzt ein Schachtbauwerk überlief. Für  private Grundstücke könnte dadurch eine Hochwassergefahr bestehen, wenn  der RW-Kanal nicht saniert oder erneuert wird. Als erste Maßnahme wurde  von Seiten der Gemeinde eine Kamerabefahrung bei der Firma Elmar Müller  aus Deggingen beauftragt, um den Zustand des RW-Kanals zu erfassen und  die Ursachen für den Überlauf des Schachtbauwerks zu ermitteln. Im  Ergebnis gab die Firma Müller nachfolgende Stellungnahme ab: Auf Grund  der geringen Kanaltiefe empfehlen wir, den Kanal in offener Bauweise zu  erneuern. Die Kosten sind planbar und der Erfolg der Arbeiten ist  garantiert. Der Vollständigkeit wegen wird erwähnt, dass auch der  Einsatz der Höchstdrucktechnik möglich wäre. Hier liegt der Tagessatz  circa 4.000 € bis 5.000 € netto. Bei einer größeren Kanaltiefe und sehr  hohen Aufgrabungskosten würden wir Ihnen das Höchstdruckverfahren  empfehlen - in diesem Fall favorisieren wir jedoch den Austausch des  Kanals in offener Bauweise. Zum Austausch des Kanals in offener Bauweise wurde eine Kostenschätzung eingeholt. Diese geht von einem Bruttobetrag von knapp 30.000 Euro aus. Es handelt sich um eine außerplanmäßige  Ausgabe, da im Haushalt keine Mittel für diese Maßnahme eingeplant sind. Durch die zeitliche Verschiebung des Ausbaus der Wasserbergstraße und  der Herstellung der Hausanschlüsse für das Neubaugebiet Reichenbacher  Straße stehen jedoch im Haushaltsjahr 2023 noch ausreichend  Haushaltsmittel zur Verfügung. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Regenwasserkanal zwischen den Gebäuden Schulstraße 10 und Reichenbacher Straße 15 in offener Bauweise durch Aufgrabung zu erneuern. Dazu sollen von der Verwaltung weitere Vergleichsangebote eingeholt werden.


Einrichtung eines Waldkindergartens in der Gemeinde Schlat
Bürgermeisterin Gansloser erläuterte, in dieser Sitzung sollen die notwendigen  Beauftragungen, die Standortwahl und die weiteren Schritte zur  Einrichtung eines Waldkindergarten besprochen werden. Der Kindergarten  soll zum neuen Kindergartenjahr ab September 2024 zur Verfügung stehen.  Neben der Festlegung des Standortes muss die Verwaltung mit der  Ausarbeitung der Bauanträge, der Konzeption und der Betriebserlaubnis  beauftragt werden. Zudem sollen die bereits bekannten Investitionen  aufgelistet und deren Beschaffung beschlossen werden. Für die  Standortauswahl wurde auf die Besichtigung der Standorte und die  Präsentation derer im Rahmen der Gemeinderatsitzung verwiesen. Neben dem Erwerb des Waldkindergartenwagens, den rechtlichen Schritten und der  Einrichtung am jeweiligen Standort gibt es weitere Anschaffungen, die  getätigt werden müssen. So wird ein Toilettenhaus benötigt, das  ebenfalls am Standort eingerichtet werden muss. Dafür bedarf es  zweierlei Komposttoiletten. Eine Toilette für Erwachsene, eine für die  Kinder. Für die Erlangung einer Betriebserlaubnis ist es zwingend  notwendig, diese beiden Toiletten auszuweisen. Zudem muss ein Vorplatz  oder ein Vordach am Wagen errichtet werden, sodass sich die Kinder  draußen mit geringerem Einfluss der Witterung aufhalten können. Hierfür  gilt es eine Entscheidung zu treffen, für welches System sich der  Gemeinderat ausspricht. Weitere Angebote über Lieferungen werden für die folgende Sitzung eingeholt. Folgende Investitionen müssen noch getätigt werden:


Tiefbau
Anschaffungszeit: März bis Mai
Kosten: 10.000 Euro
Bemerkung: Grobe Schätzung, je nach Art und Umfang


Vordach/Pavillion:
Anschaffungszeit: Mai bis Juli
Kosten: 10.000 Euro
Bemerkung: Grobe Schätzung, durch Eigenleistung sicher günstiger möglich


Ausstattung Platz (Zaun, Hackschnitzel, Sitzmöglichkeiten):
Anschaffungszeit: Mai bis Juli
Kosten: 5.000 Euro
Bemerkung: Viel in Eigenleistung möglich. Je nach Standort unterschiedliche Anforderungen


Trobolo Komposttoiletten:
Anschaffungszeit: Mai bis Juli
Kosten: 2.700 Euro
Bemerkung: Festpreis für Toilettenhaus zzgl. Kindertoilette


Heizung für Toilette:
Anschaffungszeit: Mai bis Juli
Kosten: 200 Euro
Bemerkung: Bei Betriebserlaubnissen musste die Heizung in der Toilette installiert werden. Hier empfiehlt sich eine Infrarot-Panele


Bollerwagen, Spaten, Diensttelefon:
Anschaffungszeit: Juli bis September
Kosten: 1.000 Euro
Bemerkung: Konsumtive Veranlagung, da einzeln wahrscheinlich unter 410 Euro


Der Gemeinderat beschloss nach genauer Abwägung der Standortvor- und nachteile mehrerer möglicher Standorte einstimmig, den Waldkindergarten auf einem Gemeindegrundstück im Gewann Weingarten zu errichten. Zur Stromerzeugung solle eine PV-Anlage auf dem Waldkindergartenwagen installiert werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Bauanträge auszuarbeiten und den Bauantrag einzureichen sowie die Baureife des Grundstücks herzustellen. Außerdem wurde die Verwaltung einstimmig damit beauftragt, die Konzeption und Betriebserlaubnis zu erstellen sowie den Waldkindergarten bedarfsgerecht auszustatten.


Bekanntgaben und Verschiedenes 


  • Malerarbeiten im Bürgerhaus 
    Die Bürgermeisterin gab bekannt, die Wände im Foyer und Treppenhaus des Bürgerhauses wurden vom örtlichen Stuckateurfachbetrieb Patrick Rapp frisch gestrichen. Im Anschluss daran habe der Bauhof ein Schienensystem zur Hängung von Bildern installiert. Sie dankte allen Beteiligten und freute sich über das ansprechende Ergebnis. 

  • Vernissage am 23.11.2023 - Einladung 
    Die Bürgermeisterin lud alle Interessierten zu einer Vernissage am Donnerstag, 23. November in das Bürgerhaus ein. Es handle sich um Werke des örtlichen Künstlers und Architekten Martin C. Peschel. Die Ausstellung könne im Rahmen der Rathausöffnungszeiten bis Ende Januar 2024 ohne Eintritt besucht werden. 

  • Stellungnahmen der Gemeinderäte 
    Eine Gemeinderätin teilte mit, durch falsch parkende Autos und dem geänderten Busfahrplan häufen sich die Busverspätungen. Von Seiten der Gemeinde sollte alles getan werden, die Situation zu verbessern. Ein Gemeinderat schlug vor, die Bushaltestelle Enzbachweg stillzulegen und nach dem Bedienen der Bushaltestelle im Birkenweg das Wohngebiet gleich wieder über die Verlängerung Weilerbachweg und den Süßener Kreisel zu verlassen. Das spare dem Busfahrer Zeit und minimiere die Gefahr, im weiteren Verlauf der Rommentaler Straße und im Weilerbachweg wegen Falschparkern den Fahrplan nicht mehr einhalten zu können. Die Bürgermeisterin antwortete, die Situation sei der Gemeinde bekannt und werde beim nächsten Gespräch auf dem Landratsamt samt Lösungsmöglichkeiten thematisiert.


Kontakt

Gemeinde Schlat

Hauptstraße 2
73114 Schlat

07161 9873970
info@schlat.de 

Öffnungszeiten des Rathauses

Montagnur nach Terminvergabe
Dienstag14:00 bis 18:30 Uhr
Mittwoch10:00 bis 13:30 Uhr
Donnerstag07:30 bis 12:00 Uhr
Freitag geschlossen

Telefonische Erreichbarkeit

Montag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Mittwoch08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag07:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag geschlossen

Jeden ersten Dienstag im Monat hat die Gemeindeverwaltung nachmittags von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet

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