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23.01.2023

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 23. Januar 2023

[In der Blog-Übersicht wird hier ein Weiterlesen-Link angezeigt]

Folgende Punkte wurden im Bürgersaal vom Gemeinderat behandelt:

Beratung und Beschluss Haushaltsplanung 2023

Frau Schleicher-Frey von der Stadtkämmerei Göppingen erläuterte, bei der Einbringung des Haushalts 2023 wurden die Steuerschätzungen 2022 berücksichtigt. Trotz ungünstiger gesamtwirtschaftlicher Perspektiven ergaben sich prognostizierte Steuermehreinnahmen für den Finanzplanungszeitraum 2022-2026 für die Kommune. So konnte nach letzter Schätzung das Vor-Corona-Niveau bereits 2022 wieder erreicht werden. Es handle sich aber lediglich um eine Momentaufnahme in Zeiten großer Unsicherheit. Trotz Krieg in der Ukraine, Energiekrise, Inflation, Lieferkettenproblemen und deutlicher Abschwächung der Konjunktur ergab sich für das Jahr 2022 ein Wirtschaftswachstum von 1,9 Prozent.

Bei der Betrachtung der Steuerkraftsumme in Bezug auf das Land Baden-Württemberg und den Landkreis Göppingen ergibt sich folgendes Bild. Die durchschnittliche Steuerkraft pro Einwohner in Schlat liegt mit 1.432 Euro pro Einwohner deutlich unter dem der Landkreiskommunen und der Kommunen im Land. Schlat habe damit Anspruch auf relativ hohe Ausgleichzahlungen aus dem Finanzausgleichsgesetz (FAG). Dadurch bestehe aber auch eine relativ hohe Abhängigkeit von diesen Transferzahlungen und von der gesamtwirtschaftlichen Lage.

Der stellvertretende Bürgermeister Konrad Aichinger stellte die für das Haushaltsjahr 2023 geplanten Projekte vor. Schwerpunktmäßig gehe es um den Verkauf der Bauplätze in den Baugebieten „Süßener Wiesen II“ und „Reichenbacher Straße“ und um den Ausbau der Wasserbergstraße, für die weiterhin ELR-Fördermittel zur Verfügung stehen werden. Mit der Sanierung des RÜB IV Weilerbach und der Erneuerung der Messtechnik wurde bereits im Januar begonnen. Außerdem seien Feldwegsanierungen und die Ertüchtigung der Quellen für 2023 vorgesehen. Für die Unterbringung von Geflüchteten wurden zur Anmietung weiterer Unterkünfte rund 45.000 Euro eingeplant. Für steigende Energiepreise bei Strom, Fernwärme und Heizöl wurden in Summe rund 43.000 Euro mehr eingeplant. Für Neubeschaffungen wie digitale Funkmeldeempfänger für die Feuerwehr, für die Digitalisierung der Wasseruhren, für die Straßenunterhaltung eines Abschnitts der Eschenbacher Straße und für Ausgleichsmaßnahmen nach dem Ausbau der Verlängerung des Weilerbachwegs wurden insgesamt 145.000 Euro eingeplant. In 2024 seien die bauliche Erweiterung der Grundschule zur Erfüllung des Betreuungsanspruchs ab 2026 und die bauliche Erweiterung und Sanierung des Kinderhauses geplant. Für die geplante Urnengemeinschaftsgrabanlage wurden 50.000 Euro eingeplant. Insgesamt beläuft sich das Investitionsvolumen auf über 1,5 Millionen Euro. Der Haushalt biete auch dieses Jahr keine großen Spielräume und die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben von Bund und Land müssen erfüllt werden.

Frau Schleicher-Frey erläuterte dem Gemeinderat ausführlich die Orientierungsdaten für die Haushaltsplanung 2023. Für 2023 sei ein ordentliches Ergebnis von minus 89.300 Euro eingeplant. Positive Ergebnisse seien in der Finanzplanung dennoch möglich, da sich seit 2022 der Einkommensteueranteil und die Schlüsselzuweisung enorm positiv entwickelt haben. Zudem kann ein überdurchschnittlicher Zuwachs an der Gewerbesteuer verzeichnet werden. Eine Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes werde 2023 geprüft, nachdem die Hebesätze für die Grundsteuer bereits zweistufig angepasst wurden.

Um eine nachhaltige Finanzpolitik betreiben zu können, werde weiterhin eine Konzentration der Verwaltung auf die Kernaufgaben notwendig sein. Weitere Möglichkeiten zum Gegensteuern bei den Haushaltsrisiken seien die Steigerung der Attraktivität der Gemeinde als Gewerbestandort und Wohnstandort. Der Personalaufwand der Gemeinde werde so gering wie möglich gehalten und entspreche den gesetzlichen Vorschriften.

Ende 2023 werde der Schuldenstand voraussichtlich rund 228.470 Euro und der Stand der liquiden Mittel knapp 1,9 Millionen Euro betragen. Die Verschuldung pro Einwohner werde im Jahre 2023 rund 134 Euro betragen und liegt damit weit unter der Verschuldung pro Einwohner von Gemeinden gleicher Größenklasse. Damit verschaffe sich die Gemeinde einen Handlungsspielraum für zukünftige Investitionen. Insgesamt sei der Haushaltsausgleich durch die Sonderergebnisse bei den Bauplatzverkäufen und die vorhandene Überschussrücklage gewährleistet. Der Haushaltsplan 2023 entspreche den gesetzlichen Vorschriften und sei genehmigungsfähig.

Der Gemeinderat nahm die Haushaltssatzung beziehungsweise den Haushaltsplan 2023 nach kurzer Fragerunde zur Kenntnis mit dem Ziel, diesen in der Februarsitzung ohne Änderungen zu beschließen.

Bestimmung der Abrechnungseinheit „Süßener Wiesen II“ nach § 37 KAG

Der stellvertretende Bürgermeister Aichinger führte aus, dass die folgende Entscheidung formale Hintergründe habe und sich nicht auf den Kaufpreis der Bauplätze auswirken werde, da diese erschlossen verkauft wurden.

Frau Schleicher-Frey von der Stadtkämmerei Göppingen erläuterte dem Gemeinderat die Sach- und Rechtslage zur Abrechnung der beitragsfähigen Erschließungsanlagen im Neubaugebiet „Süßener Wiesen II“. Sofern die Gemeinde nichts anderes bestimmt, sind die Erschließungskosten für die Erschließungsanlagen einzeln zu ermitteln und den anliegenden Flurstücken des Robinienwegs, des Erlenwegs, der Eichenstraße und des Weilerbachwegs zuzurechnen. Da eine funktionelle Abhängigkeit der vorgenannten Erschließungsanlagen beziehungsweise der alle miteinander verbundenen Anbaustraßen zueinander besteht, sind die gesetzlichen Voraussetzungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) erfüllt, um die einzelnen Erschließungseinheiten zu einer Abrechnungseinheit zusammenfassen zu können. Der Erschließungsaufwand könnte damit insgesamt ermittelt und verteilt werden. Diese Variante der gemeinsamen Aufwandsermittlung und Aufwandsverteilung ist in diesem Fall der Einzelabrechnung der Erschließungsanlagen vorzuziehen.

Der Gemeinderat stimmte nach kurzer Aussprache einstimmig für den folgenden Beschlussantrag: Das nach dem Kommunalabgabengesetz eingeräumte Ermessen wird dahingehend ausgeübt, dass für die Erschließungsanlagen „Süßener Wiesen II“ eine zusammengefasste Aufwandsermittlung und Aufwandsverteilung erfolgen soll.

Kooperativer Glasfaserausbau in der Region Stuttgart - Bericht der Kreiswirtschaftsförderin Frau Malec

Der stellvertretende Bürgermeister Aichinger erläuterte, der Glasfaserausbau in Schlat „auf der letzten Meile“ zwischen den öffentlichen Straßen und den Grundstücksgrenzen zu privaten Wohn- oder Geschäftsgebäuden werde voraussichtlich etwa ein Jahr dauern. Der Ausbau könne entweder durch die Deutsche Telekom oder durch die Deutsche Glasfaser in gleicher Weise umgesetzt werden. In der Gemeinderatssitzung im Januar habe Herr Bozarslan dem Gemeinderat als Vertreter der Deutsche Glasfaser das privatwirtschaftliche Modell der Deutsche Glasfaser zum Glasfaserausbau vorgestellt. Das Polygon, innerhalb dessen ein Glasfaserausbau auf Gemarkung Schlat stattfinden könnte, wurde noch um einzelne Gebäude ergänzt, umfasse aber nicht die Peripherie und auch nicht die Aussiedlerhöfe. Der Ausbau wäre für die Gemeinde kostenlos, allerdings müsse die Vertragsquote der privaten Haushalte im Ausbaugebiet mindestens 33 Prozent betragen, ansonsten könne kein eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau in Schlat stattfinden. Auch der Ausbau der privaten Anschlüsse wäre kostenlos und die Kündigung des Altanbieters wird von der Deutsche Glasfaser übernommen. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit bestehe die Möglichkeit, den Anbieter erneut zu wechseln. Wo bereits genügend Leerrohre liegen, müsse keine Straße aufgerissen werden.

Sein Ziel sei es, den Weg des Technologiewechsels hin zum Glasfaserausbau zu gehen, dem ganzen Thema mehr Raum zu geben, die Bürgerschaft in Infoveranstaltungen über ihre Möglichkeiten ordentlich aufzuklären und dem Gemeinderat und der Bürgerschaft die Möglichkeit zu eröffnen, Fragen zu stellen.

Heute habe er Frau Malec von der Kreiswirtschaftsförderung des Landkreises eingeladen, welche die Kommunen durch den 2019 gegründeten Zweckverband Gigabit beim Glasfaserausbau neutral berät, dem auch die Gemeinde Schlat angehört. Frau Malec teilte den aktuellen Ausbaustand der Deutsche Glasfaser im Landkreis und für ganz Baden-Württemberg mit und berichtete auch über die dabei aufgetretenen Schwierigkeiten. Beispielsweise könne die bei den Tiefbauarbeiten geplante Mindertiefe von 40 cm, die der Deutsche Glasfaser hohe Ausbaukosten ersparen und das Ausbautempo beschleunigen könne, der Kommune im Nachhinein Probleme mit ihren tieferliegenden Versorgungsleitungen oder denen anderer Energieversorger verursachen. Letztendlich komme es darauf an, welche Tiefbaufirma mit dem Glasfaserausbau beauftragt werde. Nachdem der Bund für das „Graue-Flecken-Förderprogramm“ einen plötzlichen Förderstopp verfügt hat, ist unklar, wie es mit Fördermitteln vom Bund für den Glasfaserausbau weitergeht. Besonders in kleinen Kommunen im ländlichen Bereich sei die Deutsche Glasfaser der größte Konkurrent der Deutsche Telekom und das Zeitfenster für einen Ausbau mit der Deutsche Glasfaser werde sich bald wieder schließen. Da von der Deutsche Telekom bisher keine Interessensbekundung für einen Glasfaserausbau in der Gemeinde Schlat vorliege, sollte diese Chance zum Glasfaserausbau genutzt werden. Die Vertragsquoten von 15 Kommunen im Landkreis mit der Deutsche Glasfaser seien gut und erste Bauarbeiten zum Ausbau des Backbone-Netzes, also der Glasfaser-Hauptader laufen. Für einen erfolgreichen Technologiewechsel komme es auf die Bereitschaft der Bürgerschaft dazu und auf die Solidarität untereinander an, damit die Vertragsquote erfüllt werden kann. Zu berücksichtigen seien auch mögliche Ausfallzeiten der bisherigen Technologie, zu denen zwischenzeitlich ebenfalls Erfahrungswerte vorliegen.

Der Gemeinderat beauftragte Frau Malec, bei der Deutsche Telekom noch einmal proaktiv nachzufragen, ob diese nicht doch Interesse an einem zeitnahen Glasfaserausbau in Schlat habe. Die Entscheidung des Gemeinderats, ob eine Zusammenarbeit der Gemeinde mit der Deutsche Glasfaser stattfinden wird, ist für die Februarsitzung geplant.

Bauantrag auf Abbruch einer Doppelgarage und Errichtung eines Doppel-Carports mit Heizraum im Untergeschoss, Hackschnitzellager und neuer Zugangstreppe, Flurstück 1139/2

Der stellvertretende Bürgermeister Aichinger und Herr Wolff erläuterten, das geplante Bauvorhaben liege im unbeplanten Innenbereich. Danach muss sich das Bauvorhaben in die nähere Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert sein. Beide Voraussetzungen liegen vor. Geplant sind der Abbruch der bestehenden Doppelgarage und die Errichtung eines unterkellerten Doppel-Carports mit den gleichen Abmessungen. Im Untergeschoss werden ein Heizungsbrenner und ein Hackschnitzel-Lager mit neuer Zugangstreppe eingebaut. Die Befüllung mit Hackschnitzeln erfolgt über die Rommentaler Straße. Da der Heizraum als Grenzbau errichtet wird, ist eine Baulast erforderlich. Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein kommunales Einvernehmen.

Bauantrag auf Vergrößerung der Garage, Flurstück 1151/21

Der stellvertretende Bürgermeister Aichinger und Herr Wolff teilten mit, das Bauvorhaben, das im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Bildäcker“ von 1976 stattfinden soll, wurde bereits in der Gemeinderatssitzung am 14.09.2020 behandelt. Damals war kein Stauraum vor der geplanten Garage vorgesehen, deshalb versagte der Gemeinderat sein kommunales Einvernehmen. Nach einem Ortstermin mit dem Bauausschuss stimmte der Gemeinderat am

21.06.2021 der geänderten Planung mit Stauraum zu. Eine Baugenehmigung wurde erteilt. Im Zuge des weiteren Planungsprozesses stellte sich jedoch heraus, dass die Innenabmessungen der Garage für die darin unterzubringenden Fahrzeuge und Gerätschaften wegen des Garagentors nicht ausreichen werden. Aus diesem Grund soll die Garage nun um einen halben Meter nach hinten verlängert werden. Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein kommunales Einvernehmen zu der erneut geänderten Planung, da sich hinsichtlich Stauraum und Erscheinungsbild von der öffentlichen Straße aus dadurch keine Veränderung zur bereits genehmigten Planung ergeben wird.

Annahme von Spenden im Jahr 2022

Die Gemeinde Schlat hat im Jahr 2022 Spenden im Wert von insgesamt 1.919,00 Euro eingenommen. Dieser Betrag setzt sich aus Geldspenden von Privatpersonen und Gewerbetreibenden zusammen. Die Spenden kamen dem Kinderhaus Sonnenschein und dieses Jahr hauptsächlich der Grundschule für das vom Elternbeirat initiierte sehr schöne Theaterprojekt „Rote Bonbontüte“ zugute, für das von zahlreichen Gewerbetreibenden Spenden akquiriert werden konnten. Allen Spenderinnen und Spendern ganz herzlichen Dank. Der Gemeinderat nahm alle Spenden einstimmig an und stimmte der Weitergabe der Spenden an die oben genannten Einrichtungen der Gemeinde zu.

Bekanntgaben und Verschiedenes

  • Sperrung des Panoramawegs
    Der stellvertretende Bürgermeister erläuterte, während der Sperrung des Panoramawegs am Wasserberg vor etwa einem Jahr konnte ein sehr guter Sanierungsplan mit großer Transparenz erarbeitet werden, dessen Umsetzung allerdings nur während der vegetationsfreien Phase möglich sei. Die Sperrung des Panoramawegs sei daher weiterhin notwendig.

  • Umzug des Geldautomaten der Volksbank
    Der stellvertretende Bürgermeister Aichinger berichtete, vor dem Abbruch des Volksbankgebäudes in der Hauptstraße 10 werde der Geldautomat in den Eingangsbereich des Rathauses verlegt. Mit der Volksbank liege bereits eine Einigung vor. Bedingung von Seiten der Gemeinde war, dass auch die Kunden der Kreissparkasse den Geldautomaten gebührenfrei für Bargeldabhebungen nutzen dürfen. Von Seiten der Kreissparkasse warte er noch auf die Zusage zum geplanten Kooperationsvertrag.

  • Stellungnahmen der Gemeinderäte
    Gemeinderätin Gorski erkundigte sich, ob die Gemeindeverwaltung die Personalausstattung in der Grundschulbetreuung zwischenzeitlich verbessern konnte. Es sei nach einer Lösung zu suchen, mit der alle zurechtkommen.

    Herr Aichinger antwortete, er habe Gespräche geführt und konnte eine weitere Mitarbeiterin für die Grundschulbetreuung gewinnen. Dazu könne er jedoch frühestens ab Mitte Februar eine definitive Aussage machen. Eine Stellenausschreibung würde in jedem Falle länger dauern.

    Gemeinderätin Karaus-Lein empfahl, zwei zusätzliche Betreuungskräfte auf Rapport für den Bedarfsfall einzustellen, damit die Betreuung auch bei Krankheitsausfällen und während Urlaubsabwesenheiten einzelner Betreuungskräfte dauerhaft sichergestellt werden könne.

    Der stellvertretende Bürgermeister antwortete, er wolle die Grundschulbetreuung auf andere Füße stellen. Allen Beteiligten müsse klar sein, dass dies sowohl die Gemeinde als auch die Eltern, die ihre Kinder betreuen lassen wollen, mehr als bisher kosten werde.


Kontakt

Gemeinde Schlat

Hauptstraße 2
73114 Schlat

07161 9873970
info@schlat.de 

Öffnungszeiten des Rathauses

Montagnur nach Terminvergabe
Dienstag14:00 bis 18:30 Uhr
Mittwoch10:00 bis 13:30 Uhr
Donnerstag07:30 bis 12:00 Uhr
Freitag geschlossen

Telefonische Erreichbarkeit

Montag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Mittwoch08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag07:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag geschlossen

Jeden ersten Dienstag im Monat hat die Gemeindeverwaltung nachmittags von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet

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