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22.11.2024

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 14. Oktober 2024

[In der Blog-Übersicht wird hier ein Weiterlesen-Link angezeigt]

Folgenden Punkte wurden im Bürgersaal vom Gemeinderat behandelt. 

Bürgerfragestunde

Bürgermeisterin Gansloser eröffnete die Sitzung, stellte die Beschlussfähigkeit sowie fristgerechte Einladung fest und begrüßte alle anwesenden Mitglieder. Zum Tagesordnungspunkt 1 der Bürgerfragestunde gingen keine Fragen aus der Bürgerschaft ein. Nach Rückversicherung durch Bürgermeisterin Gansloser konnte direkt zum Tagesordnungspunkt 2 übergegangen werden. 

Blutspenderehrung 

Bürgermeisterin Gansloser führte im Zuge der öffentlichen Gemeinderatssitzung die jährlichen Blutspenderehrungen durch. Nach einer kurzen Einführung und Erläuterungen um die Geschichte und das System hinter der ehrenamtlichen Blutspende ging Bürgermeisterin Gansloser darauf ein, dass mit einer Blutkonserve bis zu drei Menschen geholfen werden kann. Die unentgeltliche Blutspende dient zur Rettung von Schwerkranken und Verletzten. 

Während ihrer Erläuterungen ließ sie auch das Zitat „Erst wenn etwas fehlt, fällt es auf“ in ihre Ausführungen miteinfließen. Sie betonte, dass es sie sehr stolz macht, dass Schlats Bürgerschaft so engagiert sei und regelmäßig zum Blutspenden gehe.

Anschließend bat sie Herrn Scholz und Herrn Wiedmann zu sich, verlas den Text der Urkunden und begann daraufhin mit den Ehrungen.

Herr Wilhelm Scholz wurde für 25 ehrenamtliche Blutspenden geehrt. Er erhielt eine Verleihungsurkunde, eine Blutspender-Ehrennadel mit Lorbeerkranz und ein Glas Honig. Herr Thomas Wiedmann wurde für stolze 125 Blutspenden geehrt. Er erhielt eine Verleihungsurkunde, die Blutspender Ehrennadel in Gold mit Eichenkranz und einen Präsentkorb. Frau Clement, die sich für die Sitzung entschuldigen ließ, wäre für 10 Blutspenden geehrt worden. Sie wird nachträglich ihre Urkunde, eine Ehrenadel sowie ein Glas Honig erhalten. 

Bürgermeisterin Gansloser betonte im Nachgang nochmals, dass sie sich sehr freue, in Schlat so fleißige Blutspenderinnen und Blutspender ehren zu dürfen und sprach den Geehrten ihre Anerkennungen aus. Anschließend bedankte sie sich nochmals bei Herrn Scholz und Herrn Wiedmann für deren Spende und das Kommen zur Ehrung.

 

Bebauungsplan „Im Anwänder, Erweiterung Nord“ 

Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan, Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

Entwurf des Bebauungsplans, Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit

Bürgermeisterin Gansloser eröffnete den Tagesordnungspunkt 3 mit einem kurzen Rückblick der bisherigen Verhandlungen und übergab das Wort an Herrn Mezger vom Planungsbüro mquadrat. Dieser begann anschließend mit den Ausführungen zum Sachverhalt um den Bebauungsplan „Im Anwänder, Erweiterung Nord“. Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 15.04.2024 das Bebauungsplanverfahren „Im Anwänder, Erweiterung Nord“ eingeleitet. In derselben Sitzung wurde der Vorentwurf des Bebauungsplans gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorzunehmen. Die Öffentlichkeit konnte sich über die Ziele und Planungsabsichten informieren. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden ebenfalls um Stellungnahme zur Bebauungsplanänderung gebeten.

Planer Mezger berichtete, dass von der Möglichkeit, sich zu den Zielen und Zwecken der Planung zu äußern, von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange Gebrauch gemacht wurde. Aus der Öffentlichkeit gingen hingegen keine Anregungen ein.

Aufgrund dieser Anregungen wurden nun im Entwurf des Bebauungsplans die Festsetzungen zu Einzelhandel bzw. Verkaufsfläche überarbeitet. Es sei eine Agglomeration von Einzelhandelsflächen zu vermeiden. Da in den umgebenden, bestehenden Gewerbebereichen hierzu keine Regelungen getroffen wurden, sollte die Einzelhandelsnutzung im vorliegenden Plangebiet ausgeschlossen werden. Unter dem sogenannten „Handwerkerprivileg“ kann dem jeweiligen Betrieb jedoch eine Fläche zum Verkauf seiner Waren ermöglicht werden. 

Zudem ging Planer Mezger auf die Problematik um die Ausfahrsituation des Prisecco Wegs ein, die seitens der Straßenverkehrsbehörde bemängelt wurde. 

Er brachte ein, dass in den textlichen Festsetzungen Regelungen zur Fassadenbegrünung und in diesem Zusammenhang zu Werbeanlagen ergänzt wurden. Zum Entwurf wurden zudem die Ausgleichsmaßnahmen zum Bebauungsplan ermittelt. Mezger pflichtete bei, dass hierfür zum Großteil Maßnahmen auf Flächen des Vorhabenträgers verwendet werden. 20.000 Ökopunkte stellt die Gemeinde aus dem gemeindlichen Ökokonto zur Verfügung. 

Abschließend bedankte sich Bürgermeisterin Gansloser bei Planer Mezger für die Ausführungen. 

Zudem warf sie mit der Bestätigung von Mezger ein, dass im Anschluss an die vorgenannten Konkretisierungen und Rückmeldungen der Bebauungsplan für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht und der Öffentlichkeit zur Einsicht bereitgehalten werden soll. Dabei berichtete sie, dass die Öffentlichkeit wieder die Möglichkeit erhalten wird, Stellung zu beziehen und Anregungen vorzubringen. Gleichzeitig werden die Behörden und Träger öffentlicher Belange von der Veröffentlichung informiert und um Stellungnahme gebeten. 

Nach einer kurzen Diskussionsrunde innerhalb des Gremiums über die Gebäudehöhe der geplanten Maßnahme, beschloss der Gemeinderat einstimmig, die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis zu nehmen und diese nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander entsprechend zu beschließen.

Des Weiteren beschloss er den Entwurf des Bebauungsplans „Im Anwänder, Erweiterung Nord“ und den Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan in der Fassung vom 14.10.2024 zu billigen.

Zudem beschloss der Gemeinderat, dass der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht und zusätzlich öffentlich ausgelegt wird. Parallel hierzu wird die erneute Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Grundsteuerreform – Hebesatzung ab 01.01.2025

Bürgermeisterin Gansloser übergab das Wort zur Erläuterung des Sachverhaltes an Kämmerin Karin Schleicher-Frey von der Stadt Göppingen. Kämmerin Schleicher-Frey begann daraufhin mit den Ausführungen zur Grundsteuerreform. Die bisherige Grundsteuer basierte auf Einheitswerte, welche zuletzt flächendeckend in einer Hauptfeststellung vom 01.01.1964 nach den Werteverhältnissen ermittelt worden sind. Die Werteverhältnisse haben sich seitdem unterschiedlich entwickelt, wobei die Einheitswerte gleichgeblieben sind. Deshalb erklärte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die Weiterverwendung der Einheitswerte als verfassungswidrig und verpflichtete den Bundesgesetzgeber eine neue Grundsteuer bis Ende 2019 zu regeln. Ab 2025 muss die Grundsteuer nach neu ermittelten Werten erhoben werden. Das Land Baden-Württemberg hat ein eigenes Grundsteuergesetz eingeführt, was durch das Grundsteuerreformgesetz aus dem Jahr 2019 möglich gemacht worden ist. Schleicher-Frey erwähnte, dass die Erhebung für die Kommune aufkommensneutral gestaltet werden soll. Das habe sich die Verwaltung fest vorgenommen, was anschließend über Beispielberechnungen aufgezeigt werde. Daraufhin schlug sie mögliche Hebesätze für die Grundsteuer A und B vor.

Bürgermeisterin Gansloser ging daraufhin erneut auf den Begriff der Aufkommensneutralität ein. Sie legte nahe einem Hebesatz von 635 v.H. für die Grundsteuer A und einen Hebesatz von 225 v.H. für die Grundsteuer B für das Jahr 2025 festzusetzen. Damit wäre eine aufkommensneutrale Erhebung in der Gemeinde gewährleistet. Sie verstehe, dass einzelne Eigentümerinnen und Eigentümer dabei mehr oder weniger Steuern bezahlen müssten und dies für Unmut innerhalb der Bevölkerung sorge. Die Kommune halte dennoch den Auftrag der Aufkommensneutralität ein. 

Nach ausführlicher Erörterung im Gremium über die Aufkommensneutralität und die Möglichkeit, die Grundsteuer rückwirkend zum 30.06. eines Jahres anzupassen, beschloss der Gemeinderat einstimmig, dass die Hebesatzung mit den Grundsteuerhebesätzen für die Grundsteuer A mit 635 v.H. und die Grundsteuer B mit 225 v.H. ab dem 01.01.2025 gelten wird.

 

Teilnahme an der Bündelausschreibung Strom für den Lieferzeitraum 01.01.2026 – 31.12.2028

Bürgermeisterin Gansloser stieg thematisch in den Tagespunkt ein und übergab das Wort an Herrn Wolff. Er erläuterte den Sachverhalt um die Möglichkeit einer Teilnahme an der Bündelausschreibung für Strom. Die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH, eine Tochtergesellschaft des Gemeindetags Baden-Württemberg, bietet Gemeinden, Städten, Landkreisen etc. eine gemeinsame Ausschreibung zur Beschaffung der Stromlieferung für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2028 an. Die Ausschreibung würde aufgrund einer festen Vertragslaufzeit von 3 Jahren erfolgen. Die Gt-service würde für die Beschaffung ein dynamisches System für die teilnehmenden Kommunen einrichten. Sie würde dabei im Rahmen der Ausschreibung den Zuschlag auf das wirtschaftliche Angebot gemäß dem Beschluss ihres Aufsichtsrates erteilen. Für einzelne Teilnehmer würde mit der Zuschlagserteilung der ausgeschriebene Stromliefervertrag mit dem Bieter des jeweiligen Loses zustande kommen. Die Ausschreibung würde in einer Form der sogenannten strukturierten Beschaffung stattfinden, d. h. die Preise der Liefermengen für die feste Vertragslaufzeit erfolgt erst nach einer Zuschlagserteilung auf der Grundlage einer Preisindizierung an mehreren Stichtagen. Dadurch wird das Risiko vermindert, dass die Preisbildung an einem Stichtag erfolgen würde, der in einem möglicherweise ungünstigen Marktumfeld preisbestimmend für den dreijährigen Lieferzeitraum ist.

Die Gemeinde bezog bisher den Strom von der EnBW ODR. Aufgrund der derzeitigen Marktentwicklungen hatte diese angekündigt, den bestehenden Vertrag mit gleichbleibenden Konditionen im Jahr 2025 nicht fortzuführen. Die EnBW ODR hatte daraufhin der Verwaltung einen Folgevertrag mit verschiedenen Optionen angeboten. Es stellte sich daher die Frage, ob die Gemeinde an der Bündelausschreibung der Gt-service teilnimmt oder das Angebot der EnBW ODR annimmt. Herr Wolff brachte diesbezüglich ein, dass Bündelausschreibungen in Gemeinden mit ähnlicher Gemeindegröße nicht mehr üblich seien. Zudem wäre diese mit Kosten, wie z. B. dem Teilnahmeentgelt verbunden. Es könnten jedoch im Gegenzug günstigere Konditionen erzielt werden, eine Garantie gibt es dafür aber nicht.

Nach ausführlicher Beratung über die Vor- und Nachteile einer Bündelausschreibung entschloss sich der Gemeinderat einstimmig gegen eine Teilnahme an der besagten Bündelausschreibung für den Lieferzeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2028. Der Gemeinderat beschloss, die weiteren Anbieter auszuweiten und den Stromliefervertrag für das kommende Jahr mit dem günstigsten Anbieter zu schließen. Zudem wurde festgelegt, dass im Herbst 2025 erneut über die Teilnahme an einer Bündelausschreibung beraten werden soll.

 

Bekanntgabe und Verschiedenes

Rückblick Vereinsvorständesitzung

Bürgermeisterin Gansloser gab bekannt, dass bereits eine Vereinsvorständesitzung zur Ideensammlung bezüglich des bevorstehenden Jubiläumsjahres stattfand. Sie bat darum, dass sämtliche Anregungen, Ideen oder Wünsche des Gremiums und aus der Bürgerschaft auch jederzeit an die Verwaltung herangetragen werden dürfen.

Kontakt

Gemeinde Schlat

Hauptstraße 2
73114 Schlat

07161 9873970
info@schlat.de 

Öffnungszeiten des Rathauses

Montagnur nach Terminvergabe
Dienstag14:00 bis 18:30 Uhr
Mittwoch10:00 bis 13:30 Uhr
Donnerstag07:30 bis 12:00 Uhr
Freitag geschlossen

Telefonische Erreichbarkeit

Montag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Mittwoch08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag07:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag geschlossen

Jeden ersten Dienstag im Monat hat die Gemeindeverwaltung nachmittags von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet

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