Skip to main content
16.10.2023

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 16. Oktober 2023

[In der Blog-Übersicht wird hier ein Weiterlesen-Link angezeigt]

Folgende Punkte wurden im Bürgersaal vom Gemeinderat behandelt:

Bürgerfragestunde
Von Seiten der Bürgerschaft wurden keine Fragen gestellt oder Anregungen vorgebracht.

Budgetbericht 2022 zum Jahresabschluss 2022
Bürgermeisterin Karin Gansloser dankte Frau Schleicher Frey und allen bei der  Stadtkämmerei Göppingen Beteiligten für die Aufstellung des  Jahresabschlusses 2022. Der Haushalt 2022 sei in der Zwischenzeit  abgeschlossen. Nun werde geschaut, ob die Planungen für das Jahr 2022  mit den Ergebnissen übereinstimmend waren.
Frau Schleicher-Frey  teilte mit, es sei geplant, den Jahresabschluss im nächsten  Tagesordnungspunkt festzustellen. In 2022 seien ausschließlich  Budgetüberschreitungen aufgrund Mindereinnahmen entstanden. Über- und  außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des Gesetzes seien nicht entstanden.  Deshalb müssen Gemeinderat und Bürgermeisterin dieses Jahr nichts  genehmigen. In der Ergebnisrechnung seien im Teilhaushalt Bauen und  Wohnen Mindererträge in Höhe von 451,13 Euro und im Teilhaushalt  Friedhof-Umwelt-Wirtschaft Mindererträge in Höhe von 2.219,16 Euro  entstanden. In der Finanz- und Investitionsrechnung seien im  Teilhaushalt Innere Verwaltung 289.541,23 Euro Mindereinnahmen  entstanden. Dies liege an Verzögerungen beim Verkauf von gemeindeeigenen Grundstücken. Weitere 635.499,81 Euro Mindereinnahmen seien durch  Verzögerungen beim Verkauf von Bauplätzen in den „Süßener Wiesen II“ und im Baugebiet „Reichenbacher Straße“ entstanden. In den anderen  Teilhaushalten seien keine herausragenden Veränderungen entstanden.
Der Gemeinderat nahm den Budgetbericht 2022 zur Kenntnis.

Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Schlat gemäß § 95 b Abs. 1 GemO
Frau Schleicher-Frey von der Stadtkämmerei Göppingen stellte dem Gemeinderat den Jahresabschluss 2022 vor. Das ordentliche Ergebnis 2022 weise einen Gewinn von 522.028 Euro aus. Das sei das beste Ergebnis seit Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts im Jahre 2017. Für das laufende  Jahr 2023 seien jedoch nach der Maisteuerschätzung Steuereinbrüche  prognostiziert und es müsse ein Verlust von -89.300 Euro eingeplant  werden. Die aktuelle Prognose gehe von einem geringeren Fehlbetrag  beziehungsweise von einer schwarzen Null aus.
Die  Gewerbesteuererträge 2022 stiegen gegenüber dem Vorjahr um rund 180.822  Euro und betrugen 505.534 Euro. Für 2022 war ein Gewerbesteueraufkommen  von circa 500.000 Euro prognostiziert, trotz Ukraine-Krieg und  Energiekrise.
Der Liquiditätsbedarf war mit rund 700.000 Euro  deutlich höher als die ursprünglich geplanten 192.000 Euro. Der  Zahlungsmittelüberschuss aus der Ergebnisrechnung war mit rund 977.000  Euro um rund 560.000 Euro stärker als geplant. Der Bedarf aus  Investitionen war mit rund 1,6 Mio. Euro ebenfalls deutlich höher als  geplant. Nach Plan waren rund 3,4 Mio. Euro Auszahlungen für das  Baugebiet Süßener Wiesen II, den Ausbau der Verlängerung Weilerbachweg  und die Sanierung des RÜB IV Weilerbach geplant. Mit rund 2,2 Mio. Euro  wurden die Auszahlungen zu 2/3 umgesetzt. Für 2024 sei die dorfgerechte  Sanierung der Wasserbergstraße eingeplant. Zudem sei nach Plan mit 2,5  Mio. Euro Einzahlungen aus Verkaufserlösen für Bauplätze und Zuwendungen zu rechnen. Eine Kreditaufnahme war weiterhin nicht notwendig und  bestehende Schulden konnten weiter getilgt werden.
Zusätzliche  Aufgaben, wie beispielsweise die Klein- und Schulkinderbetreuung, die  Digitalisierung der Schulen, die Anschlussunterbringung und Integration  von Geflüchteten, steigende Personalkosten für gesetzlich  vorgeschriebenes Personal oder die neue Umsatzbesteuerung nach § 2 b  Umsatzsteuergesetz werden die Gemeindefinanzen in den nächsten Jahren  weiter fordern. Ein finanzielles Risiko berge auch die Finanzpolitik des Landkreises, die mit der Kreisumlage zur Gegenfinanzierung von  Landkreisprojekten wie dem Klinikneubau und dem Beitritt zum Stuttgarter Verkehrsverbund (VVS) die Ausgaben der Gemeinde mitbestimme. Deshalb  werde sich die Gemeinde weiterhin auf ihre Kern- und Pflichtaufgaben  konzentrieren und wie bisher eine nachhaltige Finanzpolitik betreiben  müssen.
Frau Schleicher-Frey teilte dem Gemeinderat eine Bilanzsumme  in Höhe von 16.333.494,77 Euro zum 31.12.2022 mit, rund 1.154.00 Euro  mehr als im Vorjahr. Die Rücklage erhöhe sich entsprechend von  800.018,95 Euro auf 1.324.127 Euro. Der Schuldenstand verringerte sich  zum 31.12.2021 planmäßig von 352.030 Euro auf 290.250 Euro. Die  Pro-Kopf-Verschuldung sank damit um 37 Euro auf 170 Euro zum 31.12.2022  und ist damit unterdurchschnittlich. Vergleichbare Gemeinden in  Baden-Württemberg waren zu diesem Zeitpunkt mit 896 Euro pro Kopf  verschuldet.
Nach kurzer Aussprache stellten Gemeinderat und Bürgermeisterin Gansloser den Jahresabschluss 2022 einstimmig fest.

Interkommunales Starkregenmanagement – Impulsvortrag von Frau Dank, Landratsamt Göppingen
Bürgermeisterin Gansloser teilte mit, nachdem der Gemeinderat in der letzten Sitzung  ihrem Vorschlag gefolgt sei, Experten zum Thema interkommunales  Starkregenmanagement einzuladen, haben Frau Dank und Herr Müller vom  Umweltschutzamt zugesagt, die Fragen des Gemeinderats zu beantworten. In der letzten Gemeinderatssitzung habe sich die Frage ergeben, welche  weiteren Erkenntnisse eine Beteiligung der Gemeinde am interkommunalen  Starkregenmanagement darstellen würde, nachdem die Gemeinde in den  vergangenen Jahren nach dem großen Hochwasser 2002 im Unterdorf bereits  eine Hochwasserplanung erarbeitet und viele Hochwasserschutzmaßnahmen  baulich umgesetzt habe.
Frau Dank erläuterte, grundsätzlich müsse  zwischen Starkregenereignissen, Hochwasserereignissen und  Flusshochwasserereignissen unterschieden und für jede Gefahrenlage die  richtigen Maßnahmen getroffen werden. Dabei sei auch entscheidend, die  örtliche Bevölkerung über mögliche Gefahren zu informieren und dieser  selbst die Entscheidung zu überlassen, inwieweit auf den  Privatgrundstücken Maßnahmen umgesetzt werden oder nicht. Sie denke  dabei an die Höhersetzung von Kellerschächten, den Schutz von  Kellertüren, Garageneinfahrten und Tiefgaragen vor eindringendem Wasser. Das neue Starkregenmanagement habe mittlerweile erheblich erweiterte  technische Möglichkeiten, Wetterereignisse aus verschiedenen  Himmelsrichtungen zu simulieren, daraus Wasserhöchststände und  Überflutungsbereiche zu modellieren und daraus wiederum entsprechende  weitergehende Schutzmaßnahmen als bisher abzuleiten. Deshalb empfehle  sie dem Gemeinderat, auf jeden Fall die Teilnahme an diesem Projekt.
Herr Müller teilte mit, er habe auch die Maßnahmen im Zuge des  Hochwasserschutzes in Schlat begleitet und kenne daher den Ausbaustand  in der Gemeinde. Die bisherigen Überflutungsbereiche in der  Hochwassergefahrenkarte würden keine tausendjährigen  Hochwasserereignisse berücksichtigen, da dies gesetzlich bislang nicht  vorgeschrieben war. Auch seien lediglich Wasserhöchststände der auf der  Gemarkung befindlichen Fließgewässer dargestellt, nicht jedoch die  Wassermassen, die aufgrund eines Starkregenereignisses außerhalb der  Fließgewässer auf den landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich  genutzten Flächen im Außenbereich oder Straßen und Wegen anfallen  könnten und letztendlich ebenfalls in den Fließgewässern abgeleitet  werden müssen. Hierfür gelte es, Starkregengefahrenkarten anzufertigen  sowie eine Risikoanalyse und ein Handlungskonzept mit möglichen  Maßnahmen
zur Minimierung von Schäden durch Starkregenereignisse zu  erstellen. Im Gegensatz zu Hochwasser an großen Flüssen seien Ort und  Zeitpunkt eines Starkregenereignisses kaum vorherzusagen und kann für  die Betroffenen daher sehr überraschend und lokal auftreten. In  hügeligem oder bergigem Gelände fließe das Wasser zum großen Teil  außerhalb von Gewässern auf der Geländeoberfläche als so genannte  Sturzflut ab. Solche Sturzfluten verfügen über hohe Strömungskräfte und  können große Mengen an Treibgut wie beispielsweise Holz, Heu-,  Silageballen und erodierte Materialien wie Boden oder Geröll mit sich  reißen. Dieses Material sammele sich an Verdolungseinläufen,  Verrohrungen, Stegen, Zäunen oder Rechen. Durch den Rückstau wird das  umliegende Gelände überflutet und weitere schwere Schäden an Gebäuden  und Infrastruktur können entstehen.
Auch in der Ebene können  Starkniederschläge Überflutungen verursachen. Da die großen Wassermengen zumeist über den Bemessungsgrenzen der Kanalnetze liegen, können sie  weite Flächen schnell unter Wasser setzen. Insbesondere die Bebauung und Infrastruktur in den Senken können dabei erheblich geschädigt werden.  Speziell für das Gemeindegebiet von Schlat erstellte  Starkregengefahrenkarten mit entsprechender Risikoanalyse dienen zum  einen der Gemeinde, aber auch der Einwohnerschaft, um ihr persönliches  Risiko abschätzen und gegebenenfalls Eigenschutzmaßnahmen ergreifen zu  können. Er wage zu behaupten, dass die Gemeinde seit 2002 keine so  umfassende Hochwassersituation mehr erlebt habe. Deshalb dürfe man sich  mit den bereits umgesetzten baulichen Maßnahmen und den erfolgreich  überstandenen Starkregenereignissen nicht in einer falschen Sicherheit  wiegen.
Nach kontroverser Diskussion und vielen Fragen an die beiden  Referenten sprachen sich Gemeinderat und Bürgermeisterin Gansloser  einstimmig für eine Teilnahme der Gemeinde im Konvoi mit den Gemeinden  Eschenbach, Heiningen und Gammelshausen am interkommunalen  Starkregenmanagement aus. Der Gemeinderat stimmte geschlossen für die  Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 15.000 Euro für eine  solche Konzeption und beauftragte die Verwaltung, entsprechende Angebote für ein kommunales Starkregenrisikomanagement einzuholen. Mit  Honorarkosten von rund 30.000 bis 40.000 € brutto ist für die Erstellung eines kommunalen Starkregenrisikomanagements zu rechnen, welches jedoch vom Land Baden-Württemberg mit 70 Prozent der zuwendungsfähigen  Ausgaben gefördert wird.

Aufbau und Betrieb eines  kommunalen Energiemanagements - Schaffung einer Stelle im Verbund mit  den Gemeinden Gammelshausen und Zell u. A.
Bürgermeisterin Gansloser erläuterte, der Klimawandel stelle die Kommunen vor viele  Herausforderungen. Vor dem Hintergrund der sich auf internationaler,  europäischer und nationaler Ebene vollziehenden hochdynamischen  Entwicklung der Klimaschutzpolitik und des Klimaschutzrechts wurde das  Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg im Anschluss an die Novelle aus dem  vergangenen Jahr abermals geändert. Der öffentlichen Hand komme beim  Klimaschutz in ihrem Organisationsbereich eine allgemeine  Vorbildfunktion zu. Die Regelung beziehe sich auf die interne  Organisation der Aufgabenerledigung und die damit verbundenen  CO2-Emissionen, insbesondere durch die Nutzung von Gebäuden und  Fahrzeugen sowie durch Beschaffung, Bau oder Sanierung. Daher sind  Gemeinden bereits jetzt dazu verpflichtet, Energieverbräuche zu  erfassen. Die Auswertung dieser erfolge oftmals nicht oder ohne die  Ergreifung weiterer Maßnahmen. Grund hierfür sind die mangelnden  personellen und finanziellen Ressourcen. Um die erfassten Verbräuche  nutzen zu können, die die Gemeinde erhebt, sollte als erster und  wesentlicher Bestandteil ein kommunales Energiemanagement eingeführt  werden. Unter Energiemanagement versteht man die kontinuierliche  Begehung und Betreuung von Gebäuden und deren Nutzer, mit dem Ziel, eine Minimierung des Energieverbrauchs bzw. der Energiebezugskosten zu  erreichen. Der Schlüssel für den Erfolg liege dabei in der Koordination  und Zusammenführung einer Vielzahl von Aufgaben, zu denen unter anderem  eine systematische Energieverbrauchserfassung und Kontrolle, eine  Analyse und Optimierung der Gebäudetechnik, der dort installierten  technischen Einrichtungen und
deren Nutzung, die Überprüfung und  Optimierung der Regelungseinrichtungen, die Überprüfung und ggf.  Anpassung der Energiebezugsverträge, die Lenkung von Wartungs- und  Instandhaltungsbemühungen, die Schulung der Gebäudeverantwortlichen und  schließlich auch die Motivierung der Nutzer zu energiesparendem  Verhalten zählen. Die Einführung des Energiemanagements beinhalte  außerdem die Anschaffung einer Software mit Smartphone-App sowie die  Installation von fernauslesbaren Energie- und Wasserzählern für die  größten Verbraucher. An dieser Stelle müsse die Gemeinde Schlat nicht  weiter handeln, da die fernauslesbaren Stromzähler bereits installiert  wurden und noch im Jahr 2023 auch die beschlossenen fernauslesbaren  Wasserzähler verbaut werden. Somit ist die Gemeinde Schlat eine der  wenigen Kommunen, die alle Energieverbräuche bereits digital erfassen  kann.
Für die Einführung des Energiemanagements sei es sinnvoll, eine begleitende Beratung zu beauftragen. Diese umfasse unter anderem  Gebäudebegehungen, die systemseitige Erfassung der Objekte,  Unterstützung bei der Erstellung von Energieberichten, die Schulung der  Verwaltungsmitarbeitenden sowie die Erstellung von Messkonzepten.
Damit die Einführung des Energiemanagements sichergestellt werden kann, soll  eine gemeinsame Personalstelle in Vollzeit für die Gemeinden  Gammelshausen, Schlat und Zell u. A. geschaffen und hierfür die  entsprechenden Fördergelder beantragt werden. Die Stelle eines  Energiemanagers wird für drei Jahre befristet ausgeschrieben und auch  auf diesen Zeitraum mit 70 % gefördert.
Der Gemeinderat und  Bürgermeisterin Gansloser beschlossen nach kurzer Aussprache und  Fragerunde einstimmig den Aufbau und den beabsichtigten kontinuierlichen Betrieb eines Energiemanagements und die Ausschreibung einer  Personalstelle gemeinsam mit den Gemeinden Gammelshausen und Zell unter Aichelberg.

Unterbringung von Geflüchteten - Aktueller Sachstand
Bürgermeisterin Gansloser teilte mit, die Gemeinde konnte zwischenzeitlich ein weiteres privates Wohngebäude anmieten. Aktuell müsse weiterhin für 30 Personen  Wohnraum geschaffen werden. In die private Immobilie können etwa 8  Personen einziehen. Daher belaufe sich die immer noch ausstehende Zahl  auf 22 Aufnahmen. Sie bekomme immer wieder kleinere Angebote, die jedoch nicht spruchreif seien. Für das nächste Jahr müsse deshalb über den  Erwerb oder den Bau von Wohnraum auf Kosten der Gemeinde nachgedacht  werden, wenn nicht noch weitere geeignete Wohnungsangebote abgegeben  werden.

Friedhof - Angebot von Campus Vivorum und weitere Vorgehensweise
Bürgermeisterin Gansloser berichtete, im August fand eine Besichtigung des Campus  Vivorum mit dem Gemeinderat in Süßen statt. Der Gemeinderat lobte das  ansprechende Gesamtkonzept des Campus Vivorum sowie den Ansatz und die  vorgeschlagene Herangehensweise an die geplante Umgestaltung des  Friedhofs in Schlat. Die Firma Vivorum GmbH Kommunal könne ein  entsprechendes Angebot erstellen, das alles Notwendige für das weitere  Vorgehen enthalte. Für 4.500 Euro netto könne zunächst einmal der ganze  Friedhof von Vivorum Kommunal angeschaut und analysiert werden. Es sei  möglich, die geplante Umgestaltung modular anzugehen und zunächst nur  einzelne Module des Angebots zu beauftragen. Bei der weiteren  Zeitplanung bestehe jedoch wenig Spielraum, da die Urnengräber  mittlerweile belegt seien.
Nach kurzer Aussprache beschlossen der  Gemeinderat und Bürgermeisterin Gansloser einstimmig, die Vivorum GmbH  Kommunal mit der Erstellung eines Gesamtkonzepts beziehungsweise eines  Masterplans für 4.500 Euro netto sowie mit den Modulen 2 Gestalterische  Planung einer Urnen-Gemeinschaftsanlage und 3 Gestalterische Planung  eines Bereichs der Begegnung und Kommunikation für jeweils 2.250 Euro  netto zu beauftragen.

Bebauungsplan „Im Anwänder, Erweiterung Nordwest“ - Örtliche Bauvorschriften zum 
Bebauungsplan - Beschluss über die Änderung des Geltungsbereichs

Bürgermeisterin Gansloser teilte mit, nachdem der Gemeinderat am 18.11.2019 den  Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Im Anwänder, Erweiterung  Nordwest“ gefasst hatte, wurde im Januar 2020 die frühzeitige und im  Juli/August 2020 die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden  und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Aufgrund der  dabei eingegangenen Stellungnahmen habe sich die Gemeinde dazu  entschlossen, den Bebauungsplan zu teilen und in zwei Verfahren getrennt weiterzuführen. Der südliche Teilbereich wurde als vorhabenbezogener  Bebauungsplan „Im Anwänder, Erweiterung Nordwest II“ weiterbearbeitet.  Dieses Verfahren wurde mit Satzungsbeschluss in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates am 31.07.2023 abgeschlossen. Für den nördlichen  Teilbereich sei die Fortführung als Angebots-Bebauungsplan „Im Anwänder, Erweiterung Nordwest“ vorgesehen. Dieses Verfahren wurde bislang nicht  weiter betrieben und wird nun, nach Abschluss des vorhabenbezogenen  südlichen Teilgebietes, wiederaufgenommen.
Zwischenzeitlich wurden  dem Gemeinderat auch weiterführende Planungsüberlegungen für den  Nord-Bebauungsplan vorgestellt. Da diese den bisherigen Geltungsbereich  überschreiten und bis zur Nordspange reichen, soll nun für das weiteren  Verfahren die Abgrenzung des Bebauungsplanes entsprechend angepasst und  erweitert werden. Auch wurde mittlerweile ein Geruchsgutachten nach den  Anforderungen des Landratsamtes erstellt, welches die Belange der  südlich gelegenen landwirtschaftlichen Hofstelle berücksichtigt. Dieses  kann somit als Grundlage für entsprechende Festlegungen im Bebauungsplan herangezogen werden. Neben der Überarbeitung des bisherigen  Bebauungsplan-Entwurfs sei auch der Umweltbericht entsprechend  anzupassen. Dies bedeute, dass der Eingriff in Natur- und Landschaft  ebenfalls erneut ermittelt werden müsse und die daraus erforderlichen  Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festzulegen seien. Des Weiteren sei die  Untersuchung zum Artenschutz auf den erweiterten Geltungsbereich  auszudehnen und die sich daraus eventuell ergebenden Konsequenzen im  Bebauungsplan zu berücksichtigen.
Die Verwaltung schlage vor, den  Entwurf des Bebauungsplanes „Im Anwänder, Erweiterung Nordwest“ auf den  im Lageplan vom 16.10.2023 dargestellten Planbereich zu erweitern und  die Planunterlagen entsprechend auszuarbeiten. Dieser geänderte Entwurf  werde dem Gremium im weiteren Verfahren vorgelegt und werde für die  erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger  öffentlicher Belange die Grundlage bilden.
Nach kurzer Fragerunde  beschlossen Gemeinderat und Bürgermeisterin Gansloser einstimmig die  Änderung des Geltungsbereichs für den Bebauungsplan „Im Anwänder,  Erweiterung Nordwest“ auf den im Lageplan vom 16.10.2023 dargestellten  Bereich.

Bekanntgaben und Verschiedenes

  • Bäckerwagen auf dem Dorfplatz
    Die Bürgermeisterin teilte mit, dass die Bäckerei Zwicker aus Göppingen  seit dem 30. September immer samstags von 07:30 Uhr bis 10:30 Uhr mit  einem Verkaufswagen für Backwaren und Feingebäck auf den Dorfplatz  komme. Wie die Menschenschlange zeige, sei in der Gemeinde genügend  Kaufkraft vorhanden, da die Bäckerei enormen Zulauf erfahre. Sie sei guter Dinge, dass wieder dauerhaft ein Angebot mit Backwaren und  Feingebäck nach Schlat kommen werde.

  • Neue Blitzersäule zur Geschwindigkeitsmessung in der Reichenbacher Straße
    Die Bürgermeisterin gab bekannt, voraussichtlich im November dieses Jahres sei die Aufstellung einer neuen Blitzersäule in der Reichenbacher Straße am bisherigen Standort geplant. Damit sei zukünftig eine gleichzeitige Geschwindigkeitsüberwachung in beide Richtungen möglich, ohne den  Blitzer wie bisher umdrehen zu müssen. Die Verlegung der Blitzersäule an einen weiter in Richtung Ortsausgang liegenden Standort wurde vom  Landratsamt geprüft, jedoch aus verschiedenen Gründen nicht  weiterverfolgt.



Kontakt

Gemeinde Schlat

Hauptstraße 2
73114 Schlat

07161 9873970
info@schlat.de 

Öffnungszeiten des Rathauses

Montagnur nach Terminvergabe
Dienstag14:00 bis 18:30 Uhr
Mittwoch10:00 bis 13:30 Uhr
Donnerstag07:30 bis 12:00 Uhr
Freitag geschlossen

Telefonische Erreichbarkeit

Montag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Mittwoch08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag07:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag geschlossen

Jeden ersten Dienstag im Monat hat die Gemeindeverwaltung nachmittags von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet

Nach oben