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11.12.2023

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 11. Dezember 2023

[In der Blog-Übersicht wird hier ein Weiterlesen-Link angezeigt]

Folgende Punkte wurden im Bürgersaal vom Gemeinderat behandelt:

Bürgerfragestunde
Von Seiten der Bürgerschaft wurden keine Fragen gestellt oder Anregungen vorgebracht.

Budgetbericht 2022 zum Jahresabschluss 2022
Bürgermeisterin Karin Gansloser dankte Frau Schleicher Frey und allen bei der Stadtkämmerei Göppingen Beteiligten für die Aufstellung des Jahresabschlusses 2022. Der Haushalt 2022 sei in der Zwischenzeit abgeschlossen. Nun werde geschaut, ob die Planungen für das Jahr 2022 mit den Ergebnissen übereinstimmend waren.
Frau Schleicher-Frey teilte mit, es sei geplant, den Jahresabschluss im nächsten Tagesordnungspunkt festzustellen. In 2022 seien ausschließlich Budgetüberschreitungen aufgrund Mindereinnahmen entstanden. Über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des Gesetzes seien nicht entstanden. Deshalb müssen Gemeinderat und Bürgermeisterin dieses Jahr nichts genehmigen. In der Ergebnisrechnung seien im Teilhaushalt Bauen und Wohnen Mindererträge in Höhe von 451,13 Euro und im Teilhaushalt Friedhof-Umwelt-Wirtschaft Mindererträge in Höhe von 2.219,16 Euro entstanden. In der Finanz- und Investitionsrechnung seien im Teilhaushalt Innere Verwaltung 289.541,23 Euro Mindereinnahmen entstanden. Dies liege an Verzögerungen beim Verkauf von gemeindeeigenen Grundstücken. Weitere 635.499,81 Euro Mindereinnahmen seien durch Verzögerungen beim Verkauf von Bauplätzen in den „Süßener Wiesen II“ und im Baugebiet „Reichenbacher Straße“ entstanden. In den anderen Teilhaushalten seien keine herausragenden Veränderungen entstanden.
Der Gemeinderat nahm den Budgetbericht 2022 zur Kenntnis.

Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Schlat gemäß § 95 b Abs. 1 GemO
Frau Schleicher-Frey von der Stadtkämmerei Göppingen stellte dem Gemeinderat den Jahresabschluss 2022 vor. Das ordentliche Ergebnis 2022 weise einen Gewinn von 522.028 Euro aus. Das sei das beste Ergebnis seit Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts im Jahre 2017. Für das laufende Jahr 2023 seien jedoch nach der Maisteuerschätzung Steuereinbrüche prognostiziert und es müsse ein Verlust von -89.300 Euro eingeplant werden. Die aktuelle Prognose gehe von einem geringeren Fehlbetrag beziehungsweise von einer schwarzen Null aus.
Die Gewerbesteuererträge 2022 stiegen gegenüber dem Vorjahr um rund 180.822 Euro und betrugen 505.534 Euro. Für 2022 war ein Gewerbesteueraufkommen von circa 500.000 Euro prognostiziert, trotz Ukraine-Krieg und Energiekrise.
Der Liquiditätsbedarf war mit rund 700.000 Euro deutlich höher als die ursprünglich geplanten 192.000 Euro. Der Zahlungsmittelüberschuss aus der Ergebnisrechnung war mit rund 977.000 Euro um rund 560.000 Euro stärker als geplant. Der Bedarf aus Investitionen war mit rund 1,6 Mio. Euro ebenfalls deutlich höher als geplant. Nach Plan waren rund 3,4 Mio. Euro Auszahlungen für das Baugebiet Süßener Wiesen II, den Ausbau der Verlängerung Weilerbachweg und die Sanierung des RÜB IV Weilerbach geplant. Mit rund 2,2 Mio. Euro wurden die Auszahlungen zu 2/3 umgesetzt. Für 2024 sei die dorfgerechte Sanierung der Wasserbergstraße eingeplant. Zudem sei nach Plan mit 2,5 Mio. Euro Einzahlungen aus Verkaufserlösen für Bauplätze und Zuwendungen zu rechnen. Eine Kreditaufnahme war weiterhin nicht notwendig und bestehende Schulden konnten weiter getilgt werden.
Zusätzliche Aufgaben, wie beispielsweise die Klein- und Schulkinderbetreuung, die Digitalisierung der Schulen, die Anschlussunterbringung und Integration von Geflüchteten, steigende Personalkosten für gesetzlich vorgeschriebenes Personal oder die neue Umsatzbesteuerung nach § 2 b Umsatzsteuergesetz werden die Gemeindefinanzen in den nächsten Jahren weiter fordern. Ein finanzielles Risiko berge auch die Finanzpolitik des Landkreises, die mit der Kreisumlage zur Gegenfinanzierung von Landkreisprojekten wie dem Klinikneubau und dem Beitritt zum Stuttgarter Verkehrsverbund (VVS) die Ausgaben der Gemeinde mitbestimme. Deshalb werde sich die Gemeinde weiterhin auf ihre Kern- und Pflichtaufgaben konzentrieren und wie bisher eine nachhaltige Finanzpolitik betreiben müssen.
Frau Schleicher-Frey teilte dem Gemeinderat eine Bilanzsumme in Höhe von 16.333.494,77 Euro zum 31.12.2022 mit, rund 1.154.00 Euro mehr als im Vorjahr. Die Rücklage erhöhe sich entsprechend von 800.018,95 Euro auf 1.324.127 Euro. Der Schuldenstand verringerte sich zum 31.12.2021 planmäßig von 352.030 Euro auf 290.250 Euro. Die Pro-Kopf-Verschuldung sank damit um 37 Euro auf 170 Euro zum 31.12.2022 und ist damit unterdurchschnittlich. Vergleichbare Gemeinden in Baden-Württemberg waren zu diesem Zeitpunkt mit 896 Euro pro Kopf verschuldet.
Nach kurzer Aussprache stellten Gemeinderat und Bürgermeisterin Gansloser den Jahresabschluss 2022 einstimmig fest.

Interkommunales Starkregenmanagement – Impulsvortrag von Frau Dank, Landratsamt Göppingen
Bürgermeisterin Gansloser teilte mit, nachdem der Gemeinderat in der letzten Sitzung ihrem Vorschlag gefolgt sei, Experten zum Thema interkommunales Starkregenmanagement einzuladen, haben Frau Dank und Herr Müller vom Umweltschutzamt zugesagt, die Fragen des Gemeinderats zu beantworten. In der letzten Gemeinderatssitzung habe sich die Frage ergeben, welche weiteren Erkenntnisse eine Beteiligung der Gemeinde am interkommunalen Starkregenmanagement darstellen würde, nachdem die Gemeinde in den vergangenen Jahren nach dem großen Hochwasser 2002 im Unterdorf bereits eine Hochwasserplanung erarbeitet und viele Hochwasserschutzmaßnahmen baulich umgesetzt habe.
Frau Dank erläuterte, grundsätzlich müsse zwischen Starkregenereignissen, Hochwasserereignissen und Flusshochwasserereignissen unterschieden und für jede Gefahrenlage die richtigen Maßnahmen getroffen werden. Dabei sei auch entscheidend, die örtliche Bevölkerung über mögliche Gefahren zu informieren und dieser selbst die Entscheidung zu überlassen, inwieweit auf den Privatgrundstücken Maßnahmen umgesetzt werden oder nicht. Sie denke dabei an die Höhersetzung von Kellerschächten, den Schutz von Kellertüren, Garageneinfahrten und Tiefgaragen vor eindringendem Wasser. Das neue Starkregenmanagement habe mittlerweile erheblich erweiterte technische Möglichkeiten, Wetterereignisse aus verschiedenen Himmelsrichtungen zu simulieren, daraus Wasserhöchststände und Überflutungsbereiche zu modellieren und daraus wiederum entsprechende weitergehende Schutzmaßnahmen als bisher abzuleiten. Deshalb empfehle sie dem Gemeinderat, auf jeden Fall die Teilnahme an diesem Projekt.
Herr Müller teilte mit, er habe auch die Maßnahmen im Zuge des Hochwasserschutzes in Schlat begleitet und kenne daher den Ausbaustand in der Gemeinde. Die bisherigen Überflutungsbereiche in der Hochwassergefahrenkarte würden keine tausendjährigen Hochwasserereignisse berücksichtigen, da dies gesetzlich bislang nicht vorgeschrieben war. Auch seien lediglich Wasserhöchststände der auf der Gemarkung befindlichen Fließgewässer dargestellt, nicht jedoch die Wassermassen, die aufgrund eines Starkregenereignisses außerhalb der Fließgewässer auf den landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen im Außenbereich oder Straßen und Wegen anfallen könnten und letztendlich ebenfalls in den Fließgewässern abgeleitet werden müssen. Hierfür gelte es, Starkregengefahrenkarten anzufertigen sowie eine Risikoanalyse und ein Handlungskonzept mit möglichen Maßnahmen
zur Minimierung von Schäden durch Starkregenereignisse zu erstellen. Im Gegensatz zu Hochwasser an großen Flüssen seien Ort und Zeitpunkt eines Starkregenereignisses kaum vorherzusagen und kann für die Betroffenen daher sehr überraschend und lokal auftreten. In hügeligem oder bergigem Gelände fließe das Wasser zum großen Teil außerhalb von Gewässern auf der Geländeoberfläche als so genannte Sturzflut ab. Solche Sturzfluten verfügen über hohe Strömungskräfte und können große Mengen an Treibgut wie beispielsweise Holz, Heu-, Silageballen und erodierte Materialien wie Boden oder Geröll mit sich reißen. Dieses Material sammele sich an Verdolungseinläufen, Verrohrungen, Stegen, Zäunen oder Rechen. Durch den Rückstau wird das umliegende Gelände überflutet und weitere schwere Schäden an Gebäuden und Infrastruktur können entstehen.
Auch in der Ebene können Starkniederschläge Überflutungen verursachen. Da die großen Wassermengen zumeist über den Bemessungsgrenzen der Kanalnetze liegen, können sie weite Flächen schnell unter Wasser setzen. Insbesondere die Bebauung und Infrastruktur in den Senken können dabei erheblich geschädigt werden. Speziell für das Gemeindegebiet von Schlat erstellte Starkregengefahrenkarten mit entsprechender Risikoanalyse dienen zum einen der Gemeinde, aber auch der Einwohnerschaft, um ihr persönliches Risiko abschätzen und gegebenenfalls Eigenschutzmaßnahmen ergreifen zu können. Er wage zu behaupten, dass die Gemeinde seit 2002 keine so umfassende Hochwassersituation mehr erlebt habe. Deshalb dürfe man sich mit den bereits umgesetzten baulichen Maßnahmen und den erfolgreich überstandenen Starkregenereignissen nicht in einer falschen Sicherheit wiegen.
Nach kontroverser Diskussion und vielen Fragen an die beiden Referenten sprachen sich Gemeinderat und Bürgermeisterin Gansloser einstimmig für eine Teilnahme der Gemeinde im Konvoi mit den Gemeinden Eschenbach, Heiningen und Gammelshausen am interkommunalen Starkregenmanagement aus. Der Gemeinderat stimmte geschlossen für die Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 15.000 Euro für eine solche Konzeption und beauftragte die Verwaltung, entsprechende Angebote für ein kommunales Starkregenrisikomanagement einzuholen. Mit Honorarkosten von rund 30.000 bis 40.000 € brutto ist für die Erstellung eines kommunalen Starkregenrisikomanagements zu rechnen, welches jedoch vom Land Baden-Württemberg mit 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert wird.

Aufbau und Betrieb eines kommunalen Energiemanagements - Schaffung einer Stelle im Verbund mit den Gemeinden Gammelshausen und Zell u. A.
Bürgermeisterin Gansloser erläuterte, der Klimawandel stelle die Kommunen vor viele Herausforderungen. Vor dem Hintergrund der sich auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene vollziehenden hochdynamischen Entwicklung der Klimaschutzpolitik und des Klimaschutzrechts wurde das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg im Anschluss an die Novelle aus dem vergangenen Jahr abermals geändert. Der öffentlichen Hand komme beim Klimaschutz in ihrem Organisationsbereich eine allgemeine Vorbildfunktion zu. Die Regelung beziehe sich auf die interne Organisation der Aufgabenerledigung und die damit verbundenen CO2-Emissionen, insbesondere durch die Nutzung von Gebäuden und Fahrzeugen sowie durch Beschaffung, Bau oder Sanierung. Daher sind Gemeinden bereits jetzt dazu verpflichtet, Energieverbräuche zu erfassen. Die Auswertung dieser erfolge oftmals nicht oder ohne die Ergreifung weiterer Maßnahmen. Grund hierfür sind die mangelnden personellen und finanziellen Ressourcen. Um die erfassten Verbräuche nutzen zu können, die die Gemeinde erhebt, sollte als erster und wesentlicher Bestandteil ein kommunales Energiemanagement eingeführt werden. Unter Energiemanagement versteht man die kontinuierliche Begehung und Betreuung von Gebäuden und deren Nutzer, mit dem Ziel, eine Minimierung des Energieverbrauchs bzw. der Energiebezugskosten zu erreichen. Der Schlüssel für den Erfolg liege dabei in der Koordination und Zusammenführung einer Vielzahl von Aufgaben, zu denen unter anderem eine systematische Energieverbrauchserfassung und Kontrolle, eine Analyse und Optimierung der Gebäudetechnik, der dort installierten technischen Einrichtungen und
deren Nutzung, die Überprüfung und Optimierung der Regelungseinrichtungen, die Überprüfung und ggf. Anpassung der Energiebezugsverträge, die Lenkung von Wartungs- und Instandhaltungsbemühungen, die Schulung der Gebäudeverantwortlichen und schließlich auch die Motivierung der Nutzer zu energiesparendem Verhalten zählen. Die Einführung des Energiemanagements beinhalte außerdem die Anschaffung einer Software mit Smartphone-App sowie die Installation von fernauslesbaren Energie- und Wasserzählern für die größten Verbraucher. An dieser Stelle müsse die Gemeinde Schlat nicht weiter handeln, da die fernauslesbaren Stromzähler bereits installiert wurden und noch im Jahr 2023 auch die beschlossenen fernauslesbaren Wasserzähler verbaut werden. Somit ist die Gemeinde Schlat eine der wenigen Kommunen, die alle Energieverbräuche bereits digital erfassen kann.
Für die Einführung des Energiemanagements sei es sinnvoll, eine begleitende Beratung zu beauftragen. Diese umfasse unter anderem Gebäudebegehungen, die systemseitige Erfassung der Objekte, Unterstützung bei der Erstellung von Energieberichten, die Schulung der Verwaltungsmitarbeitenden sowie die Erstellung von Messkonzepten.
Damit die Einführung des Energiemanagements sichergestellt werden kann, soll eine gemeinsame Personalstelle in Vollzeit für die Gemeinden Gammelshausen, Schlat und Zell u. A. geschaffen und hierfür die entsprechenden Fördergelder beantragt werden. Die Stelle eines Energiemanagers wird für drei Jahre befristet ausgeschrieben und auch auf diesen Zeitraum mit 70 % gefördert.
Der Gemeinderat und Bürgermeisterin Gansloser beschlossen nach kurzer Aussprache und Fragerunde einstimmig den Aufbau und den beabsichtigten kontinuierlichen Betrieb eines Energiemanagements und die Ausschreibung einer Personalstelle gemeinsam mit den Gemeinden Gammelshausen und Zell unter Aichelberg.

Unterbringung von Geflüchteten - Aktueller Sachstand
Bürgermeisterin Gansloser teilte mit, die Gemeinde konnte zwischenzeitlich ein weiteres privates Wohngebäude anmieten. Aktuell müsse weiterhin für 30 Personen Wohnraum geschaffen werden. In die private Immobilie können etwa 8 Personen einziehen. Daher belaufe sich die immer noch ausstehende Zahl auf 22 Aufnahmen. Sie bekomme immer wieder kleinere Angebote, die jedoch nicht spruchreif seien. Für das nächste Jahr müsse deshalb über den Erwerb oder den Bau von Wohnraum auf Kosten der Gemeinde nachgedacht werden, wenn nicht noch weitere geeignete Wohnungsangebote abgegeben werden.

Friedhof - Angebot von Campus Vivorum und weitere Vorgehensweise
Bürgermeisterin Gansloser berichtete, im August fand eine Besichtigung des Campus Vivorum mit dem Gemeinderat in Süßen statt. Der Gemeinderat lobte das ansprechende Gesamtkonzept des Campus Vivorum sowie den Ansatz und die vorgeschlagene Herangehensweise an die geplante Umgestaltung des Friedhofs in Schlat. Die Firma Vivorum GmbH Kommunal könne ein entsprechendes Angebot erstellen, das alles Notwendige für das weitere Vorgehen enthalte. Für 4.500 Euro netto könne zunächst einmal der ganze Friedhof von Vivorum Kommunal angeschaut und analysiert werden. Es sei möglich, die geplante Umgestaltung modular anzugehen und zunächst nur einzelne Module des Angebots zu beauftragen. Bei der weiteren Zeitplanung bestehe jedoch wenig Spielraum, da die Urnengräber mittlerweile belegt seien.
Nach kurzer Aussprache beschlossen der Gemeinderat und Bürgermeisterin Gansloser einstimmig, die Vivorum GmbH Kommunal mit der Erstellung eines Gesamtkonzepts beziehungsweise eines Masterplans für 4.500 Euro netto sowie mit den Modulen 2 Gestalterische Planung einer Urnen-Gemeinschaftsanlage und 3 Gestalterische Planung eines Bereichs der Begegnung und Kommunikation für jeweils 2.250 Euro netto zu beauftragen.

Bebauungsplan „Im Anwänder, Erweiterung Nordwest“ - Örtliche Bauvorschriften zum 
Bebauungsplan - Beschluss über die Änderung des Geltungsbereichs

Bürgermeisterin Gansloser teilte mit, nachdem der Gemeinderat am 18.11.2019 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Im Anwänder, Erweiterung Nordwest“ gefasst hatte, wurde im Januar 2020 die frühzeitige und im Juli/August 2020 die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Aufgrund der dabei eingegangenen Stellungnahmen habe sich die Gemeinde dazu entschlossen, den Bebauungsplan zu teilen und in zwei Verfahren getrennt weiterzuführen. Der südliche Teilbereich wurde als vorhabenbezogener Bebauungsplan „Im Anwänder, Erweiterung Nordwest II“ weiterbearbeitet. Dieses Verfahren wurde mit Satzungsbeschluss in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates am 31.07.2023 abgeschlossen. Für den nördlichen Teilbereich sei die Fortführung als Angebots-Bebauungsplan „Im Anwänder, Erweiterung Nordwest“ vorgesehen. Dieses Verfahren wurde bislang nicht weiter betrieben und wird nun, nach Abschluss des vorhabenbezogenen südlichen Teilgebietes, wiederaufgenommen.
Zwischenzeitlich wurden dem Gemeinderat auch weiterführende Planungsüberlegungen für den Nord-Bebauungsplan vorgestellt. Da diese den bisherigen Geltungsbereich überschreiten und bis zur Nordspange reichen, soll nun für das weiteren Verfahren die Abgrenzung des Bebauungsplanes entsprechend angepasst und erweitert werden. Auch wurde mittlerweile ein Geruchsgutachten nach den Anforderungen des Landratsamtes erstellt, welches die Belange der südlich gelegenen landwirtschaftlichen Hofstelle berücksichtigt. Dieses kann somit als Grundlage für entsprechende Festlegungen im Bebauungsplan herangezogen werden. Neben der Überarbeitung des bisherigen Bebauungsplan-Entwurfs sei auch der Umweltbericht entsprechend anzupassen. Dies bedeute, dass der Eingriff in Natur- und Landschaft ebenfalls erneut ermittelt werden müsse und die daraus erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festzulegen seien. Des Weiteren sei die Untersuchung zum Artenschutz auf den erweiterten Geltungsbereich auszudehnen und die sich daraus eventuell ergebenden Konsequenzen im Bebauungsplan zu berücksichtigen.
Die Verwaltung schlage vor, den Entwurf des Bebauungsplanes „Im Anwänder, Erweiterung Nordwest“ auf den im Lageplan vom 16.10.2023 dargestellten Planbereich zu erweitern und die Planunterlagen entsprechend auszuarbeiten. Dieser geänderte Entwurf werde dem Gremium im weiteren Verfahren vorgelegt und werde für die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange die Grundlage bilden.
Nach kurzer Fragerunde beschlossen Gemeinderat und Bürgermeisterin Gansloser einstimmig die Änderung des Geltungsbereichs für den Bebauungsplan „Im Anwänder, Erweiterung Nordwest“ auf den im Lageplan vom 16.10.2023 dargestellten Bereich.

Bekanntgaben und Verschiedenes


  • Bäckerwagen auf dem Dorfplatz
    Die Bürgermeisterin teilte mit, dass die Bäckerei Zwicker aus Göppingen seit dem 30. September immer samstags von 07:30 Uhr bis 10:30 Uhr mit einem Verkaufswagen für Backwaren und Feingebäck auf den Dorfplatz komme. Wie die Menschenschlange zeige, sei in der Gemeinde genügend Kaufkraft vorhanden, da die Bäckerei enormen Zulauf erfahre. Sie sei guter Dinge, dass wieder dauerhaft ein Angebot mit Backwaren und Feingebäck nach Schlat kommen werde.


  • Neue Blitzersäule zur Geschwindigkeitsmessung in der Reichenbacher Straße
    Die Bürgermeisterin gab bekannt, voraussichtlich im November dieses Jahres sei die Aufstellung einer neuen Blitzersäule in der Reichenbacher Straße am bisherigen Standort geplant. Damit sei zukünftig eine gleichzeitige Geschwindigkeitsüberwachung in beide Richtungen möglich, ohne den Blitzer wie bisher umdrehen zu müssen. Die Verlegung der Blitzersäule an einen weiter in Richtung Ortsausgang liegenden Standort wurde vom Landratsamt geprüft, jedoch aus verschiedenen Gründen nicht weiterverfolgt.


Kontakt

Gemeinde Schlat

Hauptstraße 2
73114 Schlat

07161 9873970
info@schlat.de 

Öffnungszeiten des Rathauses

Montagnur nach Terminvergabe
Dienstag14:00 bis 18:30 Uhr
Mittwoch10:00 bis 13:30 Uhr
Donnerstag07:30 bis 12:00 Uhr
Freitag geschlossen

Telefonische Erreichbarkeit

Montag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Mittwoch08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag07:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag geschlossen

Jeden ersten Dienstag im Monat hat die Gemeindeverwaltung nachmittags von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet

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