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20.12.2024

Vorsicht vor eingefrorenen Wasserzählern

[In der Blog-Übersicht wird hier ein Weiterlesen-Link angezeigt]

Mit einigen wenigen Vorsichtsmaßnahmen zum Frostschutz kann man kostspieligen Folgekosten (Wasseraustritt und Reparatur beschädigter Messinstrumente oder Leitungen) bereits wirksam vorbeugen:

  •  Zugluft bzw. einen Kaltluftstrom im Bereich der Wasserzähler vermeiden (undichte Fenster oder Türen abdichten, geöffnete Fenster schließen, besondere Beachtung gilt auch bei einer Zuluftleitung zur Heizung) 
  • Türen und Fenster in der Nähe von Wasserleitungen geschlossen halten 
  •  isolieren Sie frostgefährdete Armaturen mit gängigem Dämmmaterial (besonders auch bei Schächten, ungeheizten Rohbauten und an anderen schlecht isolierten Standorten, hier ist evtl. eine Rohrbegleitheizung geboten)

Wer muss den Wasserzähler oder die private Leitung auftauen? 

Für das Auftauen der eingefrorenen Hausarmaturen ist der Kunde zuständig. Diese sind langsam und vorsichtig aufzuwärmen (z.B. mit einem Heizlüfter), um evtl. Folgeschäden wie etwa weitere Rohrbrüche zu vermeiden. 


Beim Aufwärmen tritt Wasser aus dem Zähler?
Vorsicht Wasserschaden! 

Behalten Sie beim Aufwärmen den eingefrorenen Wasserzähler im Auge. Kommt es zu austretendem Wasser, spricht das für eine Beschädigung durch Frost. und tauen Sie nicht weiter ab, um einen Wasserschaden zu vermeiden. Der Zähler muss durch ein neues geeichtes Messgerät ausgetauscht werden. 


Wer bezahlt den Tausch von Frostzählern? 

Der Kunde ist verpflichtet, den Wasserzähler vor Frost zu schützen! Das ist in § 21, Abs. 3 der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Schlat eindeutig geregelt. Somit muss ein frostgeschädigter Zähler zu Lasten des Kunden ausgewechselt werden.

Kategorie: mitteilungen

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