Skip to main content
10.01.2024

Öffentliche Festsetzung der Grundsteuer 2024

[In der Blog-Übersicht wird hier ein Weiterlesen-Link angezeigt]

I. Festsetzung der Grundsteuer 2024
Für alle Steuerschuldner, bei denen seit dem 1.1.2023 keine Änderung der Steuerfestsetzung eingetreten ist, wird die Grundsteuer 2024 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes in der Fassung vom 7.8.1973 (BGBl.I S. 965), zuletzt geändert am 19.12.2008 (BGBl I S. 2794)Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekannt- machung im Amtsblatt der Gemeinde Schlat – Mitteilungsblatt Schlat - die gleichen Rechtswirkungen ein, als wäre ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen.

II. Rechtsbehelfsbelehrung 
Gegen durch diese Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Schlat, Hauptstr. 2, 73114 Schlat einzulegen. Hinweise: Der Widerspruch kann nicht damit begründet werden, dass die im Einheits- wertbescheid oder im Grundsteuermessbescheid getroffenen Entscheidungen unzutreffend seien. Durch die Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Grundsteuer nicht aufgehoben. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.

III. Auskunft und Hinweis 

Diese Bekanntmachung besagt, dass für  das Jahr 2024 VORERST KEIN Grundsteuerjahresbescheid erstellt wird.  Gültig bleibt der zuletzt zugestellte Grundsteuerbescheid. Sollte sich  allerdings im Jahre 2023 eine Änderung der Steuergrundlagen ergeben  haben wird ein Grundsteuerbescheid 2024 zugestellt. 

Der Gemeinderat wird die Haushaltssatzung 2024 voraussichtlich erst Anfang des Jahres 2024 beschließen. Am 31. Januar 2022 hatte der Gemeinderat die schrittweise Anhebung der Hebesätze zum 01.01.2022 und zum 01.01.2024 beschlossen. Mit Beschluss der Haushaltssatzung 2024 wird sich der Hebesatz voraussichtlich für die Grundsteuer A um 30 Prozentpunkte auf 390 v.H. und für die Grundsteuer B um 20 Prozentpunkte auf 390 v.H. erhöhen. Entsprechende Grundsteueränderungs- bzw. -nachforderungsbescheide für das Kalenderjahr 2024 werden nach Beschluss der Haushaltssatzung 2024 erlassen.  

Auskünfte erteilt:  
Frau Fabiola Gauggel, E-Mail: FGauggel@goeppingen.de
Referat Steuern, Freihofstr. 46, EG, Zimmer 1,  
73033 Göppingen, Tel. 07161/650-2215    

Sprechzeiten:
Vormittag: Montag: 8.00Uhr – 13.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch Freitag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Nachmittag:  Donnerstag: 13.30 Uhr - 18.00 Uhr    

Schlat, den 10.01.2024

Bürgermeisteramt

Kategorie: mitteilungen

Kontakt

Gemeinde Schlat

Hauptstraße 2
73114 Schlat

07161 9873970
info@schlat.de 

Öffnungszeiten des Rathauses

Montagnur nach Terminvergabe
Dienstag14:00 bis 18:30 Uhr
Mittwoch10:00 bis 13:30 Uhr
Donnerstag07:30 bis 12:00 Uhr
Freitag geschlossen

Telefonische Erreichbarkeit

Montag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Mittwoch08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag07:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag geschlossen

Jeden ersten Dienstag im Monat hat die Gemeindeverwaltung nachmittags von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet

Nach oben