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29.10.2024

Informationen über die Durchführung des Volksbegehrens "Landtag verkleinern"

[In der Blog-Übersicht wird hier ein Weiterlesen-Link angezeigt]



Hier gelangen Sie zur Internetseite der Verantwortlichen. Dort erhalten Sie  nähere Informationen und das Formular für die "freie  Unterschriftensammlung"

Hier gelangen Sie zum entsprechenden Artikel des Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen

Öffentliche Bekanntmachung Volksbegehren "Landtag verkleinern" (pdf; 233 kB) 

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Wer kann teilnehmen?
Eintragungsberechtigt ist, wer am Tag der Eintragung zum Landtag wahlberechtigt ist. Wahlberechtigt zum Landtag sind:

  • alle Deutschen im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes
  • die am Tag der Eintragung das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg Ihre Hauptwohnung haben oder sich gewöhnlich aufhalten
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

In welchem Zeitraum läuft das Volksbegehren und wie kann ich teilnehmen?

"Freie Unterschriftensammlung"

Vom 12.08.2024 bis 11.02.2025 findet die sog. „freie Unterschriftensammlung“ durch die Vertrauensleute des Volksbegehrens statt.
Dies kann auf unterschiedlichem Weg erfolgen: durch Gespräche an der  Haustür, durch Infostände oder durch das Herunterladen und Unterzeichnen eines entsprechenden Formulars auf den Internetseiten der  Verantwortlichen (Link siehe oben).
Die unterschriebenen Formblätter  müssen anschließend beim Einwohnermeldeamt abgegeben werden, wo das  Unterschriftsrecht eines jeden Unterzeichnenden geprüft wird. Die  Formblätter verbleiben beim Einwohnermeldeamt und werden nach Ender der  Sammlung an die zuständige Stelle weitergeleitet

"Amtliche Unterschriftensammlung"
Vom 11.09.2024 bis 10.12.2024 findet zusätzlich noch die sog. „amtliche Unterschriftensammlung“  statt. Hier werden bei den Gemeinden Unterschriftslisten aufgelegt, in  denen interessierte Bürgerinnen und Bürger unterzeichnen können. 
Die Liste für die "amtliche Unterschriftensammlung" liegt aktuell im Einwohnermeldeamt aus und kann zu den normalen Rathaus-Öffnungszeiten unterzeichnet werden.

Unsere Öffnungszeiten:
Montag: Nur nach Terminvergabe
Dienstag: 14:00 bis 18:30 Uhr
Mittwoch: 10:00 bis 13:30 Uhr
Donnerstag: 07:30 bis 12:00 Uhr
Freitag: geschlossen

In jedem Fall – ob Sie an der freien oder der amtlichen  Unterschriftssammlung teilnehmen – wird Ihr Wahlrecht und somit Ihre  Unterschriftsbefugnis überprüft. Es ist daher ratsam, wenn Sie im Rahmen der amtlichen Unterschriftssammlung Ihren Personalausweis mitbringen.



Kategorie: mitteilungen

Kontakt

Gemeinde Schlat

Hauptstraße 2
73114 Schlat

07161 9873970
info@schlat.de 

Öffnungszeiten des Rathauses

Montagnur nach Terminvergabe
Dienstag14:00 bis 18:30 Uhr
Mittwoch10:00 bis 13:30 Uhr
Donnerstag07:30 bis 12:00 Uhr
Freitag geschlossen

Telefonische Erreichbarkeit

Montag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Mittwoch08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag07:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag geschlossen

Jeden ersten Dienstag im Monat hat die Gemeindeverwaltung nachmittags von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet

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