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17.10.2024

Satzung über die Erhebung der Grundsteuer

[In der Blog-Übersicht wird hier ein Weiterlesen-Link angezeigt]

Hinweise zur Grundsteuerreform -   Festlegung der neuen Hebesätze!  

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, 

im Frühjahr 2025 erhalten Sie Ihre neuen Grundsteuerbescheide. Diese basieren erstmals auf dem Landesgrundsteuergesetz, mit dem die Erhebung der Grundsteuer von Grund auf neu geregelt wird. Die Ermittlung des Grundsteuermessbetrags ist bereits erfolgt. Relevant hierfür waren die Grundstücksfläche und der jeweilige Bodenrichtwert zum 1. Januar 2022. Nicht relevant war jedoch der Wert des Gebäudes auf dem entsprechenden Grundstück.

In der Sitzung vom 14. Oktober 2024 hat der Gemeinderat den Hebesatz für das kommende Jahr 2025 beschlossen. Der Verwaltung sowie dem Gemeinderat war hierbei wichtig, die Grundsteuer aufkommensneutral zu gestalten.

Doch was bedeutet Aufkommensneutralität?

Insgesamt soll es durch die Grundsteuerreform im Wesentlichen nicht zu einer Erhöhung des Grundsteueraufkommens der Gemeinde gegenüber dem Jahr 2024 kommen. Dennoch wird es auch bei angestrebter Aufkommensneutralität teilweise zu „Belastungsverschiebungen“ gegenüber der bisherigen Rechtslage sowie zwischen den Nutzungen und Lagen der Grundstücke kommen. Deshalb gibt es Grundstücke, für die ab dem Jahr 2025 mehr Grundsteuer als bisher zu bezahlen ist, und Grundstücke, für die weniger als bisher zu bezahlen ist. Belastungsverschiebungen treten als Konsequenz aus der Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils in allen Grundsteuer-Modellen auf. 

Die konkrete Grundsteuer ergibt sich aus der Multiplikation des Grundsteuermessbetrags und dem Hebesatz. Die Höhe des Hebesatzes allein sagt daher nichts darüber aus, ob Sie mehr oder weniger Grundsteuer ab dem kommenden Jahr zahlen müssen. Entscheidend ist hierfür Ihr neuer Grundsteuermessbetrag, welcher Ihnen bereits vom Finanzamt mitgeteilt wurde. Bei Fragen oder Einwendungen zum Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt.

Da wir als Gemeinde keinen Einfluss auf den Grundsteuermessbetrag haben und der Pflicht zur Aufkommensneutralität nachgekommen sind, bitten wir Sie bei Erhalt Ihres neuen Grundsteuerbescheides um Verständnis. In den kommenden Jahren sehen wir in der Gemeindeverwaltung und im Gemeinderat es als unsere Pflicht, die gesamten Grundsteuermessbeträge stetig zu beobachten und gegebenenfalls Korrekturen bei den Hebesätzen vorzunehmen. Es wird also voraussichtlich zu häufigeren Verschiebungen bei den Hebesätzen kommen, als dies bisher der Fall war.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.grundsteuer-bw.de 

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Herzliche Grüße


Download Satzung über die Erhebung der Grundsteuer (pdf; 779 KB)

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