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09.09.2024

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 09. September 2024

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Folgende Punkte wurden im Bürgersaal vom Gemeinderat behandelt:
  
Antrag auf Zulassung nach § 23 Absatz 5 Baunutzungsverordnung zur Errichtung einer Stützmauer zum Ausgleich von Höhenunterschieden und einer Pflastereinfassung, Flurstück 199/6, Erlenweg 1

Bürgermeisterin Gansloser eröffnete die Sitzung und leitete thematisch in den Tagesordnungspunkt ein. Herr Wolff erläuterte, das geplante Bauvorhaben liege im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Süßener Wiesen II“. In der Gemeinderatssitzung am 22. Juli wurde bereits ein Antrag auf Zulassung nach § 23 Absatz 5 Baunutzungsverordnung zur Errichtung eines Hochbeets in zwei Lagen sowie einer Stützmauer behandelt. Diese Stützmauer befinde sich auf der südwestlichen Grundstücksgrenze. Im Verlauf der aktuell stattfindenden Gartengestaltungsarbeiten stellte sich heraus, dass die gesamte nordwestliche Grundstücksgrenze und die nordöstliche Grundstücksgrenze auf einer Länge von sieben Metern zum Ausgleich von Höhenunterschieden ebenfalls mit einer Stützmauer abgefangen werden muss. Da diese Stützmauer teilweise außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche liege, ist eine Zulassung nach § 23 Absatz 5 Baunutzungsverordnung erforderlich. Zur Ermöglichung der Einfahrt in die Garage muss zum Ausgleich der Höhendifferenz zwischen Straße und Garage die Pflasterfläche des Garagenvorplatzes mit einer Einfassung aus Pflastersteinen umrandet werden. Dadurch kann verhindert werden, dass die Pflastersteine im Laufe der Zeit auf der schiefen Ebene verrutschen. Die Pflastereinfassung hat eine Länge von etwa 7,5 Metern und liegt direkt auf der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Fußweg zwischen Erlenweg und Birkenweg. Der fehlende Abstand zum öffentlichen Fußweg ist zulässig, da es sich bei der Pflastereinfassung nicht um eine Stützmauer handelt. Auch der Fußweg zur Haustüre muss zum Ausgleich des Höhenunterschieds und zur Stabilisierung der Pflasterfläche mit einer Stützmauer versehen werden. Der Höhenunterschied zwischen Garten und Fußweg zur Terrasse soll auf einer Länge von etwa acht Metern mit einer Stützmauer ausgeglichen werden. Nach dem Bebauungsplan sind Aufschüttungen und Abgrabungen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen nur bis zu einer Höhe von einem Meter zulässig. Untergeordnete Bauteile im Sinne des § 5 Absatz 6 Landesbauordnung Baden-Württemberg sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Die geplanten Stützmauern gelten jedoch nicht als untergeordnete Bauteile. Stützmauern haben einen Abstand von mindestens einem halben Meter zu öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen einzuhalten. Dies ist bei der Stützmauer an der nordöstlichen Grundstücksgrenze zum Erlenweg nach einer Planänderung nun der Fall. Die außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche gelegenen Stützmauern und die Pflastereinfassung können nach erfolgter Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde nach § 23 Absatz 5 Baunutzungsverordnung als Nebenanlage zugelassen werden.

Der Gemeinderat nahm das Bauvorhaben zur Kenntnis.

 

Neuasphaltierung des öffentlichen Geh- und Radwegs in der Göppinger Straße (unterer Abschnitt) - Überarbeitetes Angebot der Leonhard Weiss GmbH & Co. KG

Bürgermeisterin Gansloser teilte mit, die neue Verteilerstation eines Gewerbebetriebs im Gewerbegebiet „Anwänder“ benötige eine Anbindung an das bestehende Stromnetz der Gemeinde. Diese Anbindung könne nach Klärung mit der Netze BW an der Einmündung der Göppinger Straße in die Straße „In den Wintergärten“ erfolgen. Da der Grünstreifen entlang der Göppinger Straße bereits mit vielen Versorgungskabeln belegt ist und durch die Einlegung der neuen Stromleitung am Kabelbestand nichts beschädigt werden sollte, entschied man sich

für eine Kabelverlegung im gegenüberliegenden Geh- und Radweg. Die von der Netze BW beauftragte Baufirma Leonhard Weiss fragte bei der Gemeinde nach, ob Interesse an einer vollständigen Belagssanierung des maroden Geh- und Radweg im Bereich der Kabelverlegungsmaßnahme bestehe. Für den unteren Abschnitt des Geh- und Radwegs zwischen der Einmündung „Im Anwänder“ und dem Göppinger Kreisverkehr plant die Netze BW eine Erneuerung der vorhandenen Stromleitung bis Ursenwang für die kommenden Jahre. Diese Baumaßnahme könne nun im Zusammenhang mit der Sanierung des Geh- und Radwegs zumindest im unteren Abschnitt des Gehwegs vorgezogen werden. Dazu ging dem Gemeinderat ein überarbeitetes Angebot zu. Dieses betreffe sowohl den oberen Bauabschnitt zwischen den Einmündungen „Im Anwänder“ und „In den Wintergärten“, als auch den unteren Bauabschnitt. Bei den Gesamtkosten für die Gemeinde für den oberen und den unteren Abschnitt ergebe sich nach zugesagter Mitwirkung der Netze BW auch im unteren Abschnitt statt einer Nettosumme von bisher circa 52.000 Euro nun eine neue Nettosumme von circa 40.000 Euro für die Gemeinde. Dabei variieren die Flächenanteile der Gemeinde im oberen und unteren Abschnitt. Im oberen Abschnitt sind die Flächenanteile der Gemeinde wesentlich geringer. Für die Belagserneuerung des Geh- und Radwegs in der Göppinger Straße ist seit der Umwidmung der Göppinger Straße von einer Landesstraße zur Gemeindestraße zum Ausgleich des Erhaltungsdefizites seit 2020 ein Betrag von 130.000, - € bei der Gemeinde vorhanden.

Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung aufgrund eines zu unpräzisen Angebots, die Sanierung des Geh- und Radwegs entlang der Göppinger Straße im unteren Abschnitt bis zu der von der Firma Weiss mitgeteilten Gesamt-Nettosumme von 40.000 Euro für den oberen und den unteren Bauabschnitt zu beauftragen. Zusätzlich erhielt die Verwaltung einen geringen Gestaltungs- beziehungsweise Verhandlungsspielraum.


Anschaffung eines neuen Servers für die Gemeinde Schlat

Bürgermeisterin Gansloser erläuterte dem Gremium und allen Anwesenden, der Rathausserver sei mittlerweile in die Jahre gekommen und konnte nach dem letzten Stromausfall im August erst nach mehreren Stunden und enormem EDV-Aufwand wieder hochgefahren werden. Der bisherige Server aus dem Jahr 2018 wird von IT-Service Wöllner aus Birenbach betreut und gewartet. Insgesamt hat die Verwaltung bei drei IT-Firmen ein Angebot für einen neuen Rathausserver angefragt. Darunter ist ein Angebot von IT-Service Wöllner. Die Angebote der Firma Pusch-Data und Schmidt & Partner sind verspätet eingegangen. Dadurch konnten die Angebote nicht abschließend auf Kompatibilität mit dem Rechenzentrum und unserem Betriebssystem abgeglichen werden. Die Angebote der drei Unternehmen lassen sich kaum vergleichen, da in manchen weitere Leistungen enthalten sind und in anderen wiederum die Leistungen unterschiedlich zusammengesetzt werden. Auch in der Zusammensetzung der Dienstleistung (Personalaufwand zur Einrichtung des neuen Servers) der Unternehmen klaffen große Lücken. Während Wöllner IT-Service hierfür mindestens einen Tag vor Ort berechnet und dafür eine Pauschale angeboten hat, sind hingegen bei der Firma Schmid & Partner lediglich drei Stunden in Schlat veranschlagt. Pusch-Data plant insgesamt mit zehn Tagen, bei denen nicht absehbar ist, ob diese in Schlat oder in deren Betrieb stattfinden. Insgesamt stehen zehn Arbeitstage der Firma Pusch-Data hundert veranschlagten Stunden von Herrn Wöllner gegenüber. Bei Schmid & Partner sind lediglich die drei Stunden vor Ort extern aufgeführt. Der letzte Server wurde im Jahr 2018 beschafft. Nun ist bereits sechs Jahre nach dem letzten Server ein neuer notwendig. Garantie für den Server übernehmen die Unternehmen und Hersteller in der Regel für fünf Jahre. Bei Pusch-Data wären es nur zwei Jahre gewesen. Daher wurde hier eine Garantieverlängerung zusätzlich angeboten. Das Angebot von Wöllner IT hat einen Server mit einer Garantie von sieben Jahren. Auch im Hinblick auf die Langlebigkeit könnte das Angebot sinnvoll sein. Allein aufgrund der Garantieleistung von sieben Jahren und durch die hohe Bemessung der notwendigen

Einrichtungszeit, ist aus Sicht der Verwaltung die Firma Wöllner IT in Birenbach der wirtschaftlichste Anbieter

Der Gemeinderat beschloss nach ausführlichem Vergleich der drei vorliegenden Angebote, das Unternehmen Wöllner IT-Service aus Birenbach mit der Anschaffung und Einrichtung eines neuen Servers für die Gemeinde Schlat gemäß Angebot vom 12.07.2024 zum Angebotspreis von 37.808,68 Euro brutto zu beauftragen.


Anschaffung eines Feuerwehrautos - Vergabe der Beraterleistungen

Bürgermeisterin Gansloser teilte mit, im Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Schlat, der im Herbst 2023 beschlossen wurde, seien die derzeitige Ausstattung der Gemeindefeuerwehr und die künftigen Bedarfe dieser geregelt. Daraus gehe hervor, dass in absehbarer Zeit ein neues Löschfahrzeug erworben werden muss, um weiterhin als Feuerwehr handlungsfähig sein zu können. Daher seien im Haushalt in der mittelfristigen Finanzplanung bereits in den Jahren 2025 und 2026 Mittel für den Erwerb eines neuen Feuerwehrfahrzeugs eingeplant. Im Februar habe die Gemeinde Schlat zudem einen Zuschuss zum Erwerb des Feuerwehrfahrzeugs beantragt, der pauschal bei 96.000 € liegt. Dieser Zuschussantrag wurde laut mündlicher Zusage beim Kreisfeuerwehrtag am 21.07.2024 bewilligt. Eine schriftliche Zusage wurde noch nicht erteilt. Auf Rückfrage der Verwaltung am 26.08.2024, wann mit einer schriftlichen Zusage zu rechnen ist, sei bislang keine Rückmeldung erfolgt. Seit dem vergangenen Jahr befasse sich die Feuerwehr und die Verwaltung mit der Anschaffung des neuen LF10 und haben in diesem Zusammenhang bereits mehrere Fahrzeuge in Augenschein genommen, um herauszufinden, wie das neue Schlater Fahrzeug ausgestattet werden soll. Um ein solches Fahrzeug beschaffen zu können, müssen diverse Regularien eingehalten werden, wofür es externe Unternehmen gebe, die dabei unterstützen. Entgegen erster Hoffnungen, die Ausschreibung, das Leistungsverzeichnis und die Abnahmen des Fahrzeugs in Eigenregie erstellen zu können, habe sich herausgestellt, dass die Fallstricke, die in der Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs liegen, weitaus größer sind als gedacht. Daher habe sich der Feuerwehrausschuss am 02.08.2024 dafür entschieden, dem Gemeinderat die Empfehlung auszusprechen, ein externes Büro mit der Erstellung eines Leistungsverzeichnisses, der Durchführung der Ausschreibung sowie der Begleitung der verschiedenen Abnahmestufen zu beauftragen. Hier gebe es Fahrzeughersteller/Aufbauhersteller, die uns Empfehlungen ausgesprochen haben. Zudem habe sich die Gemeinde informiert, welche Unternehmen sich hierauf spezialisiert haben. Insgesamt wurden hierfür in den vergangenen Wochen fünf Unternehmen angefragt, die ihre Leistungen in unterschiedlichen Angeboten darbieten. Anbieter Feuer & Flamme könne der Zuschlag nicht erteilt werden, da hier die Ausschreibung in Eigenregie über das Vergabeportal der Gemeinde durchgeführt werden soll. Die Gemeinde Schlat habe jedoch kein Vergabeportal, auch die rechtssichere Durchführung der Vergabe könne durch ein Unternehmen, das die Vergabe vornimmt, im Vier-Augen-Prinzip überprüft werden. Zudem werden hier lediglich „Unterstützungsleistungen“ angeboten. Die Ausführung würde in Gänze bei der Gemeinde Schlat liegen. Anbieter Kahle sei der teuerste und könne keine weiteren Vorteile bieten, als die drei günstigeren Anbietenden. Anbieter Bechthold habe trotz der Unterbreitung des Angebots in der vergangenen Woche aufgrund privater Belange abgesagt. Gt-service und Kratochwill seien in ihren Angeboten recht ähnlich. Bei Kratochwill könne das Auto in Modulen beschafft werden. Allerdings seien hier zu den Pauschalpreisen Fahrtkosten und Stundenpreise angegeben, die bei weiteren Fragen beansprucht werden. Bei Gt-service stehe die schriftliche Zusage, bei über den Leistungsumfang hinausgehenden Fragen keine weiteren Stunden in Rechnung gestellt zu bekommen. Im Pauschalpreis seien alle Leistungen enthalten. Lediglich Vor-Ort-Termine werden hier „on Top“ verrechnet. Zudem sei die Gt-service ein Unternehmen, das dem Gemeindetag angehört, der die Kommunen im Land Baden-Württemberg unabhängig vertritt. Daher sei davon auszugehen, dass bei diesem Unternehmen eine nahezu rechtssichere Vergabe erfolgen kann. Die Gemeindeverwaltung

empfehle, die Beauftragung der Gt-service mit der Erstellung eines Leistungsverzeichnisses und der Vorbereitung der Ausschreibung eines neuen LF10 zu beauftragen.

Der Gemeinderat beschloss die Beauftragung der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg mit der Erstellung und Vorbereitung der Ausschreibung und der Begleitung der Beschaffung des LF10 für die Gemeinde Schlat.


Benutzungsordnung für das Bürgerhaus

Bürgermeisterin Gansloser erläuterte, in den vergangenen Sitzungen habe der Gemeinderat gemeinsam mit der Verwaltung eine Satzung zur Benutzung und Erhebung von Benutzungsentgelten für das Bürgerhaus der Gemeinde Schlat entworfen. Dieser sollte in der Juli-Sitzung öffentlich beraten und beschlossen werden. Da auch aus den Reihen der neuen Gemeinderäte Anregungen aufgenommen werden sollten, habe die Verwaltung entschieden, den Stand der Benutzungsordnung erneut dem Gremium zu präsentieren, um die genauen Positionen durchsprechen und auch die neuen Gemeinderäte über den aktuellen Stand informieren zu können. Die Satzung sollte ursprünglich zum 01.09.2024 in Kraft treten. Durch die erneute Vorberatung in der Juli-Sitzung könne ein Inkrafttreten für den 01.10.2024 vorgesehen werden. Zu „§ 3 Kapazität“ im Entwurf der Benutzungsordnung wurde aus dem Gremium die Frage gestellt, ob die Anzahl der Personen im Raum durch Regularien unterstrichen werden kann. Hierzu gelte es folgende Ausführungen zu machen: Aus der Genehmigung, die Anfang der 1990er Jahre erteilt wurde, gehen keine Kapazitäten der Räumlichkeiten hervor. Lediglich ein Tischplan für den Bürgersaal wurde in den Unterlagen gefunden, aus dem bei Bestuhlung mit Tischen und Stühlen insgesamt 120 Personen Platz fanden. Dieser Plan kann jedoch nicht auf seine Herkunft hin überprüft werden und daher ist auch nicht bekannt, ob der Plan genehmigt wurde oder nicht. Es gelte somit, die Kapazitäten rechtlich zu beurteilen. Hierzu werden nach § 1 Versammlungsstättenverordnung die Angaben je Quadratmeter berechnet. Bei Bestuhlung mit Tischen sind somit im Bürgersaal 101 Personen zugelassen. Im Turmzimmer und dessen Vorraum maximal 70 Personen. Bei Stehplätzen sind im Bürgersaal 202 Personen und im Turmzimmer 140 Personen zugelassen. Die Werte in „§ 3 Kapazität“ sind daher unter den Werten der Vorschrift. Welche maximale Personenzahl in dem Paragraphen aufgenommen werden soll, gelte es durch den Gemeinderat bis zur rechtlich zulässigen Maximalzahl zu entscheiden. Wichtig sei, dass im Brandfall eine schnelle Entfluchtung des Gebäudes über Treppen und Fenster möglich sei. Dabei sei die Spindeltreppe zum Turmzimmer ebenfalls zu berücksichtigen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Benutzungsordnung für das Bürgerhaus in Schlat mit der Ergänzung, dass für das Turmzimmer eine Maximalzahl von 25 Personen zulässig sein soll. Die Benutzungsordnung soll zum 01. Oktober 2024 in Kraft treten.

Bekanntgaben und Verschiedenes

a) Sanierungsstand Wasserbergstraße

Bürgermeisterin Gansloser gab bekannt, in dieser Woche werden die schlechten Randsteine in der Wasserbergstraße getauscht. Leicht beschädigte alte Steine werden durch intakte alte Randsteine ersetzt, damit sich ein optisch einheitliches Bild ergibt. Randsteine, die sich über die Jahre verschoben haben, werden wieder ausgerichtet. Die durch die Baumaßnahme beschädigten Steine werden von der Firma Rossaro ersetzt und beschädigte Feldwege und eine Verdolung im Bereich der Wasserbergstraße ebenfalls wieder instandgesetzt. Zwischen dem 18. und dem 20. September werden die neue Trag- und die Deckschicht in der Wasserbergstraße eingebaut. Sie rechne Ende September mit der Fertigstellung der Wasserbergstraße.

Der Bauauschuss bat um Einsicht in die spätere Abrechnung der Maßnahme. Ingenieur Bartsch solle zudem dem Gemeinderat vor Weihnachten über den Projektabschluss berichten.

Kontakt

Gemeinde Schlat

Hauptstraße 2
73114 Schlat

07161 9873970
info@schlat.de 

Öffnungszeiten des Rathauses

Montagnur nach Terminvergabe
Dienstag14:00 bis 18:30 Uhr
Mittwoch10:00 bis 13:30 Uhr
Donnerstag07:30 bis 12:00 Uhr
Freitag geschlossen

Telefonische Erreichbarkeit

Montag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Mittwoch08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag07:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag geschlossen

Jeden ersten Dienstag im Monat hat die Gemeindeverwaltung nachmittags von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet

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